Voraussetzungen der privaten Krankenversicherung - Wer kann sich privat versichern?

Die PKV ist nur bestimmten Personengruppen vorbehalten. Dazu gehören Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Studenten sowie Arbeitnehmer und Angestellte mit einem Nettoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze.

Grundsätzlich dürfen sich alle privat versichern, so lange sie die Voraussetzungen der privaten Krankenversicherung erfüllen und nicht zu den Pflichtversicherten der GKV zählen.

 

Personengruppen in der PKV

Vorraussetzung PKV
  • Selbstständige und Freiberufler
    Die private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler ist freiwillig und einkommensunabhängig. Bestimmte Berufsgruppen wie Künstler und Publizisten, aber auch Landwirte und freiberufliche Gärtner stellen eine Ausnahme dar. Sie unterliegen der Versicherungspflicht, können sich aber befreien lassen, wenn sie in die PKV eintreten möchten.
  • Beamte, Ärzte und Studenten
    Beamte, Beamtenanwärter, Ärzte und Studenten gehören ebenfalls zu dem Personenkreis, der sich privat versichern kann. Sie profitieren in der privaten Krankenversicherung von besonders günstigen, eigens für sie konzipierten Tarifen. Während sie in der GKV oft sehr hohe Beiträge zahlen, können sie sich in der Privaten oft wesentlich preiswerter versichern und erhalten dabei hoch-
    wertigere und umfangreichere medizinische Leistungen.
  • Familien und Kinder
    Für Familien kann es sich lohnen, gesetzlich versichert zu bleiben, da in der GKV Kinder beitragsfrei bei den Eltern mitversichert werden. Wer für seine Kinder einen medizinischen Rundumschutz in der privaten Krankenversicherung anstrebt, kann seine Familie bei vielen Krankenversicherern auch in einem speziellen Familientarif absichern.

Informationen zur Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze ist besonders für Arbeitnehmer und Angestellte, die sich in der privaten Kranken-
versicherung versichern möchten, von Bedeutung. Sie besagt, ab welchem sozialversicherungspflichtigen Brutto-
einkommen Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln dürfen.

  • Im Jahr 2010 liegt diese Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bei 4.162,50 Euro im Monat und 49.950 Euro im Jahr.
    Auch Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ein zusätzliches Gehalt sowie vermögenswirksame Leistungen werden einberechnet.

Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2007 muss ein Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze drei Jahre in Folge überschritten haben, um im vierten Jahr in die private Krankenversicherung wechseln zu dürfen.

Aktuell gibt es jedoch Diskussionen des Gesetzgebers, diese Regelung wieder zu verwerfen und den Zeitraum auf ein Jahr herabzusetzen.

 

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