BESCHWERDESTELLEN

An diese Beschwerde­­stellen können sich Versicherte wenden

Anja Schlicht

Anja Schlicht

Online-Redaktion

Ärger mit der Kranken­kasse? Diese Beschwerde­stellen für Kranken­kassen helfen Ihnen weiter!

Beschwerden gegen gesetzliche Krankenkassen und auch private Krankenversicherungen sind allgegenwärtig. Ganz unabhängig davon, ob es sich bei der eingereichten Beschwerde um ein einfaches Missverständnis oder das Verweigern dringend benötigter Leistungen handelt - die Unzufriedenheit auf seiten des Versicherten steigt. 

Schwierigkeiten, Fehler oder Komplikationen im Umgang der Versicherer mit ihren Mitgliedern treten häufiger auf, als man denkt. Allein im Jahr 2018 gingen laut Bundesamt für soziale Sicherung 3.500 Beschwerden über die gesetzliche Krankenversicherung dort ein. 

Tatsächlich fühlen sich viele Versicherte mit ihren Beschwerden alleine gelassen: Es fehlt ihnen schlicht und ergreifend der richtige Ansprechpartner im großen Zuständigkeitsdschungel. Erkennen Sie sich wieder? 

Genau für solch einen eintretenden Fall sind die Verbraucherzentralen ein erster und kompetenter Ansprechpartner für Versicherte. Zusätzlich dazu existiert eine große Anzahl an Beschwerdeeinrichtungen, an die Sie sich wenden können und eine Ombudsstelle. Ziel und Zweck solcher Einrichtungen ist es, sich um Versicherungsprobleme aller Art zu kümmern.

Bitte bedenken Sie: Die Beschwerde ist der erste Schritt in Richtung Verbesserung.

Zu den geläufigsten Gründen für eine Beschwerde zählen: Zu Unrecht verweigerte Leistungen, Ungerechtfertigte Kündigung / Probleme mit der Kündigung, Höhe der Versicherungsleistungen und Art der Schadensbearbeitung.

Themen dieser Seite im Überblick
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    Beschwerdestellen

    Wo können Sie sich über Ihre Krankenkasse beschweren?

    Wenn Sie sich mit Ihrer Krankenkasse “in den Haaren“ haben, weil diese Ihnen beispielsweise Leistungen verweigert, kommt bei vielen Betroffenen die Frage auf: Was tun? 

    Dabei können Sie sich nicht nur wegen nicht erbrachter Leistung beschweren, sondern auch über den verantwortlichen Sachbearbeiter

    Unser Tipp: Bevor es zu einer Beschwerde kommt, sollten Sie versuchen, sich auf friedliche Art und Weise mit Ihrer Krankenkasse zu einigen. 

    Falls Sie einen friedsamen Versuch der Einigung nicht in Erwägung ziehen wollen oder die Konfliktsituation so verheddert ist, dass eine harmonische Lösung aussichtslos erscheint, haben Sie die Möglichkeit, sich an eine Beschwerdestelle wenden. 

    Zur Krankenversicherung beraten lassen

    Für GKV oder PKV

    Welche Beschwerdestelle ist die richtige für mich?

    Dann ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS, ehemals Bundesversicherungsamt) oder die zuständige Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslands Ihr richtiger Ansprechpartner. Weiterlesen

    Dann wenden Sie sich an den Ombudsmann bzw. an die Ombudsfrau. Weiterlesen

    Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) und das Bürgertelefon stehen sowohl privat als auch gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Weiterlesen

    GKV

    Beschwerdestelle für gesetzlich Krankenversicherte im Konfliktfall 

    Sind Sie gesetzlich krankenversichert und beispielsweise mit dem Service Ihrer Krankenkasse unzufrieden? Dann sollten Sie die Möglichkeit nutzen, sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zu wenden. Bis Ende 2019 war das BAS noch als Bundesversicherungsamt - kurz BVA - bekannt.

    Das Bundesamt für Soziale Sicherung ist für die Bearbeitung und Beantwortung von Beschwerden und Anliegen zuständig, die alle bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen betreffen. Dazu zählen alle gesetzlichen Krankenkassen, die in mehr als drei Bundesländern tätig sind. 

    Krankenkassen, die in weniger Bundesländer agieren, fallen unter die Zuständigkeit der sogenannten Landesaufsicht. Ein Beispiel hierfür wären die allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK). 

    Abhängig davon, in welchem Bundesland die Krankenkasse ihren Sitz hat, ist die dortige Landesaufsicht für Ihre Beschwerde zuständig. Die Gesundheits- bzw. Sozialministerien in den einzelnen Bundesländern sind für die konkrete Ausübung der Landesaufsicht verantwortlich.

    Bundesamt für Soziale Sicherung
    Friedrich-Ebert-Allee 38
    53113 Bonn
    Tel: 0228 / 619-0
    Fax: 0228 / 619-1870

    Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart

    Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
    Haidenauplatz 1
    81667 München

    Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
    Oranienstraße 106
    10969 Berlin

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
    Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
    14467 Potsdam

    Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
    Contrescarpe 72
    28195 Bremen

    Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
    Billstraße 80
    20539 Hamburg

    Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
    Sonnenbergerstraße 2/2a
    65193 Wiesbaden

    Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
    Johannes-Stelling-Straße 14
    19053 Schwerin

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
    Hannah-Arendt-Platz 2
    30159 Hannover

    Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
    Fürstenwall 25
    40219 Düsseldorf

    Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
    Bauhofstr. 9
    55116 Mainz

    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
    Franz-Josef-Röder-Straße 23
    66119 Saarbrücken

    Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
    Albertstraße 10
    01097 Dresden

    Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
    Turmschanzenstraße 25
    39114 Magdeburg

    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren
    Adolf-Westphal-Straße 4
    24143 Kiel

    Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
    Werner-Seelenbinder-Str. 6
    99096 Erfurt

    Hinweis: Wenn Sie eine Beschwerde beim Bundesamt für Soziale Sicherung einreichen wollen, können Sie dies nur auf schriftlichem Wege tun.

    PKV

    Der Ombudsmann: Für privat Krankenversicherte im Konfliktfall

    Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung, gibt es seit 2011 den Versicherungs-Ombudsmann als eine Art außergerichtliche Schlichtungsstelle. Ein Ombudsmann (oder eine Ombudsfrau) kommt gezielt dann zum Einsatz, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und der Versicherung kommt. Der Ombudsmann informiert die Versicherungsgesellschaft über die Beschwerde und fordert diese zu einer Aussage diesbezüglich auf. 

    Die Hauptaufgabe des Ombudsmannes ist es, die Streitigkeiten neutral und unparteiisch zu klären. 

    Das sind 3 Gründe, warum Sie den Ombudsmann im Streitfall unbedingt hinzuziehen sollten.

    Eine Beratung zum Thema Krankenversicherung ist wichtig
    • Klärung des Streits in sachlicher und geordneter Vorgehensweise 

      Entscheiden Sie sich im Streitfall für eine Aufklärung über den Ombudsmann, profitieren Sie von einem schnellen und unbürokratischen Konfliktverfahren. Ähnlich wie bei Gericht stellt der Ombudsmann Ihre Beschwerde nach Recht und Gesetz gründlich auf den Prüfstand. Einen Antrag auf Schlichtung stellen Sie beim Ombudsmann am besten per Post, Fax oder über das Kontaktformular auf der Homepage des Ombudsmannes. Ganz egal, für welchen Weg Sie sich am Ende entscheiden, wichtig ist, dass Sie Ihr Anliegen so präzise wie nur möglich formulieren und sämtliche Fragen auf den Punkt wahrheitsgemäß beantworten.

    • Ombudsmann unterstützt Sie

      In vielen Fällen reicht bereits die alleinige Anfrage des Ombudsmanns beim Versicherer, damit sich diese Ihnen gegenüber entgegenkommender als im ersten Anlauf verhält. Gegebenenfalls erhalten Sie sogar eine Aussage zu Ihrem Fall, die Sie unter normalen Umständen nicht von Ihrer Versicherung erhalten hätten. 

    • Schnelle Beendigung des Streitverfahrens durch den Ombudsmann Listeninfo

      In den meisten Fällen ist mit der Entscheidung des Ombudsmannes der Streitfall beendet. Bei einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro ist der Schlichterspruch für die Versicherungsgesellschaft rechtsverbindlich. Falls Sie mit der Entscheidung des Ombudsmannes nicht einverstanden sein sollten, haben Sie immer noch die Option, vor Gericht zu ziehen.

    Fallen Kosten an? Nein, für Sie als Antragsteller fallen – abgesehen der eigenen Ausgaben für Porto, Fax oder Telefon - keine Kosten an. 

    Jedermann

    Erfahren und für jeden zugänglich: Die Unabhängige Patientenberatung

    Sie sind sich noch unschlüssig darüber, welche Behandlung die beste für Sie ist? Brauchen Sie noch Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber der Krankenkasse oder Ihres behandelnden Arztes/Ihrer Ärztin? Dann ist die Unabhängige Patientenberatung garantiert die richtige Anlaufstelle für Sie. Mit Sitz in Berlin ist sie als eine gemeinnützige Organisation tätig. Sie steht sowohl den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung als auch Privatversicherten kostenfrei zur Verfügung. Die Beratung ist auf Deutsch, Türkisch und Russisch möglich.

    Diese Fragen und Themenschwerpunkte beantwortet die UPD:

    • Information und Beratung bei allen gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen
    • Bewältigung im Alltag: Psychologische Unterstützung nach oder während einer Krankheit
    • Hilfe bei der passenden Arztsuche (regional und überregional).
    • Fragen nach dem Krankengeld – wer bezahlt und für wie lange?
    • Fragen, die den Krankenkassenwechsel betreffen
    • Fragen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten, z. B. Darmkrebs, oder einer Schwangerschaftsuntersuchung

    Allgemeine Anlaufstelle

    Versicherungsschlichtungsstelle: Das Bürgertelefon

    Das Bürgertelefon ist die perfekte Anlaufstelle bei schnellen Fragen rund um das deutsche Gesundheitssystem. Ein Anruf genügt - und Sie erhalten fundierte Auskunft über gesetzliche Grundlagen und man klärt Sie über eventuelle gesetzlich Ansprüche auf. 

    Beim Bürgertelefon werden aber auch individuelle Anliegen erörtert und Anregungen aufgenommen. Weiterhin steht Ihnen das Bürgertelefon als Auskunftszentrale zur Verfügung und vermittelt Ihnen gerne Adressen und Ansprechpartner

    Sprechzeiten der Beratungstelefone des Bundesministeriums für Gesundheit:

    • Von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und
    • am Freitag von 8 bis 12 Uhr zu erreichen.

    Servicenummern:

    • Bürgertelefon zur Krankenversicherung: 030 / 340 60 66 01
    • Bürgertelefon zur Pflegeversicherung: 030 / 340 60 66 02
    • Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention: 030 / 340 60 66 03
    Wer benötigt welche Krankenversicherung?
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    Private Krankenversicherung
    Zu den Voraus­setzungen, Test­siegern und Kosten.

    Teaser GKV Vergleich

    Gesetzliche Krankenkassen
    Zu den Beiträgen, Test­siegern und Wechsel der GKV.

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    Krankenzusatzversicherung
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