Private Krankenversicherung Eigenbeteiligung
Private Krankenversicherungen bieten die Möglichkeit einer Eigenbeteiligung, auch Selbstbeteiligung genannt.
Sie bezahlen kleinere Rechnungsbeträge bis zu einer vereinbarten Summe aus eigener Tasche (z. B. 300 Euro Eigenbeteiligung im Jahr), dafür reduziert sich Ihr Monatsbeitrag.
Die anfallenden Krankheitskosten, die über die Eigenbeteiligung hinausgehen, werden von der Krankenversicherung voll übernommen. Die Selbstbeteiligung beginnt mit jedem Jahr wieder neu.
Verminderung der Beiträge
Optionale Beitragsrückerstattung
Viele Formen der Eigenbeteiligung
Beitragsrückerstattung
Die Eigenbeteiligung in der privaten Krankenversicherung ist ein wichtiges Instrument zur Beitragsstabilisierung. Bagatellschäden werden somit abgefangen und führen zur Verminderung der Kosten des Krankenversicherers. Der Versicherte wird mit geringeren Beiträgen belohnt. Darüber hinaus zahlen viele Versicherer bis zu 4 Monatsbeiträge (Beitragsrückerstattung) an den Versicherten zurück, wenn er ein Jahr lang keine Rechnungen bei der Versicherung eingereicht hat.
Wer selten zum Arzt geht, kann mit einer hohen Selbstbeteiligung seine Versicherungskosten senken. Fall Sie öfter medizinische Behandlung in Anspruch nehmen oder nach einem Krankenhausaufenthalt keine hohe Rechnung zahlen möchten, sollten Sie sich für eine niedrige Eigenbeteiligung entscheiden. Für Behandlungen im Krankenhaus gibt es die Klinik-Card, mit der das Krankenhaus mit der Versicherung abrechnet.
Unterschiedliche Stufen und Arten der Selbstbeteiligung
Die privaten Krankenversicherungen bieten bei der Eigenbeteiligung unterschiedliche Höhen an. Das Spektrum reicht von 53 Euro bis 5000 Euro pro Jahr. Zudem gibt es verschiedene Arten der Eigenbeteiligung.
- Bei der kompletten Selbstbeteiligung gilt diese für alle Bereiche (Ambulante Behandlung/Stationäre Behandlung/Zahn). Einige Tarife sehen für ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen keine Eigenbeteilig-
ung vor.
- Die Eigenbeteiligung in Teilbereichen gibt es häufig in Modul-Tarifen. Sie erfolgt dann z. B. nur bei ambulanten Leistungen und nicht bei Krankenhausaufenthalten oder Zahnbehandlungen.
- Des Weiteren gibt es die prozentuale Selbstbeteiligung, auch Quoten- Selbstbeteiligung genannt. Bei diesen Tarifen besteht immer nur eine anteilige Selbstbeteiligung bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Ist in dem Tarif z. B. eine Eigenbeteiligung von 30 Prozent bis maximal 300 Euro vorgesehen, zahlt der Versicherte so lang 30 Prozent der Behandlungskosten, bis die von ihm gezahlte Gesamtsumme 300 Euro beträgt. Danach übernimmt die Krankenversicherung 100 Prozent der Kosten.
