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Grenzgänger & Krankenversicherung: In welchem Land bin ich versichert?

In der EU haben Menschen das Recht, ohne Visum und Aufenthaltsgenehmigung innerhalb der Mitgliedstaaten umzuziehen und sich in dem Zielland Arbeit zu suchen. Personen, die in einer Grenzregion wohnen, arbeiten mitunter auf der anderen Seite der Landesgrenze.

Wenn Arbeitsort und Wohnort in unterschiedlichen Ländern liegen, hat dies Auswirkungen auf die Krankenversicherung. Denn nach EU-Recht müssen Sie sich dort versichern, wo Sie arbeiten.

Doch wo es Regeln gibt, gibt es Ausnahmen. Eine davon bietet die neutrale Schweiz. Dort können sich Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, auf Wunsch für eine deutsche Krankenversicherung entscheiden. Bei den passenden Voraussetzungen darf es auch die private Krankenversicherung (PKV) sein.

Themen dieser Seite im Überblick
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    BASICS

    Was ist ein Grenzgänger?

    Wer in Deutschland wohnt, aber im EU-Ausland arbeitet und dort sein Haupteinkommen bezieht, gilt als Grenzgänger. Ebenso wie Personen, die in Deutschland arbeiten, aber in einem der benachbarten Länder leben, etwa in der Schweiz, in Österreich, in Frankreich, den Niederlanden, Dänemark oder auch Polen und Tschechien. In der Regel handelt es sich um Menschen, die in einer Grenzregion leben.

    Grenzgänger sind also Pendler, die auf dem Weg zwischen Wohnort und Arbeitsort zwischen zwei Ländern hin und her wechseln. Das heißt nicht, dass sie jeden Abend zu ihrem Wohnort zurückkehren müssen. Nach EU-Recht gehört zur Definition von „Grenzgänger“ die regelmäßige Rückkehr nach Hause. Mindestens einmal pro Woche sollten grenzübergreifende Pendler nach Hause reisen, um als Grenzgänger zu gelten.

    EXKURS

    EU-Pendler in Zahlen

    Laut Eurostat waren 2019 etwa zwei Millionen Erwerbstätige im Alter zwischen 20 bis 64 Jahren als Grenzgänger in der EU unterwegs. Das sind rund ein Prozent aller Erwerbstätigen in der Europäischen Union (etwa 190 Millionen Menschen).

    Zwischen folgenden EU-Mitgliedsstaaten gab es 2019 die größte Zahl an Grenzgängern (jeweils vom Wohnort zum Arbeitsort):

    • Von Polen nach Deutschland: 122.000 Menschen
    • Von Frankreich nach Luxemburg: 93.000 Menschen
    • Von Ungarn nach Österreich: 56.000 Menschen
    • Von Deutschland nach Luxemburg: 54.000 Menschen
    • Von Frankreich nach Belgien: 50.000 Menschen

    Eine sogenannte Grenzgängerschaft betrifft häufig Berufe im Baugewerbe sowie im Gesundheitswesen.

    GRENZGÄNGER & KRANKENVERSICHERUNG

    Wo bin ich als Grenzgänger krankenversichert?

    Bei Versicherungen wie der privaten Haftpflicht­versicherung oder Hausratversicherung ist es üblicherweise so, dass Sie sich dort versichern, wo Ihr Lebensmittelpunkt ist.

    Die Sozialversicherungen, zu denen auch die Krankenversicherung zählt, bilden hiervon eine Ausnahme.

    Am Arbeitsort versichert

    Eine Krankenversicherung schließen Sie in dem Land ab, in dem Sie arbeiten. Denn auch für Grenzgänger in der EU ist nur ein Sozialversicherungssystem zuständig, nämlich das des Landes, in dem der Arbeitsort ist. Dort zahlen Sie Ihre Beiträge ein.

    Grenzgänger, die aus dem Ausland nach Deutschland zum Arbeiten pendeln, unterliegen demnach dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Für sie gilt damit die Pflicht, eine Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen.

    Umgekehrt müssen sich Deutsche, die in einem der Nachbarländer arbeiten, dort zu den geltenden Bedingungen krankenversichern.

    SCHWEIZ

    Wie versichern sich Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz?

    Bei Grenzgängern, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, gibt es eine Besonderheit. Sie arbeiten in einem Land, das nicht zur EU gehört. Das EU-Recht greift dort nicht automatisch. Durch verschiedene Absprachen und Verträge zwischen den Ländern gleicht sich die Rechtslage jedoch weitgehend an. Schließlich sind alle daran interessiert, dass Menschen, die in den europäischen Ländern leben, jeweils ihren Sozialversicherungsschutz behalten. Dazu gehört auch die Gesundheits­versorgung. Bei der Krankenversicherung gilt beispielsweise auch in der Schweiz eine Versicherungspflicht. Wer sozialversicherungs­pflichtig beschäftigt ist, unterliegt dem Krankenversicherungs­gesetz (KVG). Und auch bei den Eidgenossen erfolgt die Absicherung am Arbeitsort. Innerhalb von drei Monaten nach dem Start des Jobs müssen sich Arbeitnehmer krankenversichern.

    Optionsrecht – Die Schweizer lassen Ihnen die Wahl

    Kommen Sie aus Deutschland in die Schweiz, haben Sie zusätzlich ein sogenanntes Optionsrecht. Das bedeutet, Sie können sich von der schweizerischen Versicherungspflicht befreien. Voraussetzung ist der Nachweis, dass Sie in einer deutschen Krankenversicherung versichert sind. Die Entscheidung, ob Sie sich in der Schweiz oder in Deutschland krankenversichern wollen, müssen Sie ebenfalls innerhalb der ersten drei Monate nach dem Arbeitsantritt in der Schweiz treffen.

    Drei Versicherungsmöglichkeiten

    Aller guten Dinge sind drei – für eine der folgenden Möglichkeiten müssen Sie sich als Grenzgänger in die Schweiz entscheiden:

    Beitrags­berechnung erfolgt einkommens­unabhängig und ist je nach Region unterschiedlich erfolgt einkommensabhängig – je nachdem, wie viel Sie verdienen erfolgt einkommens­unabhängig und wird nach Risiko kalkuliert
    Versicherungsschutz Privatwirtschaftlich organisiert
    Grundversicherungs­schutz ist versicherungs­pflichtig
    Zusatzversicherungen optional
    Umfasst medizinische Regelversorgung
    Private Zusatz­versicherungen optional
    Individuelle Vereinbarung des Leistungsumfangs
    Familienabsicherung Gibt es nicht kostenlos
    Versicherte müssen einen Eigenkosten­anteil übernehmen
    Familienversicherung ermöglicht beitragsfreien Versicherungs­schutz Keine Familienversicherung
    Familienmitglieder werden über separate Verträge abgesichert

    Mit Blick auf Kosten und Leistungen kann sich die private Krankenversicherung sowohl für Singles als auch für Besserverdiener durchaus lohnen. Vor allem die Option für Premium­leistungen und die individuelle Anpassung sind Vorteile. Interessierte sollten sich ein kostenloses Angebot anfordern, um einen schnellen und unverbindlichen Überblick zum Preis-Leistungs-Umfang zu erhalten.

    Über eine Vereinbarung zwischen den schweizerischen und den deutschen Kranken­versicherungen ist garantiert, dass Leistungen in beiden Ländern abgerechnet werden können. (siehe unten)

    Wichtig: Seit 2017 können Grenzgänger in die Schweiz nur einmal von ihrem Versicherungswahlrecht Gebrauch machen. Einmal entschieden, gilt diese Wahl für die Zukunft.

    Bei anderen Sozial­versicherungen gibt es keine Wahloption. So unterliegen deutsche Arbeitnehmer, die in der Schweiz arbeiten, bei der gesetzlichen Unfall-, der Arbeitslosen- und der Rentenversicherung ohne Alternative dem Schweizer Recht.

    ÖSTERREICH

    Kranken­versicherung für Grenzgänger zwischen Deutschland & Österreich

    Deutsche, die in Österreich arbeiten und in der BRD wohnen, haben keine Wahlmöglichkeiten zwischen einer österreichischen und einer deutschen Krankenversicherung. Stattdessen kümmert sich ihr Arbeitgeber darum, dass sie in der jeweiligen österreichischen Krankenversicherung Mitglied werden, die für die Region zuständig ist. Denn eine Versicherungspflicht für die Krankenversicherung gibt es auch in der Alpenrepublik.

    Für Grenzgänger, die ihren Wohnsitz in Österreich haben und in Deutschland einem sozialversicherungs­pflichtigen Job nachgehen, gilt umgekehrt dasselbe: Sie müssen sich bei einer deutschen Krankenkasse versichern.

    Österreichische Kranken­versicherung – Perfekt für Leute, die sich nicht gern entscheiden

    Eine wichtige Besonderheit des österreichischen Versicherungssystems ist die fehlende Auswahloption. Damit ist nicht nur gemeint, dass Grenzgänger nach Österreich keine Option haben, um sich für eine deutsche Krankenversicherung zu entscheiden. Es betrifft auch die Auswahl des Krankenversicherers.

    In Deutschland können Sie sich selbst für einen Versicherer entscheiden. Ganz gleich, ob Sie eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung möchten: Sie vergleichen die Höhe des Beitragssatzes oder die Kosten der PKV, eventuell die Lage der nächsten Filiale, die Tarife (bei PKV) oder Zusatzleistungen und Bonusprogramme – je nachdem, was Ihnen wichtig ist.

    In Österreich entscheiden Branche und Region darüber, in welcher Krankenversicherung beziehungsweise in welcher Gesundheitskasse Sie sich versichern müssen. In jedem Bundesland gibt es beispielsweise eine Gebietskrankenkasse, der Sie zugeordnet werden, wenn Sie in Österreich als Angestellter arbeiten.

    Weitere Besonderheiten der Krankenversicherung in Österreich:

    • Die Beitragssätze unterscheiden sich nach verschiedenen Gruppen, wie Arbeiter oder Angestellte.
    • Anders als in Deutschland gilt die Pflicht zur Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Österreich auch für Selbstständige.
    • Der Beitragssatz liegt bei 7,65 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens, bei Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber zur Hälfte.
    • Die Beiträge sind niedriger als im deutschen Kranken­versicherungssystem, dafür gibt es höhere Selbstbeteiligungen. Selbstbehalte können bis zu 20 Prozent betragen.
    • Angehörige können im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden, jedoch ist dies nicht immer beitragsfrei.

    Die private Krankenversicherung in Österreich ist keine Vollversicherung, sondern eine Zusatzversicherung, mit der Versicherungs­nehmer Zusatzleistungen in Anspruch nehmen können.

    LEISTUNGEN

    Grenz­übergreifende Kranken­versicherungen – Wie geht das?

    Wenn Sie aus beruflichen Gründen regelmäßig ins benachbarte Ausland pendeln und sich dementsprechend im Ausland krankenversichern, haben Sie sich sicher folgende Fragen gestellt: Bekomme ich zu Hause die gleichen Kranken­versicherungs­leistungen? Erstattet meine Krankenversicherung die Kosten für Behandlungen, die ich an meinem Wohnland in Anspruch nehme?

    Die kurze Antwort ist: Ja, zwischen den Ländern und den Versicherungen wird alles vertraglich geregelt.

    Ein bisschen Bürokratie muss sein: Bescheinigung zum Wohnsitz

    Anspruch auf die medizinische Versorgung haben Sie auf jeden Fall auf beiden Seiten der Grenze. Um die Leistungen an Ihrem Wohnort zu erhalten, brauchen Sie eine Bescheinigung. Dies erledigen Sie mit dem EU-Formular S1. Die ältere Version heißt Formular E 106. Beide Dokumente sind gültig. Ihre Krankenversicherung wird Ihnen sagen, bei welcher Behörde Sie das Dokument erhalten. Dieses geben Sie ausgefüllt bei Krankenkasse Ihrer Wahl in Deutschland ab, wenn Deutschland Ihr Wohnland ist.

    Über diese Bescheinigungen stimmen sich die beteiligten Krankenkassen gegenseitig ab. Sie werden dann in ihrem Wohnland bei Arztbesuchen so behandelt, als wären Sie in dem Staat versichert. Die Krankenversicherung am Arbeitsort erstattet die Kosten. Haben Sie Angehörige über eine Familienversicherung mit abgesichert, dann gilt dieser Versicherungsschutz auch für sie.

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    Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

    Jenny Gebel

    Online-Redaktion

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      Aktualisiert am 12. Januar 2023

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    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt, keine Kinder) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 70.000 Euro im Jahr. Davon gehen 6.799,95 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 17,3 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 4 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag; Arbeitgeberzuschuss wurde berücksichtigt. Stand: Januar 2024). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

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