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gesetzliche Krankenversicherungen

 

Gesetzliche Krankenversicherungen werden in Deutschland durch über 200 Kassen (AOK, Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskassen) repräsentiert, in denen rund 70 Millionen Bürger versichert sind. Sie realisieren das Solidarprinzip der Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer. Die gesetzliche Pflicht zur Mitgliedschaft in einer der vielen Kassen wird über die Versicherungspflichtgrenze reguliert, d.h. jeder Arbeitnehmer, der ein Jahresbruttoeinkommen unter 48.150,- € bezieht, ist automatisch pflichtversichert. Es bleibt ihm nur die Wahl zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen, die sich weniger durch die Leistungen als eher durch den Beitrag unterscheiden. Ein Vergleich zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen lohnt daher allemal. Wer über der Versicherungspflichtgrenze liegt, d.h. monatlich mehr als 4.012,50 € verdient, kann sich auch privat versichern.

 

 

 
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