Private Krankenversicherung Eigenbeteiligung

Selbstbeteiligung bei der privaten Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen bieten die Möglichkeit einer Eigenbeteiligung, auch „Selbstbeteiligung“ genannt. Sie bezahlen kleinere Rechnungsbeträge bis zu einer vereinbarten Summe aus eigener Tasche (z. B. 300 Euro Eigenbeteiligung im Jahr), dafür reduziert sich Ihr Monatsbeitrag. Die anfallenden Krankheitskosten, die über die Eigenbeteiligung hinausgehen, werden von der Krankenversicherung voll übernommen. Die Selbstbeteiligung beginnt mit jedem Jahr wieder neu.

Informationen zur Rückerstattung

Beitragsrückerstattung
Die Eigenbeteiligung in der privaten Krankenversicherung ist ein wichtiges Instrument zur Beitragsstabilisierung. Bagatellschäden werden somit abgefangen und führen zur Verminderung der Kosten des Krankenversicherers. Der Versicherte wird mit geringeren Beiträgen belohnt. Darüber hinaus zahlen viele Versicherer bis zu 4 Monatsbeiträge (Beitragsrückerstattung) an den Versicherten zurück, wenn er ein Jahr lang keine Rechnungen bei der Versicherung eingereicht hat.

Selbstbeteiligung

Wer selten zum Arzt geht, kann mit einer hohen Selbstbeteiligung seine Versicherungskosten senken. Falls Sie öfter medizinische Behandlung in Anspruch nehmen oder nach einem Krankenhausaufenthalt keine hohe Rechnung zahlen möchten, sollten Sie sich für eine niedrige Eigenbeteiligung entscheiden. Für Behandlungen im Krankenhaus gibt es die Klinik-Card, mit der das Krankenhaus mit der Versicherung abrechnet.

Unterschiedliche Stufen und Arten der Selbstbeteiligung
Die privaten Krankenversicherungen bieten bei der Eigenbeteiligung unterschiedliche Höhen an. Das Spektrum reicht von ca. 50 bis 5000 Euro pro Jahr. Zudem gibt es verschiedene Arten der Eigenbeteiligung.

Bei der kompletten Selbstbeteiligung gilt diese für alle Bereiche (Ambulante Behandlung/Stationäre Behandlung/Zahn). Einige Tarife sehen für ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen keine Eigenbeteiligung vor.

Die Eigenbeteiligung in Teilbereichen gibt es häufig in Modul-Tarifen. Sie erfolgt dann z. B. nur bei ambulanten Leistungen und nicht bei Krankenhausaufenthalten oder Zahnbehandlungen.

Des Weiteren gibt es die prozentuale Selbstbeteiligung, auch Quoten- Selbstbeteiligung genannt. Bei diesen Tarifen besteht immer nur eine anteilige Selbstbeteiligung bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Ist in dem Tarif z. B. eine Eigenbeteiligung von 30 Prozent bis maximal 300 Euro vorgesehen, zahlt der Versicherte so lang 30 Prozent der Behandlungskosten, bis die von ihm gezahlte Gesamtsumme 300 Euro beträgt. Danach übernimmt die Krankenversicherung 100 Prozent der Kosten.
 
Eigenbeteiligung und Beitragsentwicklung
Eventuell fällt die Beitragsentwicklung bei einem Tarif mit Eigenbeteiligung anders aus als ohne Selbstbeteiligung. Zudem werden bei günstigeren Tarifen (also mit Eigenbeteiligung) normalerweise geringere Altersrückstellungen gebildet. Die von Ihnen zu leistenden Zahlungen im Alter könnten daher bei einer privaten Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung höher sein. Hierüber sollten Sie sich im Vorfeld informieren.

Mit einer Selbstbeteiligung sparen
Bevor Sie sich für einen Tarif entscheiden, sollten Sie sich darüber Gedanken machen, mit welchen Kosten und Leistungen Ihre private Krankenversicherung einhergehen soll. Sprechen Sie mit dem Versicherer ab, welche Leistungen Sie bei einem Klinikaufenthalt erhalten, ob Sie bei Verdienstausfall ein Krankentagegeld bekommen, wie hoch die Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen sein soll und ob Sie eine Selbstbeteiligung wählen sollten.

Gerade wenn Sie gesundheitlich stabil sind und daher selten medizinische Behandlung benötigen, können Sie mit einer Selbstbeteiligung sparen. Denn die von Ihnen zu zahlenden Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind abhängig vom gewählten Tarif bzw. dem gewünschten Leistungsumfang, was letztlich auch die Höhe der Eigenbeteiligung beinhaltet. Darüber hinaus orientiert sich die Beitragshöhe nach Ihrem Alter, Ihrem Geschlecht und möglichen Vorerkrankungen.