DIENSTUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Die Versicherung der Arbeitskraft für Beamte.

  • Häkchen

    Ein Muss für den Karrierestart

  • Häkchen

    Finanzielle Einkommens­vorsorge für den Ernstfall

  • Häkchen

    Je früher Sie vorsorgen, desto besser

  • Häkchen

    Ein Muss für den Karrierestart

  • Häkchen

    Finanzielle Einkommens­vorsorge für den Ernstfall

  • Häkchen

    Je früher Sie vorsorgen, desto besser

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte - worauf kommt es an?

Einen Beamtenstatus verbinden viele mit gutem Verdienst, komfortabler finanzieller Absicherung und vor allem mit einem sicheren Arbeitsplatz. Dabei ist diese Berufsgruppe von den gleichen Risiken betroffen wie Arbeitnehmer, insbesondere mit Blick auf die Berufs- beziehungsweise Dienstunfähigkeit. Ob Polizeibeamte, Lehrer oder auch Verwaltungsbeamte: jeden begleitet das Risiko, aufgrund von körperlicher Erkrankung oder psychischer Belastung seinen Dienstverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können.

Daher ist es auch für Beamte ratsam, sich gegen eine Berufsunfähigkeit zu versichern. Hinzu kommt, dass ihnen finanzielle Absicherungen, wie das Ruhegehalt, erst nach einer bestimmten Anzahl an Dienstjahren zustehen. Beamtenanwärter, die ihre Karriere erst beginnen, und Beamte auf Probe stehen deshalb ohne Versicherungsschutz da. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte sichern sie den Ausfall ihrer Arbeitskraft finanziell ab.

Themen dieser Seite im Überblick
    Add a header to begin generating the table of contents

    Begriff Dienstunfähigkeit

    Wann ist ein Beamter dienstunfähig?

    Beamte sind keine Arbeitnehmer. Sie stehen für eine bestimmte Zeit in einem Dienstverhältnis zu einem Dienstherrn. Das kann der Staat sein, aber auch eine Bundes-Stiftung, ein Bundesland oder Gemeindeverbände. Beamte erhalten kein Gehalt, sondern eine Besoldung. Wenn sie ihren Dienst nicht mehr ausführen können, sind sie nicht berufsunfähig (wie Angestellte), sondern dienstunfähig. Diese Besonderheit spielt bei der Absicherung vor dem Verlust der Arbeitskraft eine wesentliche Rolle.

    Die Gründe, warum Beamte dienstunfähig werden können, sind unterschiedlich. Folgende Ursachen kommen nach Statistiken häufig vor:

    • Psychische Erkrankungen
    • Beschwerden des Muskel- und Skelettsystems
    • Herz- und Kreislauferkrankungen
    • Krebs
    • Unfälle
    • Sonstige Krankheiten

    Als dienstunfähig gilt ein Beamter, wenn er:

    • Nicht in der Lage ist, seinen Dienst zu erfüllen
    • Innerhalb von sechs Monaten etwa drei Monate nicht arbeiten konnte und
    • keine Aussicht darauf besteht, dass sich der Zustand innerhalb eines Jahres bessern wird.

    Die gesetzliche Grundlage für die Dienstunfähigkeit von Beamten ist im Bundesbeamtengesetz (BBG) §44 verankert.

    Absicherung

    Was geschieht, wenn ein Beamter dienstunfähig ist?

    Ob ein Beamter dienstunfähig ist, stellt ein Amtsarzt fest. Welche Folgen dies hat und welche Sicherheiten oder Versorgungsleistungen greifen, hängt vom Beamtenstatus und von den Dienstjahren ab.

    Beamte auf Lebenszeit

    Die beste Sicherheit genießen Beamte auf Lebenszeit. Ihr Dienstherr kann sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzen. Dann erhalten sie ein Ruhegehalt. Dabei zahlt sich eine hohe Anzahl an Dienstjahren aus. Denn mit jedem geleisteten Dienstjahr steigt diese Gehaltszahlung. Beamte, die etwa 40 Jahre im Dienst waren und aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, beziehen rund 70 Prozent ihres Beamtengehaltes. Doch diese Dienstzeit zu leisten, ist heute nicht selbstverständlich. Um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten, lohnt es sich auch für langjährige Beamte, weiterhin in eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu investieren.

    Dienstunfähigkeit bedeutet für einen Beamten nicht automatisch die Versetzung in den Ruhestand. Der Dienstherr kann ihm auch eine andere Tätigkeit zuweisen. Dies kann unter Umständen eine Weiterbildung erforderlich machen.

    Beamte auf Probe und Beamtenanwärter

    Beamte auf Probe haben den Vorbereitungsdienst hinter sich und erarbeiten sich nun die ersten Dienstjahre. Wenn sie weniger als fünf Jahre im Dienst sind, erhalten sie bei Dienstunfähigkeit jedoch kein Ruhegehalt. Stattdessen werden sie mitunter aus dem Dienst entlassen. Auch Beamtenanwärter in der Vorbereitungsphase können entlassen werden, wenn sie ihren Dienst nicht mehr erledigen können.

    Beide Beamtengruppen haben dann kein finanzielles Sicherheitsnetz, das sie auffängt. Für sie ist es daher umso wichtiger, privat mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung vorzusorgen. Wegen des jungen Eintrittsalters beim Abschluss der Versicherung wird der Monatsbeitrag eher niedrig ausfallen.

    Die folgende Übersicht zeigt die bestehende gesetzliche Versorgung bei Dienstunfähigkeit durch den Beamtenstatus und den Bedarf an zusätzlicher Absicherung:

    • Mehr als 5 Dienstjahre
    • Versetzung in den Ruhestand (nach Entscheidung des Dienstherrn)
    • Anspruch auf Ruhegehalt, der mit jedem Dienstjahr steigt
    • Bei 40 Dienstjahren etwa 71,75 Prozent des letzten Gehalts
    • Weniger als 5 Dienstjahre
    • Entlassung
    • Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
    • Absicherung nur bei Dienstunfällen
    • Im Vorbereitungsdienst
    • Entlassung
    • Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
    • Keine Absicherung

    Eine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit ist für alle Beamten wichtig. Diese besondere Form der Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich an Beamte und Beamtenanwärter, also an Personen, die in beruflich in einem Dienstverhältnis stehen. Ein wesentliches Merkmal dieser Versicherungsverträge ist die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel).

    Wichtige Infos zur Privaten Krankenversicherung

    Details im Versicherungsvertrag

    Arbeitnehmer sind berufsunfähig, Beamte sind dienstunfähig – was für die meisten Menschen ganz ähnlich klingt, kann für die Versicherung ein großer Unterschied sein. Ist ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit entlassen worden, erhält er von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung eventuell kein Geld, wenn die Dienstunfähigkeit nicht im Vertrag erwähnt wird.

    Dienstunfähigkeitsklausel

    Was sollte die Dienstunfähigkeitsklausel unbedingt enthalten?

    Als berufsunfähig gilt eine Person, die 50 Prozent der Tätigkeiten ihrer Position nicht mehr ausführen kann. Dies ist die übliche Regelung in Versicherungsverträgen. Für Beamte und deren Dienstunfähigkeit gibt es derartige Festlegungen jedoch nicht. Bei ihnen kommt auf die Dauer von Dienstausfällen und die Beurteilung durch einen Amtsarzt an. Eine Dienstunfähigkeitsklausel gehört daher unbedingt in jede Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte. Sie stellt sicher, dass die Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand bei Beamten als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Eine einfache Berufsunfähigkeitsversicherung ohne diese Zusatz-Klausel reicht für Beamte nicht aus.

    Hinweis: Einige Versicherungsanbieter weisen in ihrem Angebot eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte aus. Bei diesen Produkten handelt es sich dennoch um Berufsunfähigkeitsversicherungen, die um eine DU-Klausel erweitert sind. Sie sind an den Versicherungsbedarf von Beamten angepasst.

    Verschiedene Formen der Dienstunfähigkeitsklausel

    Es gibt unterschiedliche Versionen der DU-Klausel. Interessierte sollten darauf achten, dass die Versicherung wirklich alle erforderlichen Fälle umfasst.

    Echte Dienstunfähigkeitsklausel Unvollständige Klausel Unechte Dienstunfähigkeitsklausel
    Diese Klausel erklärt den Versicherten sowohl bei Versetzung in den Ruhestand als auch bei Entlassung aufgrund von Dienstunfähigkeit für berufsunfähig. Damit erhalten auch Beamtenanwärter Geld aus der Versicherung, wenn sie nicht mehr dienstfähig sind. Die Versicherung greift nur dann, wenn Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden. Beamte, die entlassen werden, gehen leer aus. In dieser Klausel-Variante wird die Dienstunfähigkeit nur anerkannt, wenn sie den Kriterien einer Berufsunfähigkeit entspricht. Wenn der Beamte als dienstunfähig eingestuft wird, aber dennoch als berufsfähig gilt, erhält er kein Geld aus der Versicherung.

    Vollzugsbeamte wie Polizisten sind in ihrem Beruf einem höheren Risiko für Dienstunfähigkeit ausgesetzt. Sie können sich durch Dienstunfälle verletzen oder psychische Belastungen davontragen, sodass sie nicht mehr in der Lage sind, den Vollzugsdienst zu leisten. Oft werden sie von den Außeneinsätzen in den Innendienst versetzt. Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung sollte daher zusätzlich eine Vollzugsdienstunfähigkeits­klausel enthalten. Diese deckt diese Risiken ab und schließt mögliche Versorgungslücken durch die Versetzung aus.

    Vertrag

    Was sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte noch abdecken?

    Beamtenanwärter und Beamte auf Probe, aber auch Beamte aus Lebenszeit können mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel ihre Lücken der finanziellen Versorgung schließen. Folgende Versicherungsbedingungen sind neben der Beamten-Klausel entscheidend:

    • Der Versicherer schließt sich der Einschätzung des Dienstherrn an und besteht nicht auf einer eigenen Prüfung.
    • Mit einer Nachversicherungsgarantie können Versicherte bestimmte Vertragsbedingungen ohne erneute Gesundheitsprüfung an veränderte Lebenssituationen anpassen, zum Beispiel bei Beförderungen oder Familiengründung.
    • Die Höhe der Versicherungssumme und die Laufzeit des Vertrages sollten den Bedarf des Versicherten decken.

    Es lohnt sich, viele Versicherungsangebote miteinander zu vergleichen. Lassen Sie sich außerdem gern von einem Versicherungsexperten beraten, um eine maßgeschneiderte Dienstunfähigkeitsversicherung zusammenzustellen.

    Wichtiger Aspekt zur Privaten Krankenversicherung

    Was kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

    Die Kosten hängen vom Alter, der vereinbarten Versicherungssumme sowie von der Laufzeit ab. Auch der Beruf spielt eine Rolle. So wird bei Lehrern und Polizisten das Risiko einer Dienstunfähigkeit als sehr hoch eingeschätzt. Auch der Gesundheitszustand ist entscheidend für die Beitragshöhe. Versicherungsanbieter berechnen bei Vorerkrankungen in der Regel Risikozuschläge.

    Teaser Expertenberatung

    Expertenberatung
    Lassen Sie sich jetzt kostenlos von einem unserer Experten beraten.

    Teaser Tarifberechnung

    Tarifberechnung
    Vergleichen Sie direkt aktuelle Tarife der PKV Anbieter und finden Sie passende Angebote.

    Teaser Zusatzversicherung

    Zusatzversicherung
    Zusätzliche Leistungen gezielt absichern.
    .

    Krankenversicherung.net Footer Logo

    Krankenversicherung.net Footer Logo

    Krankenversicherung.net Footer Logo

    Mehr zum Thema

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

    Nach oben scrollen