Krankenkassenwechsel |
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Ein Krankenkassenwechsel ist bei den gesetzlichen Krankenversicherung mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen oder nach einer Beitragserhöhung möglich. Der Krankenkassenwechsel kann aus Gründen der Beitragsersparnis durchaus sinnvoll sein, da in der Regel die Leistungen der Kassen fast identisch sind, die Beiträge dagegen manchmal erhebliche Unterschiede aufweisen. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist allerdings nur möglich, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Das ist zum einen das Erreichen der Versicherungspflichtgrenze mit einem Einkommen von mindestens 48.150,- € im Jahr oder Sie haben den Status eines Selbständigen. Der Krankenkassenwechsel in die private Krankenversicherung ist dann zum Ablauf des jeweils übernächsten Monats nach Zugang der Kündigung bei der gesetzlichen Kasse möglich.
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