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Krankenversicherungen Beitragsbemessungsgrenze

 

Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherungen gibt an, bis zu welcher Einkommenshöhe maximal Ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden. Gegenwärtig liegt die Beitragsbemessungsgrenze jährlich bei 43.200 € , bzw. 3.600,00 € monatlich. Diese Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung ist nicht mit der Versicherungspflichtgrenze zu verwechseln. Das ist der Betrag, ab dem Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln können. Die Krankenversicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) beträgt aktuell 48.150 € , bzw. 4.012,50 € monatlich. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze hinaus können in die private Krankenversicherung wechseln. Erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in welchem die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird. Selbstständige oder Freiberufler haben unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit sich privat zu versichern.

 

 

 
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