Versicherungspflichtgrenze der PKV 2012

Versicherungspflichtgrenze private Krankenversicherung (PKV) 2011

Die private Krankenversicherung ist bestimmten Personen vorbehalten. Falls Sie selbstständig, Beamter oder Student sind, können Sie prinzipiell eine PKV abschließen. Sind Sie Angestellter, so muss Ihr Gehalt die aktuelle Versicherungspflichtgrenze übertreffen, damit Sie in die Private wechseln können.

Dies bedeutet, dass Ihr Einkommen über einen bestimmten Zeitraum einen festgelegten Betrag überschritten haben muss, damit Sie nicht mehr pflichtmäßig Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. 2012 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 50.850 Euro brutto pro Jahr. Als Angestellter müssen Sie diesen Verdienst ein Jahr lang erhalten haben, um eine private Krankenversicherung abschließen zu dürfen.

PKV Vorteile

Gerade gesunde und gut verdienende Arbeitnehmer haben bei der PKV den Vorteil, dass die private Krankenversicherung die Beiträge unabhängig vom Einkommen berechnet. Der gehaltsunabhängigen Beitragsberechnung der Privaten liegen persönliche Faktoren wie Ihr Alter, Ihr Geschlecht und Ihre Berufsgruppe zugrunde. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen steigen die Beiträge parallel zum Gehalt. Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können somit bei der Privaten bessere Leistungen zu geringeren Kosten erhalten.

Diese neue Grenze wurde 2012 wieder angehoben, nachdem die Voraussetzungen für einen Wechsel in die PKV durch eine Senkung und Verkürzung der Wartezeit im Rahmen der Gesundheitsreform 2011 vereinfacht wurden. Durch die Gesundheitsreform 2011 sind außerdem die Beiträge bei der GKV gestiegen, weshalb ein Wechsel in die private Krankenversicherung gerade für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen sinnvoll sein kann.

PKV Kosten und Leistungen vergleichen

Als Arbeitnehmer können Sie einen umfassenden Versicherungsschutz zu womöglich deutlich niedrigeren Preisen als bei der GKV genießen. Zum umfangreichen Leistungsspektrum der PKV zählen unter anderem die Kostenübernahme bei Heilpraktikerleistungen, die Chefarztbehandlung im Krankenhaus und Zuzahlungen bei Zahnersatz und Sehhilfen. Die private Krankenversicherung erstellt jeden Tarif in Zusammenarbeit mit dem Kunden, um den individuell bestmöglichen Versicherungsschutz bieten zu können.
 
Haben Sie Kinder, so kann allerdings eine Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoller sein. Während bei der PKV jedes Familienmitglied kostenpflichtig versichert werden muss, können Kinder bei der GKV kostenlos mitversichert werden. Haben Sie jedoch ein Einkommen, das die PKV Versicherungspflichtgrenze übertrifft und möchten auch Ihre Kinder privat versichern, so können Sie mit einigen privaten Krankenversicherungen auch einen Familientarif vereinbaren. In jedem Fall sollten Sie zunächst Preise und Leistungen vergleichen.