gesetzliche Krankenversicherung wechseln |
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Die gesetzliche Krankenversicherung kann der Pflichtversicherte problemlos wechseln. Nach Kündigung ist ein Wechsel zum Ende des übernächsten Monats zur neuen Krankenversicherung möglich. Der Wechsel gilt als vollzogen, wenn der Versicherte eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenversicherung besitzt. An die neue Kasse ist der Versicherte dann mindestens 18 Monate lang gebunden. Allerdings besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenversicherung den Beitragssatz erhöht. Ein erneuter Wechsel der Kasse ist dann wiederum möglich, vorausgesetzt die Kündigungsfrist (2 Monate nach Beitragserhöhung) wurde eingehalten. Ein Wechsel sollte aber gut überlegt sein, denn nicht nur der Beitrag ist entscheidend. Wichtig ist auch der Leistungsumfang der jeweiligen Krankenversicherung, der nicht immer unmittelbar sichtbar ist. So sind gute Beratung, schnelle Erreichbarkeit, geeignete Versorgungsangebote oder Bonusprogramme sowie bestimmte Sonderleistungen durchaus beim wechseln der gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen. Kontaktinformationen und Unterlagen finden Sie auf unserem Vergleichsrechner.
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