ARBEITGEBERZUSCHUSS

40 Prozent Kosten Ersparnis

Das sollten Sie über den Arbeit­geber­zuschuss der PKV wissen.

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Arbeitgeberzuschuss für Angestellte mit privater Krankenversicherung

In Deutschland ist es gesetzlich festgeschrieben, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Pflichtbeiträge für die Sozialversicherungen paritätisch teilen (SGB V §257). Das bedeutet, jeder zahlt jeweils die Hälfte des Beitrages. Dies gilt auch für die Krankenversicherung.

Davon profitieren sowohl Angestellte mit einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind. Bei gesetzlich Krankenversicherten überweist das Unternehmen den Arbeitgeberanteil an die jeweilige Krankenkasse. Wenn Sie privat krankenversichert und bei einem Unternehmen angestellt sind, müssen Sie einen Nachweis Ihres Versicherers einreichen und erhalten dann den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung.

Themen dieser Seite im Überblick
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    BEDINGUNGEN

    Welche Voraussetzungen sind für den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung erforderlich?

    Ein Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, einen Teil der Beiträge zur Krankenversicherung der Angestellten zu übernehmen. Folgende Punkte sollten Sie als PKV-Versicherter bei ihrem Versicherer anfordern beziehungsweise bestätigen lassen:

    Kostennachweis

    In der PKV gibt es eine Vielzahl von Tarifen, die sich individuell von Versichertem zu Versichertem unterscheiden. Ihr Arbeitgeber benötigt für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung einen Nachweis über die monatlichen Kosten. Fordern Sie daher von Ihrer Versicherung eine Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses. Diesen reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber ein.

    Versicherungstyp

    Nur eine Vollversicherung bei der PKV wird durch einen Arbeitgeberzuschuss unterstützt. Angestellte, die nur eine Zusatzversicherung in Anspruch nehmen, müssen diese nach wie vor aus eigener Tasche bezahlen.

    BERECHNUNG

    Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?

    Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses für die PKV orientiert sich an den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung. Dabei gelten zwei Grundregeln:

    • Der PKV-Zuschuss deckt die Hälfte des Beitrages für die Krankenversicherung

    • Der Betrag darf nicht höher als der Anteil sein, den der Arbeitgeber einem Angestellten für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen würde.

    Eine Beratung zum Thema Krankenversicherung ist wichtig
    Arbeitgeberzuschuss 20240
    Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung 20240

    Nach oben hin ist der Arbeitgeberanteil also gedeckelt. Der maximale Betrag ergibt sich aus mehreren Komponenten, die in jedem Jahr neu angepasst werden:

    • Die Beitragsbemessungsgrenze: Diese liegt ab 2024 bei einem Jahresverdienst von 62.100 Euro brutto (monatlich 5.175 Euro).

    • Der allgemeine Beitragssatz für gesetzliche Krankenkassen: 2024 bei 14,6 Prozent.

    • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent (2024).

    Für die Berechnung des Krankenkassenbeitrages werden Beitragssatz und Zusatzbeitrag zusammengerechnet, also 14,6 Prozent und 1,7 Prozent zu 16,3 Prozent.

    Beitragsbemessungsgrenze (maximaler Monatsverdienst für die Beitragsberechnung) 5.175 € 4.987,50 €
    Krankenkassenbeitrag 843,52 € (16,3% des Einkommens) 807,98 € (16,2% des Einkommens)
    Arbeitgeberanteil (Hälfte des Krankenkassenbeitrages) 421,76 € (8,15% des Einkommens) 403,99 € (8,1% des Einkommens)

    Der maximale Arbeitgeberanteil für Angestellte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, beträgt 2024 also 421,76 Euro (bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag). Dies ist zugleich der Betrag, den PKV-Versicherte maximal als Zuschuss erhalten.

    Rechenbeispiel für Angestellte in Vollzeit

    Als Angestellter verdienen Sie monatlich 5.600 Euro brutto und Ihr Beitrag für die PKV liegt bei 600 Euro. Aufgrund der Regelung, dass der Arbeitgeber maximal die Hälfte der Kosten übernimmt, zahlt er Ihnen 300 Euro als Zuschuss dazu. Hinweis: Einige PKV-Tarife umfassen eine Beitragsrückerstattung, die Versicherte erhalten, wenn sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Auf die Höhe des Arbeitgeberzuschusses hat dies keinen Einfluss. Auch eine Selbstbeteiligung wird hierbei nicht berücksichtigt.

    Übrigens: Der PKV-Zuschuss zum Beitrag der privaten Kranken­versicherung ist steuerfrei.

    Wer benötigt welche Krankenversicherung?

    FAMILIE

    Erhalten auch Familienangehörige einen Zuschuss?

    Haben Sie privatversicherte Familienangehörige, die nach den Maßstäben der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos in der GKV familienversichert wären, dann können Sie den Arbeitgeberzuschuss für sie ebenfalls nutzen. Da der Betrag auf rund 421 Euro begrenzt ist, ist dies nur dann möglich, wenn Sie den Zuschuss im Rahmen Ihrer privaten Krankenversicherung nicht komplett ausschöpfen.

    Beispiel:

    Sie verdienen 5.600 Euro und bezahlen monatlich 550 Euro Beitrag an die PKV. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt demnach 275 Euro und liegt unter dem maximal möglichen Zuschuss von 421 Euro. 146 Euro bleiben für die PKV Ihrer Familie übrig. Diese erhalten Sie, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss für die PKV Ihrer Angehörigen beantragen.

    Hinweis: Eine Familienversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Um diesen Zuschuss zu erhalten, müssen die Angehörigen ebenfalls mit einem Vertrag privat versichert sein.

    WEGFALL

    Wann entfällt der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur PKV?

    Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, haben Sie keinen Anspruch auf die Zuzahlung zu Ihrer Krankenversicherung. Dieser 6-Wochen-Zeitraum entspricht der Dauer der Lohnfortzahlung. Danach erhalten Sie, sofern vereinbart, ein Krankentagegeld von der Versicherung.

    Auch Angestellte, die Mutterschaftsgeld oder Elterngeld beziehen, erhalten den Arbeitgeberzuschuss für die Krankenversicherung in diesem Zeitraum nicht.

    Wichtige Infos zur Privaten Krankenversicherung

    Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung

    Wer sich privat krankenversichert, ist gleichzeitig pflegepflichtversichert. Auch dazu zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss. Die Berechnung erfolgt in gleicher Weise wie bei der Krankenversicherung. Auch die Höchstgrenze wird nach dieser Methode festgelegt. Der Arbeitgeberanteil für die Pflegeversicherung beträgt 2024 1,7 Prozent für Personen mit einem Kind. Die Beitrags­bemessungs­grenze liegt bei 5.175 Euro. Der Arbeitgeber zahlt daher maximal rund 88 Euro dazu.

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    Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

    Jenny Gebel

    Online-Redaktion

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      Aktualisiert am 3. Januar 2024

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    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt, keine Kinder) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 70.000 Euro im Jahr. Davon gehen 6.799,95 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 17,3 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 4 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag; Arbeitgeberzuschuss wurde berücksichtigt. Stand: Januar 2024). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

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