Interview mit Gerhard Schindler: Pflegefamilien für Kinder mit Behinderung.

Cora Christine Döhn - Krankenversicherung.net Redaktion bis 2018

Redakteurin (bis 2018)

Gerhard Schindler vom Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.

Gerhard Schindler

vom Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.

Pflegefamilien für Kinder mit Behinderung brauchen verlässlichere Regelungen

Nicht alle Kinder mit einer Behin­derung können bei ihren Familien auf­wachsen. Als Alternative zu Jugend­hilfe-Ein­richtungen gibt es zahlreiche Pflege­familien, die Kinder auf­nehmen. Dabei fehlen den Pflege­familien jedoch bundes­weit verlässliche Regelungen zu den Leistungen – besonders dort, wo es um Kinder mit Behinderungen, chronischen Krankheiten oder herausforderndem Verhalten geht. Genau dafür setzt sich der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. ein.

Kinder mit Behinderung können außerdem Pflegeleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten. Für Kinder unter elf Jahren gelten dabei besondere Maßstäbe. Die Umstellung auf das neue Begutachtungsverfahren für die Pflegegrade hat darüber hinaus zur Verbesserung der Leistungsbeantragung für Kinder mit Behinderung beigetragen, so Gerhard Schindler vom Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. Dennoch müsse der Pflege insgesamt dringend mehr Wertschätzung entgegengebracht werden.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist dafür da, Pflegebedürftige finanziell zu unterstützen. Welche Mittel stehen Kindern mit Behinderung zur Verfügung, die Pflege benötigen?

Cora Christine Döhn - Krankenversicherung.net Redaktion bis 2018
Gerhard Schindler vom Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.

Kinder haben genauso wie Erwachsene ein Recht auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, wenn zum Beispiel durch eine Behinderung ein Pflegebedarf besteht. Eine Besonderheit gibt es dabei allerdings: Je kleiner ein Kind ist, desto unselbstständiger ist es ja von Natur aus. Dieser altersbedingte Hilfebedarf wird bei der Bewertung abgezogen. Ab einem Alter von elf Jahren gelten dann die gleichen Maßstäbe wie für Erwachsene. Bis zu einem Alter von 18 Monaten werden Kinder mit Behinderung dagegen automatisch einen Pflegegrad höher eingestuft.

Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem Pflegegrad, den man erreicht. In den Pflegegraden 2 bis 5 gibt es ein monatliches Pflegegeld in unterschiedlicher Höhe sowie ein Budget von jeweils 1.612 Euro im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, mit dem man Entlastungszeiten bezahlen kann. In allen Pflegegraden erhält man 125 Euro pro Monat für die Unterstützung bei häuslicher Pflege und 40 Euro für Pflegehilfsmittel, die benötigt werden, etwa Einmalhandschuhe oder Wickelunterlagen. Außerdem können bis zu 4.000 Euro beantragt werden, um Barrieren im Haus abzubauen – wenn man für den Pflegebedürftigen zum Beispiel das Bad umbauen muss. Das gilt für Kinder und Erwachsene gleichermaßen.

Die Pflegestärkungsgesetze (PSG) sollen die Pflege in Deutschland langfristig verbessern. Doch die mediale Aufmerksamkeit richtet sich vornehmlich auf ältere Menschen mit Pflegebedarf. Welche Auswirkungen haben die PSG für Kinder mit Behinderung und deren Angehörige?

Cora Christine Döhn - Krankenversicherung.net Redaktion bis 2018
Gerhard Schindler vom Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.

Im neuen Begutachtungssystem wird nicht mehr bewertet, wie lange ich täglich meinen Angehörigen pflege, sondern welche Fähigkeiten beziehungsweise Einschränkungen er hat. Dass man also nicht mehr die Minuten zählen muss, ist allein schon ein großer Fortschritt. Die Kriterien sind jetzt eindeutiger und lassen sich besser nachprüfen. Das ist auch bei der Einstufung von Kindern mit Behinderung ein Fortschritt. Inzwischen gibt es online sogenannte Pflegegradrechner, mit denen man sich selbst einen guten Überblick verschaffen kann, bevor der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) offiziell zur Begutachtung vorbeikommt. Das bedeutet schon eine Erleichterung.

Durch die Pflegestärkungsgesetze hat sich die Situation für Kinder mit Behinderung im Durchschnitt verbessert. Zum einen sind die Leistungen der Pflegeversicherung grundsätzlich leicht gestiegen, zum anderen wurde bei der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade garantiert, dass kein Kind weniger Leistungen als vorher erhält.

Sie setzen sich in Form von Positionspapieren für eine bessere Sichtbarkeit von Pflegekindern mit Behinderung ein. In welchen Bereichen werden sie übersehen? Was sind Ihre drei zentralen Forderungen?

Cora Christine Döhn - Krankenversicherung.net Redaktion bis 2018
Gerhard Schindler vom Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.

Von der neuen Bundesregierung erwarten wir drei ganz konkrete Verbesserungen:

  1. Es braucht eine klare gesetzliche und einheitliche Regelung, wer für Pflegekinder mit Behinderung zuständig ist. Derzeit ist für manche Kinder die Jugendhilfe zuständig, für manche die Sozialhilfe. Hier muss dringend eine inklusive Lösung geschaffen werden. Und es braucht den politischen Willen, dass auch Kinder mit Behinderung in Familien vermittelt werden. Im Moment ist es weitgehend dem Zufall überlassen, ob ein Kind mit Behinderung, das nicht in seiner Herkunftsfamilie leben kann, in einer Pflegefamilie aufwachsen darf oder in einer Einrichtung untergebracht wird. Dabei formuliert die UN-Kinderrechtskonvention ein klares Recht auf Familie für jedes Kind.
  2. Pflegefamilien brauchen bundeseinheitlich verlässliche Leistungen. Die Ausstattung und Hilfe, die die Pflegefamilie eines Kindes mit Behinderung erhält, ist nirgendwo geregelt. Sie ist häufig von einem Amt zum anderen ganz verschieden. Zuständigkeitswechsel führen immer wieder zum Verlust von Leistungen, die zuvor für jeden Einzelfall hart erkämpft werden mussten. Beratung, Weiterbildung und Supervision werden häufig gar nicht erst installiert. Hier fehlen seit langem klare Richtlinien, insbesondere für Pflegefamilien, die ganz spezialisierte Hilfe für Kinder mit Behinderungen bieten.
  3. Pflegekinder brauchen auch über das 18. Lebensjahr hinaus Kontinuität. Der jüngste Gesetzesentwurf sieht keine Hilfen für Kinder mit Behinderung im jungen Erwachsenenalter vor. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention sollen junge Menschen mit Behinderungen, die in einer Pflegefamilie leben, mit Eintritt der Volljährigkeit das Wunsch- und Wahlrecht haben, über ihren weiteren Aufenthaltsort selbst zu entscheiden. Wenn dies ihre bisherige Pflegefamilie ist und sie aufgrund ihrer Behinderung nicht allein leben können, sondern weiter auf Pflege und Betreuung angewiesen sind, muss die Fortsetzung dieser Hilfemaßnahme über das 18. Lebensjahr hinaus ohne Leistungskürzung möglich sein.

Was würden Sie sich von der nächsten Legislaturperiode für die Pflege in Deutschland wünschen?

Cora Christine Döhn - Krankenversicherung.net Redaktion bis 2018
Gerhard Schindler vom Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.

Mehr Wertschätzung. Dabei ist es unerheblich, ob eine Mutter, ein Krankenpfleger, ein Bruder oder eine Tochter die Pflege leistet und ob sie ehrenamtlich oder professionell erbracht wird. In allen Bereichen muss die Gesellschaft pflegenden Menschen mehr Respekt entgegenbringen und ihre Arbeit entsprechend würdigen und honorieren. Das fängt bei der Attraktivität von Pflegeberufen an und geht bei Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige weiter. Letztere sparen ja dem Sozialsystem sehr viel Geld, indem Heimunterbringungen vermieden werden. Da sollte man bei ihrer Unterstützung durchaus großzügig sein. Ein Wandel in der Wertschätzung wäre grundsätzlich ein guter Anfang, der auch emotionale Unterstützung bringt. Konstruktive Debatten im Bundestag und sinnvolle Gesetzesentscheidungen könnten dazu beitragen, diesen Wandel voranzubringen.

Vielen Dank für das Interview, Herr, Schindler.

Cora Christine Döhn - Krankenversicherung.net Redaktion bis 2018
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