E-HEALTH & APPS

Gesundheit-Apps auf Rezept verordnet

Jenny Gebel

Jenny Gebel

Online-Redaktion

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    Aktualisiert am 17. März 2023

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E-Health & Gesundheits-Apps: Wann bezahlt die Krankenversicherung die Kosten für digitale Helfer?

Seit Oktober 2020 können Patienten Gesundheits-Apps auf Rezept erhalten. Die Kosten dafür übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen sowie viele private Krankenversicherungen.

Was genau sind Gesundheits-Apps? Wie funktioniert die Verschreibung einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) beim Arzt? Was müssen Sie tun, damit Ihre Krankenversicherung die Kosten für eine Gesundheits-App erstattet? Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengetragen.

Themen dieser Seite im Überblick
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    WAS IST DAS?

    Was genau sind Gesundheits-Apps?

    Was eine App ist, dürfte den meisten bekannt sein. Schließlich ist unser Alltag undenkbar ohne diese praktischen, digitalen Anwendungen auf dem Smartphone. Neben dem Chat, der E-Mail und einer Map-Navigation sind bei vielen Verbrauchern auch Apps zum Kalorienzählen, Raucherentwöhnung oder zur Meditation auf den mobilen Geräten zu finden. Anwendungen wie diese werden allgemein als Gesundheits-Apps betitelt.

    Es gibt drei Arten von Gesundheits-Apps:

    • Lifestyle Apps

      Dazu zählen Fitness-Tracker, Ernährungs-Apps, Workout-Anleitungen, Apps zur Beobachtung des Schlafverhaltens, Stress-Management-Tipps und mehr. Diese digitalen Anwendungen können Sie kostenfrei aus den einschlägigen App-Stores herunterladen. Kosten entstehen nur, wenn Sie sich für eine Premium-Nutzung entscheiden.

    • Service-Apps

      Diese Anwendungen dienen dazu, dass Sie Arzttermine rechtzeitig vereinbaren und zum regelmäßigen Check gehen. Oder sie helfen Ihnen dabei, den Verlauf einer Erkrankung über einen bestimmten Zeitraum hinweg zu beobachten, etwa bei Diabetes. Früherkennung, Vorsorge und Terminerinnerung sind die typischen Funktionen dieser Art von Gesundheits-Apps. Viele Krankenkassen bieten ihren Kunden diese Service-Programme auf ihren Webseiten an.

    • Medizinische Apps

      Blutzuckerwerte erfassen oder Herzfunktionen im Blick behalten – die Funktion dieser Apps hat einen klaren Bezug zu einer medizinischen Diagnose. Mitunter ist für die Anwendung ein Zusatzgerät nötig, etwa ein Pulsmesser oder ein Blutzuckergerät. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind ein Hilfsmittel, etwa um eine Therapie zu begleiten oder auch um Gesundheitsdaten für eine Diagnose zu sammeln. Bei einigen Anwendungen soll es möglich sein, dass der Arzt die entsprechenden Daten abrufen kann. Zwingend nötig ist ein CE-Zertifikat.

    Wichtiger Aspekt zur Privaten Krankenversicherung

    Was ist ein CE-Zertifikat?

    CE-Zertifikat: Diese Kennzeichnung zeigt, dass die DiGA die EU-Bestimmungen erfüllt und ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat, das den EU-Richtlinien entspricht. Dazu gibt es, je nach Risikoklasse des Produkts, unterschiedliche Verfahren. Bei Medizinprodukten der Risikoklasse I (dazu gehören viele Gesundheits-Apps) kann der Hersteller selbst eine Konformitätserklärung abgeben oder über einen Verband, zum Beispiel dem Bundesverband Internetmedizin (BiM e.V), die erforderlichen Dokumente erstellen lassen.

    Ab Risikoklasse II übernimmt eine sogenannte benannte Stelle die Prüfung. Das kann eine TÜV-Stelle sein oder auch Einrichtungen wie MDC (Medical Device Certification), MedCert, DEKRA oder eine andere Prüf- und Zertifizierstelle für Medizinprodukte. Über den medizinischen Nutzen sagt dieses Siegel jedoch nichts aus.

    Gesundheits-App und Health-App: Gibt es da einen Unterschied?

    Der Begriff E-Health versammelt alle elektronischen und digitalen Technologien, die der Gesundheitssektor bietet. Dazu zählen auch die modernen Methoden zum Austausch von Daten und Informationen sowie die Kommunikationstechnologien, die zur besseren Behandlung und Betreuung von Patienten zum Einsatz kommen. Die elektronische Patientenakte und das e-Rezept gehören ebenso dazu wie die digitalen Gesundheitsanwendungen.

    Doch Achtung: Nicht jede digitale Health-App ist ein medizinisches Produkt und damit eine erstattungsfähige, medizinische Gesundheits-App aus dem Bereich E-Health – auch wenn der Begriff Health dies andeutet.

    Die erstattungsfähigen Gesundheits-Apps dienen nicht zur Prävention oder zur allgemeinen Förderung eines gesunden Lebensstils. Stattdessen sind sie Hilfsmittel bei Therapie oder Krankheitserkennung.

    Wie dies konkret aussieht, erklärt Professor Dr. Kerstin Bilda in einem Interview mit unserer Redaktion:

    Prof. Dr. Kerstin Bilda

    Professor Dr. Kerstin Bilda

    Klinische Linguistin & Logopädin

    „Als klinische Linguistin und Logopädin interessieren mich insbesondere digitale Lösungen für Menschen mit eingeschränkten Hör- und Kommunikationsfähigkeiten. In einem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsvorhaben entwickeln wir beispielsweise ein digitales Assistenzsystem für Patient*innen mit Parkinsonerkrankungen. Mit dieser Technik können Parkinsonerkrankte über eine Spracherkennung individuelles Feedback zu ihrer Sprechverständlichkeit erhalten, was eine hilfreiche Unterstützung für sie ist."

    Prof. Dr. Kerstin Bilda

    Professor Dr. Kerstin Bilda

    Klinische Linguistin & Logopädin

    „In einem anderen Forschungsprojekt haben wir eine App für Patient*innen entwickelt, die infolge eines Schlaganfalls unter einer oft sehr langwierigen Sprachstörung, einer sogenannten Aphasie, leiden. Anhand von kurzen Videosequenzen können diese Patient*innen selbstständig alltägliche kommunikative Situationen üben.
    Alle neuen digitalen Lösungen zielen darauf ab, ein theoretisch abgesichertes Eigentraining als Ergänzung zur Einzeltherapie anzubieten.“

    Tipp: Lesen Sie hier das gesamte Interview mit Prof. Dr. Bilda zum Thema E-Health: Neue Technologien bieten enorme Vorteile für Patienten (als PDF).

    VORAUSSETZUNGEN

    Gesundheits-Apps auf Rezept: wie geht das?

    Seit Oktober 2020 darf Ihnen Ihr Arzt neben Medikamenten und Therapien auch digitale Gesundheitsanwendungen verschreiben. Dies erlaubt das Digitale Versorgungsgesetz (DVG), das im Oktober 2020 in Kraft trat. Die Kosten für diese Gesundheits-Apps auf Rezept übernimmt die Krankenkasse.

    Das DiGA-Verzeichnis

    Die erstattungsfähigen DiGA sind in einem Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfasst – dem sogenannten DiGA-Verzeichnis. Anwendungen, die in diesem Verzeichnis gelistet sind, haben einen Prüfungsprozess durchlaufen, welcher belegt, dass die jeweilige App ein Medizinprodukt der Risikoklasse I (geringes Risiko für die Gesundheit) oder IIa (mittleres Risiko) ist. Das bedeutet: Die Gesundheits-App ist für den Patienten risikoarm und verursacht keine körperlichen Schäden.

    Hinweis: Nur Anwendungen aus diesem Verzeichnis kann der Arzt Ihnen verschreiben, keine anderen Apps, die Sie für Ihren gesunden Lebensstil benutzen.

    Ärztliche Diagnose

    Eine weitere Voraussetzung, damit Sie eine solche Anwendung auf Rezept erhalten können, ist eine entsprechende Diagnose durch den Arzt. Klar, eine medizinische App auf Rezept gibt es nur dann, wenn ein Facharzt oder Psychotherapeut feststellt, dass es einen Grund gibt, weshalb die App zum Einsatz kommen soll. Bei einigen Apps muss der Mediziner auch andere Krankheitsursachen ausgeschlossen haben.

    Kostenerstattung durch die Krankenkasse

    Damit die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Gesundheits-App auf Rezept übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die App ist im DiGA-Verzeichnis des BfArM erfasst.

    • Ihr Arzt oder Psychotherapeut bestätigt, dass eine begründete Indikation vorliegt, also ein Grund für die Anwendung der medizinischen App.

    • Sie haben ein Rezept für die Gesundheits-App von Ihrem Arzt erhalten.

    SCHRITT FÜR SCHRITT

    So lösen Sie Ihr Rezept für die Gesundheits-App ein

    Der Weg vom Rezept bis zum Start der Nutzung der App ist zwar unkompliziert, kann aber relativ lange dauern, denn noch ist nicht jeder Prozess einfach, schnell und digital. So kann es beispielsweise sein, dass Ihr Arzt das Rezept nicht etwa digital, sondern ganz klassisch auf dem roten Rezeptschein ausstellt. Wie kommen Sie nun damit zu der App und zu der Zusage, dass die Kasse die Kosten trägt?

    1. Sie reichen Ihr Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein: über die Webseite, die kasseneigene App oder traditionell per Post oder persönlich in der Geschäftsstelle.
    2. Die Krankenkasse prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen. Dies kann einige Tage dauern.
    3. Ist alles okay, erstellt die Kasse einen 16-stelligen Freischaltcode oder einen QR-Code, den sie Ihnen zukommen lässt.
    4. Nun laden Sie die App herunter, aktivieren sie und nutzen Sie für Ihre Therapie.

    Die Krankenkassen, das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sowie die App-Hersteller arbeiten daran, den Prozess weiter zu vereinfachen. Die flächendeckende Einführung des e-Rezeptes ab September 2022 hilft dabei ebenso wie die elektronische Patientenakte (ePA). Ab 2023 sollen Patienten beispielsweise die Möglichkeit erhalten, Daten aus der DiGA in die Patientenakte zu übertragen.

    Ist es auch möglich, eine DiGA ohne Rezept zu erhalten?

    Ja, Sie haben die Möglichkeit, direkt bei Ihrer Krankenkasse anzufragen, ob sie die Kosten für eine medizinische App Ihrer Wahl übernimmt. Auch dazu brauchen Sie einen Nachweis, dass die nötige Indikation oder Diagnose vorliegt. Diese kann beispielsweise aus den Unterlagen zur Behandlung Ihrer Erkrankung hervorgehen. Darüber hinaus bieten einige Hersteller ihre App-Anwendung für Privatzahler an.

    QUALITÄTSPRÜFUNG

    Wie kommt eine Gesundheits-App in das Verzeichnis?

    Um eine Anwendung in das DiGA-Verzeichnis zu bringen, stellt der App-Hersteller einen Prüfungsantrag beim BfArM. Dieses klopft das Programm unter anderem hinsichtlich Datenschutzkriterien und Funktionalität ab.

    Hat das Bundesinstitut das digitale Angebot für gut befunden, folgt eine Erprobungsphase. Dazu wird die DiGA mit dem Status „Vorläufig zugelassen“ für ein Jahr in das Verzeichnis aufgenommen. In diesem Zeitraum muss die App in der Praxis zeigen, dass sie einen medizinischen Mehrwert für Patienten bietet. Liefert sie erfolgreich die Nachweise für ihren Nutzen, wird sie dauerhaft in das Verzeichnis aufgenommen.

    Bleibt der Beweis für die Nützlichkeit aus, werden Anwendungen auch wieder gestrichen.

    Welche DiGAs gibt es aktuell?

    Das DiGA-Verzeichnis ist öffentlich auf der Webseite des BfArM einsehbar. Es wird stetig aktualisiert. Zurzeit sind rund 40 Apps zur Nutzung freigegeben:

    Dazu gehören:

     

    • Kalmeda – eine App für Tinnitus-Patienten
    • Selfapy – Online-Kurse zur Behandlung bei Depression oder generalisierter Angststörung
    • Somnio – eine App zur Hilfe bei Einschlaf- oder Durchschlafstörungen
    • Vivira – Anwendung zu Therapie bei Osteochondrose (Wirbelsäulenerkrankung)
    • HelloBetter – mehrere Webanwendungen zu Hilfe bei Panik, Stress und Burnout, Diabetes, Depression und Vaginismus

    Beispiele dafür sind:

     

    • Cara Care – App zur Hilfe bei Reizdarmsyndrom
    • Companion patella – Webanwendung mit Hilfen bei Knieerkrankungen
    • Elona therapy – App zur Hilfe bei leichten Depressionen
    • Endo-App – App zur Hilfe bei Endometriose
    • Oviva direkt – App zur Therapie bei Adipositas

    Die Kosten für die Apps liegen zwischen 120 Euro und 2.000 Euro. Weiterführende Infos zu DiGA:

    E-HEALTH & APPS

    Wo werden noch Apps im Gesundheitsbereich eingesetzt?

    Mit der Corona-Pandemie wurde bei vielen Verbrauchern das Interesse an den digitalen Angeboten im Gesundheitsbereich noch einmal um ein Vielfaches höher. Versicherte machten sich vertraut mit Videosprechstunden und Virus-Warn-Apps.

    Mit den Covid-Apps haben sich die EU-Länder gemeinsam eine digitale Lösung erarbeitet, um Impfzertifikate zu verwalten und abrufbar zu machen – auch in mehreren Sprachen. Gleichfalls erfassen diese digitalen Anwendungen den Covid-Status auf einem internationalen Level. Das E-Health-Netz gab dazu bestimmte technische Spezifikationen vor, die einen reibungslosen Datenaustausch und Informationsabruf ermöglichen.

    Apps wie diese gehören durchaus mit in den Bereich E-Health. Sie sind jedoch keine Gesundheits-Apps, die ein Arzt verschreiben müsste.

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