gesetzlich Krankenversicherung |
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Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Pflichtversicherung und basiert auf dem Solidarprinzip. Jeder Arbeitnehmer, der mit seinem Bruttoeinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, d.h. ein jährliches Einkommen unter 48.150,- € bezieht, ist automatisch pflichtversichert. Die Beiträge werden entsprechend der Höhe des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrundlage erhoben, was bedeutet, dass gut verdienende Versicherte mehr zahlen als Versicherte mit geringeren Einkommen. Es besteht aber für jeden, unabhängig von der Beitragshöhe, ein rechtlicher Anspruch auf Leistung, die nach dem Sachleistungsprinzip abgegolten wird. Die GKV stellt die medizinisch notwendige Behandlung in Deutschland sicher. Wer über der Versicherungspflichtgrenze Einkommen erzielt kann sich auch privat versichern.
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