Krankenversicherungen |
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In Deutschland unterscheiden wir in gesetzliche und private Krankenversicherungen. Dabei sind alle Arbeitnehmer, die ein Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze erzielen automatisch pflichtversichert, d.h. Mitglied in einer der über 200 bestehenden Krankenkassen. Wer als Arbeitnehmer Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze erzielt, d.h. mehr als 47.700,- € jährlich verdient, kann sich privat versichern. Das gilt auch für Freiberufler und Selbständige. Durch unseren kostenlosen Onlinevergleich erhalten Sie einen guten Überblick der gesetzlichen Krankenversicherungen. Unser Rechner gibt Ihnen einen ersten Einblick zu Preisen und Leistungen für eine private Krankenversicherung. Bei Interesse für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollte aber darüber hinaus unbedingt ein unabhängiger Experte hinzugezogen werden.
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