Private Krankenversicherung Wechsel
Wenn Sie die Kosten und Leistungen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung (PKV) vergleichen, stellen Sie fest, dass sich ein private Krankenversicherung Wechsel oft lohnt. Bei der Privaten sind weitaus bessere Leistungen erhältlich. Zudem sind die Beiträge in vielen Fällen niedriger als bei der Gesetzlichen.
Gerade gut verdienende Angestellte erhalten häufig einen umfassenderen Versicherungsschutz als bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und senken dennoch ihre Kosten. Dies beruht darauf, dass die Private die Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Geschlecht, Gesundheitsbild und Beruf berechnet. Gesunde gut verdienende Angestellte profitieren also besonders, wenn sie in die PKV wechseln. Doch auch die weiteren Kundengruppen können mit speziell für sie konzipierten Tarifen oft ein erstklassiges Preis-Leistungsverhältnis nutzen. Auch für sie kann ein private Krankenversicherung Wechsel daher sinnvoll sein.
Krankenversicherung wechseln
Vor dem private Krankenversicherung Wechsel sollten Sie mit der Hilfe eines Beraters, den Sie auf krankenversicherung.net finden können, verschiedene Tarife und Gesellschaften gegenüberstellen. Ein solcher Krankenversicherungsvergleich ist absolut notwendig, wenn Sie durch den Wechsel in die private Krankenversicherung einen Tarif nutzen wollen, der Ihren Wünschen entspricht. Wie Sie beim Vergleich sehen werden, bieten viele private Krankenversicherungen nahezu das Gleiche, zu jedoch unterschiedlichen Kosten.
Private Krankenversicherung Wechsel – Gesundheitsprüfung
Bevor Sie in die private Krankenversicherung wechseln können, werden Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten müssen. Haben Sie einen instabilen Gesundheitszustand, so kann der Versicherer Sie ablehnen oder Kostenzuschläge fordern. Ist dies der Fall, so lohnt sich der Wechsel in die private Krankenversicherung häufig nicht. Wichtig ist, dass Sie die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, da der Versicherer sonst jederzeit den Vertrag kündigen darf.
Wechsel private Krankenversicherung – Kündigung und Aufnahme
Wenn Sie in die private Krankenversicherung wechseln möchten, sollten Sie die Kündigungsfrist Ihrer alten Versicherung und den Versicherungsbeginn Ihres neuen Tarifs beachten. Im Normalfall können Sie zum Jahresende mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Eine fristlose Kündigung und ein sofortiger Wechsel in die private Krankenversicherung sind aber möglich, wenn Ihr Krankenversicherer die Beiträge anhebt.
In jedem Fall sollten Sie erst dann kündigen, wenn der neue Versicherer den private Krankenversicherung Wechsel bestätigt hat. Möchten Sie in die private Krankenversicherung wechseln, so sollte der Beginn der neuen Versicherung so terminiert sein, dass Sie nicht doppelt Beiträge zahlen müssen. Vor dem Wechsel in die private Krankenversicherung empfiehlt es sich daher, sich über die Kündigungsfristen und Wartezeiten zu informieren.
Wechsel private Krankenversicherung – wer ist berechtigt?
Nur bestimmte Personengruppen können in die private Krankenversicherung
wechseln. Grundsätzlich können sich alle bei der PKV versichern, die die
Voraussetzungen der privaten Krankenversicherung erfüllen und nicht zu
den Pflichtversicherten der gesetzlichen Krankenkasse zählen. Dazu
gehören unter anderem Selbstständige, Freelancer, Beamte und Studenten.
Angestellte
Auch Angestellte sind zum private Krankenversicherung Wechsel
berechtigt, wenn sie ein Jahr lang 50.850 Euro brutto erhalten haben (Stand 2012). Dies gilt auch, wenn Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einen Wahltarif abgeschlossen haben. Dies hat das Bundesversicherungsamt bestätigt.
Selbstständige
Die meisten Selbstständigen können eine PKV abschließen. Einige
selbstständige Berufsgruppen, darunter Künstler, Publizisten, Landwirte
und freiberufliche Gärtner, sind jedoch bei der GKV
versicherungspflichtig. Sie können sich aber von der
Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie einen private
Krankenversicherung Wechsel machen möchten.
Beamte, Ärzte und Studenten
Auch Beamte, Amtsanwärter, Ärzte und Studenten können eine private
Krankenversicherung wählen. Wenn sie in die private Krankenversicherung
wechseln, profitieren sie von besonders preiswerten eigens für sie
erstellten Tarifen. Diese Kundengruppen müssen in der GKV oft hohe
Beiträge zahlen und können sich bei der Privaten oft wesentlich
kostengünstiger und leistungsstärker versichern. Durch einen Wechsel in
die private Krankenversicherung können sie also einen Tarif mit weitaus
besserem Preis-Leistungsverhältnis erhalten.
Familien und Kinder
Falls Sie Kinder haben und für Ihre Familie einen PKV-Rundumschutz
nutzen möchten, können Sie mit vielen Versicherern einen Familientarif
vereinbaren. Auch hier kann ein private Krankenversicherung Wechsel also
lohnenswert sein. Familien, die in die private Krankenversicherung
wechseln ohne einen vergünstigten Familientarif zu erhalten, sind mit
der GKV aber oft besser beraten. Dies liegt daran, dass bei der
gesetzlichen Krankenkasse Kinder kostenlos mitversichert werden können.
Private Krankenversicherung Wechsel – Altersrückstellungen
Viele möchten nicht in die PKV wechseln, da sie hohe Beiträge im Alter
befürchten. Tatsächlich sind die Beiträge für ältere Privatversicherte
höher, jedoch wirkt dem das Prinzip der Altersrückstellungen entgegen.
Auch dies sollten Sie beim Wechsel in die private Krankenversicherung
berücksichtigen.
Die Altersrückstellungen werden durch einen zehnprozentigen
Beitragszuschlag für jüngere Versicherungsnehmer gebildet. Dies
bedeutet, dass Privatpatienten bis zu ihrem 60. Geburtstag einen
zehnprozentigen Kostenzuschlag zahlen. Dadurch werden die erhöhten
Kosten, die durch die ärztliche Behandlung von älteren Patienten
aufkommen, finanziert. Höhere Beiträge im Alter sind daher nur bedingt
ein Argument gegen den private Krankenversicherung Wechsel.
Wenn Sie seit dem 01.01.2009 bei der PKV Mitglied sind, können Sie die
gebildeten Altersrückstellungen mitnehmen, wenn Sie die private
Krankenversicherung wechseln. Haben Sie einen älteren Vertrag, so sind
Ihre Altersrückstellungen zumindest teilweise übertragbar. Die genauen
Bestimmungen können Sie vor dem Wechsel bei den jeweiligen Anbietern
erfragen.