Private Krankenversicherung Voraussetzungen – wie privat versichern?
Die PKV ist nur bestimmten Personengruppen vorbehalten. Dazu gehören Selbstständige, Freiberufler,
Beamte und Studenten. Auch Arbeitnehmer und Angestellte dürfen sich privat versichern, wenn ihr Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze 2012 (50.850 Euro) übertrifft.
Grundsätzlich dürfen sich alle privat versichern, die die Voraussetzungen der PKV erfüllen.
Wer die Voraussetzungen der privaten Krankenversicherung nicht erfüllt, hat die Möglichkeit, seinen Versicherungsschutz mit Krankenzusatzversicherungen zu erweitern.
Wer kann sich privat versichern? - Bedingungen für Zielgruppen
Selbstständige und Freiberufler
Die private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler ist freiwillig und einkommensunabhängig. Bestimmte Berufsgruppen wie Künstler und Publizisten, aber auch Landwirte und freiberufliche Gärtner stellen eine Ausnahme dar. Sie unterliegen der Versicherungspflicht, können sich aber befreien lassen, wenn sie in die PKV eintreten möchten. Freiberuflich arbeitende Künstler und Journalisten können über die Künstlersozialkasse (KSK) einen Zuschuss zur GKV erhalten und sind dann gesetzlich pflichtversichert. Wollen sie versicherungsfrei werden, so gelten die gleichen Voraussetzungen der privaten Krankenversicherung wie für Arbeitnehmer. Es ist möglich, sich von dieser Versicherungspflicht bei der Anmeldung zur KSK zu lösen. Man bekommt dann von der KSK einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Mehr zur PKV für Selbstständige...
Angestellte und Arbeitnehmer
Angestellte und Arbeitnehmer sind üblicherweise gesetzlich krankenversichert, können jedoch unter bestimmten Umständen der PKV beitreten. Entscheidend ist hierbei ihr jährliches Einkommen, das über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegen muss. Derzeit gilt ein Bruttojahresverdienst von 50.850 Euro, den ein Interessent ein Jahr lang erhalten haben muss. Für Berufsanfänger gilt eine Sonderregelung: Wer als Berufseinsteiger ein Angestelltenverhältnis aufnimmt und künftig ein Gehalt über der JAEG haben wird, darf sich sofort privat versichern. Mehr zur PKV für Arbeitnehmer und Angestellte...
Beamte, Ärzte und Studenten
Beamte, Beamtenanwärter, Ärzte und Studenten gehören ebenfalls zu dem Personenkreis, der sich privat versichern kann. Sie profitieren bei der privaten Krankenversicherung von besonders günstigen, eigens für sie konzipierten Tarifen. Während sie in der GKV oft sehr hohe Beiträge zahlen, können sie sich bei der Privaten oft wesentlich preiswerter versichern und erhalten dabei hochwertigere und umfangreichere medizinische Leistungen. Weitere Informationen für Beamte und Studenten...
Familien und Kinder
Für Familien kann es sich lohnen, gesetzlich versichert zu bleiben, da in der GKV Kinder beitragsfrei bei den Eltern mitversichert werden. Wer für seine Kinder einen medizinischen Rundumschutz der privaten Krankenversicherung anstrebt, kann seine Familie bei vielen privaten Krankenversicherern auch mit einem speziellen Familientarif absichern. Mehr zur PKV für Kinder...
PKV Voraussetzungen – Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze ist für Arbeitnehmer und Angestellte, die sich bei der privaten Krankenversicherung versichern möchten, von Bedeutung. Sie besagt, ab welchem sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen Angestellte in die private
Krankenversicherung wechseln dürfen.
Gesundheitsreform 2011
Die Versicherungspflichtgrenze und die Wartefrist wurden durch die Gesundheitsreform 2011 vermindert, weshalb ein Wechsel in die PKV vereinfacht wurde. Die Versicherungspflichtgrenze, „Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)“ genannt, lag 2011 bei 4.125 Euro im Monat und 49.500 Euro im Jahr. 2012 liegt diese Grenze erhöher, bei 50.850 Euro. Auch Sonderzahlungen werden einberechnet. Dazu zählen regelmäßige Leistungs-Bonus-Zahlungen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ein zusätzliches Gehalt sowie vermögenswirksame Leistungen. Ein Arbeitnehmer muss diese Versicherungspflichtgrenze 12 Monate in Folge überschritten haben, um in die private Krankenversicherung wechseln zu dürfen.
Vorteile für Angestellte
Durch die Gesundheitsreform 2011 können deutlich mehr Angestellte von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung profitieren. Aufgrund der Einkommensgrenze handelt es sich bei den abschlussberechtigten Arbeitnehmern ausschließlich um Gutverdiener. Für diese ist eine gesetzliche Krankenversicherung kostspielig, da sich die Beiträge der GKV am Einkommen orientieren. Bei der privaten Krankenversicherung hingegen sind die Prämien einkommensunabhängig. Daher kann eine private Krankenversicherung für Arbeitnehmer deutlich günstiger sein und dennoch weitaus mehr Leistungen bieten.
Für Angestellte, die diese Voraussetzungen der privaten Krankenversicherung erfüllen, gilt keine Versicherungspflicht bei der GKV. Sie können sich zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft bei der Gesetzlichen und dem Beitritt zur Privaten entscheiden.
Versicherungspflichtgrenze – Änderungen
Bis Ende 2010 musste ein sozialversicherungspflichtiger Angestellter strenge Bedingungen erfüllen, um sich privat versichern zu können. Sein Einkommen musste in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren sowie voraussichtlich im darauf folgenden Kalenderjahr die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Diese Einkommensgrenze lag bei 49.950 Euro brutto. Diese Bestimmungen gingen hervor aus der 2007 verabschiedeten Gesundheitsreform.
Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich vom Gesetzgeber bewertet und gegebenenfalls geändert. Entscheidend sind hierbei die Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer vom vergangenen Kalenderjahr im Verhältnis zum Jahr davor. Der Gesetzgeber legt hiermit regelmäßig fest, welche private Krankenversicherung Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um einen Wechsel vornehmen zu können.
Um mehr Arbeitnehmern, die sich privat versichern möchten, den Wechsel in die PKV zu ermöglichen, wurden die Versicherungspflichtgrenze und die Wartezeit durch die Gesundheitsreform 2011 gesenkt und die private Krankenversicherung Voraussetzungen somit gelockert.