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Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

 

Die Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung beträgt für das Jahr 2008 432.200 € , bzw. 3.600,00 € monatlich. Maximal bis zu diesem Einkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Diese Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung ist nicht mit der Versicherungspflichtgrenze zu verwechseln. Das ist der Betrag, ab dem Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln können. Die Krankenversicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) beträgt aktuell 48.150 € , bzw. 4.012,50 € monatlich. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze hinaus können in die private Krankenversicherung wechseln. Erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in welchem die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird. Selbstständige oder Freiberufler haben dagegen unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit sich privat zu versichern.

 

 

 
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