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Versicherung für Studenten

Krankenversicherung

  • Versicherungspflicht
    Voraussetzung für die Aufnahme an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland ist eine gültige Krankenversicherung. Dies gilt auch für ausländische Gaststudenten.

    Die Versicherungspflicht bleibt bis zum Ende des 14. Semesters oder dem Semester, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird, bestehen. Darüber hinaus bleibt man versicherungspflichtig, wenn familiäre Gründe, Ausbildungsart, persönliche Gründe oder der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungsweges eine längere Studienzeit rechtfertigen.

 

  • Arbeiten neben dem Studium
    Wird während des Studiums gegen Entgelt gearbeitet, so bleibt die studentische Versicherungspflicht nur dann bestehen, wenn der Student nicht mehr als genau 20 Stunden pro Woche arbeitet. Arbeitet ein Student mehr als 20 Stunden pro Woche, so muss dieser sich wie ein Arbeitnehmer versichern lassen. In den Semesterferien oder Pflichtpraktika ist eine Überschreitung der Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche zulässig.

 

  • Familienversicherung
    Studenten brauchen sich nicht selbst krankenversichern, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern oder Ehegatten familienversichert sind. Das gleiche gilt auch für die Pflegeversicherung.

    Voraussetzungen für die Familienversicherung sind folgende:
    - der Studierende hat das 25. Lebensjahr* noch nicht vollendet
    - Eltern oder Ehegatten sind gesetzlich krankenversichert
    - ein evtl. Einkommen des Studierenden beträgt höchstens 350 Euro, mit Ausnahme des Verdienstes während eines Pflichtpraktikums

    *Bei abgeleistetem Wehr- bzw. Wehrersatzdienst verlängert sich die Altersgrenze um die Dauer dieser Zeit.

 

  • Leistungen
    Zum Leistungsumfang gehört u.a. folgendes:
    ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlung, Früherkennungsuntersuchungen, Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.

 

  • Versicherungsbescheinigung
    Die Versicherungsbescheinigung muss unbedingt folgende Informationen enthalten:

    - persönlichen Angaben (Name, Geb.-Datum, Anschrift)
    - die Anschrift der Krankenkasse
    - die Krankenversicherungsnummer
    - die Betriebsnummer

    In der Regel erhält man die Versicherungsbescheinigung in dreifacher Ausführung von der zuständigen Krankenkasse. Diese sind bei der Einschreibung zum nächsten Semester der Hochschule zu übergeben.

 

  • privat oder gesetzlich
    Ist man über die Eltern oder Ehepartner familienversichert, so braucht man keine eigene Krankenversicherung.

    Trifft dies nicht zu, so hat der Student nur vor Beginn des Studiums die Wahl, ob er sich gesetzlich oder privat versichern lassen möchte. Es lohnt sich die private und gesetzliche Krankenversicherung miteinander zu vergleichen. Dabei kann pauschal gesagt werden, dass die private Krankenversicherung etwas teurer ausfallen wird als die gesetzliche. Dafür unterscheidet sich der Leistungskatalog ganz erheblich voneinander.

    Entschließt sich der Student für eine private Krankenversicherung, so wird eine Befreiungsbescheinigung der AOK oder der gesetzlichen Krankenkasse, in der man zuletzt versichert war, benötigt. Diese Bescheinigung muss in jedem Fall persönlich unterschrieben werden und mit der Versicherungsbescheinigung der privaten Krankenkasse bei der Einschreibung abgegeben werden.

 

  • Beiträge
    Der aktuelle monatliche Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten beträgt ca. 55 Euro inklusive Pflegeversicherung.

    Der aktuelle monatliche Beitrag der privaten Krankenversicherung für Studenten hängt stark von den angebotenen Leistungen ab. Sie ist etwas teurer und liegt ca. zwischen 60 - 130 Euro.

 

Weitere Informationen über die gesetzliche und private Krankenversicherung unter
http://www.krankenversicherung.net.

 

private Haftpflichtversicherung

Gleich nach der Krankenversicherung stellt die private Haftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung überhaupt dar. Jeder war bestimmt schon einmal in einer Situation, in der unabsichtlich einem anderen Menschen Schaden zugefügt wurde. Kurz einmal nicht aufgepasst und schon ist das Unglück geschehen: Der neue Teppich hat einen Rotweinfleck bekommen. Viel schlimmer wären die Folgen einer Nachlässigkeit im Straßenverkehr. Die Unachtsamkeit zu Fuß oder per Fahrrad kann existenzbedrohend werden, wenn Personen zu Schaden kommen.

Nach deutschem Recht ist jeder, der einer anderen Person einen Schaden an Leib, Leben oder Sachen zufügt, zum Ersatze dieses Schadens verpflichtet. Es wird immer mit dem gesamten Vermögen gehaftet und darüber hinaus!

Beispiel:

In die Nachbarswohnung ziehen ganz unverhofft drei nette, junge Damen ein. Natürlich wird sofort Hilfe beim Hochtragen angeboten. In der Mitte des 4. Stockes merkt man plötzlich, dass der Fernseher alleine doch zu schwer ist. Das gute Stück gleitet aus den Händen und macht sich selbstständig. Niemand kommt zu Schaden, aber im dritten Stock liegt nur noch ein Haufen Schrott. Wer soll den Schaden jetzt bezahlen?
Die netten, neuen Nachbarinnen, die natürlich nicht besonders froh über den Verlust sind?

In diesem Fall zahlt die eigene private Haftpflichtversicherung, sofern Gefälligkeitsschäden mitversichert sind! Glück gehabt...

Um nicht sehr lange oder sogar sein ganzes Leben lang für einen unachtsamen Moment büßen zu müssen, sollte man eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Dabei ist vor allem auf folgende Leistungen zu achten:

Versicherungssumme min. 3-5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Mietsachschäden min 100.000 Euro (inklusive Beschädigung von Gegenständen in Hotels oder Ferienwohnungen)

Mitversicherung von Allmählichkeitsschäden (Schäden die langsam in einer längeren Zeit entstanden sind)

 

  • Mitversicherung des nicht gewerbsmäßigen Hütens fremder Hunde und Pferde
  • Mitversicherung von eigenen Surfbrettern
  • Gefälligkeitsschäden (siehe Beispiel)
  • Aufenthalt im Ausland (min. 1Jahr)
  • Mitversicherung der Forderungsausfalldeckung (falls man selbst der Geschädigte ist und der Verursacher keine Haftpflicht hat)
  • Schlüsselschäden (private und gewerbliche Schlüssel) min. 2500 Euro

 

Eine solche Haftpflichtversicherung für Singles ohne Selbstbeteiligung kostet ab 45 Euro pro Jahr. Bei einigen Gesellschaften wird sogar ein evtl. späterer Auslandsaufenthalt gleich mitversichert. Dies kann insbesondere bei Auslandssemestern wichtig werden. In diesem Fall, läuft die Haftpflicht im Ausland genauso weiter wie zu Hause. Sofern man natürlich nicht dauerhaft umzieht.

 

  • Versichert bei den Eltern
    In der Regel bleibt der Student kostenlos bei den Eltern mitversichert. Voraussetzung dafür ist aber, dass er vor dem Studium nicht berufstätig war und nicht verheiratet ist. Eine Ausbildung zählt nicht zur Berufstätigkeit.

    Bei einigen Versicherungen endet die beitragsfreie Mitversicherung, wenn der Student nicht mehr bei den Eltern wohnt.

 

Weitere Informationen über die private Haftpflichtversicherung unter
http://www.versicherung.net/haftpflichtversicherung.html.

 

Reiseversicherung

  • Auslands-Reisekrankenversicherung
    Die Auslands-Reisekrankenversicherung ist unverzichtbar für alle, die gesetzlich krankenversichert sind und Reisen außerhalb von Deutschland unternehmen. Behandlungen im Ausland können sehr teuer werden. Die Reisekrankenversicherung übernimmt bei Krankheit die Behandlungskosten im Ausland und (falls notwendig) den Rücktransport nach Deutschland. Der Schutz der privaten Krankenversicherung gilt dagegen weltweit.

 

  • Reiserücktrittsversicherung
    Wenn eine Reise abgesagt werden muss, entstehen meist nicht unerhebliche Stornokosten. Eine Reiserücktrittsversicherung ist gerade bei teureren und lange im Voraus gebuchten Reisen sehr ratsam. Bei Absage der Reise aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, Tod eines nahen Angehörigen, erheblicher Eigentumsverlust) übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten. Oft fällt dabei eine Eigenbeteiligung von 10-20% für den Versicherten an.

 

  • Gepäckversicherung
    Bei der Gepäckversicherung sind strenge Sorgfalts- und Verhaltensregeln zu beachten. Schon das Tragen von wertvoller Kleidung oder Schmuck in Südeuropa gilt als fahrlässig und ist somit nicht versichert. Grundsätzlich nicht versichert sind Geld, Wertpapiere und medizinische Hilfsmittel. Aufgrund zahlreicher Ausschlüsse kann auf eine Gepäckversicherung i.d.R. verzichtet werden. Ist der Schaden im Hotelzimmer oder im Ferienhaus entstanden wird der Schaden meist von der normalen Hausratversicherung übernommen.

 

Weitere Informationen zum Thema Reiseversicherung unter http://www.versicherung.net/reiseversicherung.html.

 

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung soll hier nur kurz erwähnt werden. Sie sichert den Hausrat bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Wasser, Blitz und Sturm.

Es sollte immer der Wert der Sachgegenstände in der Wohnung berücksichtigt werden. Meistens lohnt es für Studenten einfach nicht, die kleine Studentenbude zu versichern. Hat man lediglich einen alten Computer, eine gebrauchte Couch und ein paar Klamotten, so macht eine Hausratversicherung kaum Sinn. Steigt der Wert der Einrichtung und eine Hausratversicherung soll her, so gilt die Faustregel: mindestens 700 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche.

 

Weitere Informationen über die Hausratversicherung unter http://www.versicherung.net/hausratversicherung.html.

 
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