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FAQ - Häufige Fragen zum Thema Krankenversicherung

Ihre Krankheitskosten privat absichern können:

  • Arbeitnehmer mit einem Jahresbrutto von mindestens 48.150 Euro (entspricht 4.012,50 Euro monatlich)

  • Selbstständige, Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens

  • Beihilfeberechtigte wie Beamte, Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete

Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung?

Die Leistungen der Privaten sind erheblich umfangreicher als die der gesetzlichen Kassen – durch Wahl des passenden Tarifs können Sie selbst über den Leistungsumfang Ihres Vertrags entscheiden. Ein wichtiges Plus der privaten Krankenversicherung ist schon die bevorzugte Behandlung in der Arztpraxis. Je nach gewähltem Tarif genießen Sie außerdem bessere Krankenhausbehandlung, höhere Erstattungen bei Brillen und Zahnersatz, Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten, Absicherung der Arztkosten im Ausland und vieles mehr. Für viele ist die private Krankenversicherung außerdem nach obenkostengünstiger als die Gesetzliche.

Lohnt sich für mich der Wechsel in eine private Krankenversicherung?

Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, dann lohnt sich ein Wechsel schon allein aus der Sicht des qualitativ höherwertigen Leistungsspektrums, denn nichts ist kostbarer als die Erhaltung der Gesundheit. Eine private Krankenversicherung kann für Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze ( Einkommen monatlich über 4.012,50 € ) aber auch finanziell günstiger sein. Ein klarer finanzieller Vorteil ergibt sich für sehr gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, wenn beide berufstätig sind. Selbstständige Unternehmer und Freiberufler müssen selber für ihre Absicherung sorgen und bevorzugen ohnehin die private Krankenversicherung.

Was leistet die private Krankenversicherung?

Das Leistungsspektrum der privaten Versicherungen ist erheblich umfangreicher als das der gesetzlichen Krankenkassen. Es reicht vom günstigen Einsteigertarif mit Basisleistungen nach gesetzlichem Mindeststandard bis hin zum exklusiven Luxus-Schutz mit Chefarztbehandlung und Einzelzimmer in der Klinik. Durch Wahl des passenden Tarifs können Sie selbst über den nach obenLeistungsumfang Ihres Vertrags entscheiden.

Welche Leistungen sollte mein Versicherungstarif umfassen?

Vor dem Vertragsabschluss sollten Sie sich im klaren sein, was Sie von Ihrem Versicherungsschutz erwarten – und welchen Beitrag Sie dafür zahlen wollen. Klären Sie beispielsweise, welche Leistungen Sie bei einem Klinikaufenthalt erwarten, welcher Anteil am Zahnersatz erstattet werden soll, ob Sie ein Krankentagegeld brauchen, ob Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren wollen oder ob Sie eine Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme der Versicherung erwarten.

Wie berechnet sich der Beitrag zur privaten Krankenversicherung?

Die Höhe Ihrer Beiträge zur privaten Krankenversicherung ist abhängig vom gewählten Tarif bzw. dem gewünschten Leistungspaket. Die Beitragshöhe richtet sich außerdem nach Alter, Geschlecht und nach obenmöglichen Vorerkrankungen sowie der gewünschten Selbstbeteiligung.

Wie werden die Kosten erstattet?

Arztrechnungen reichen Sie an Ihren Versicherer weiter. Der erstattet auf Ihr Konto, anschließend zahlen Sie die Rechnung. Medikamente bezahlen Sie gleich in der Apotheke. Die Quittung reichen Sie bei der Versicherung ein, der Betrag wird umgehend erstattet. Für´s Krankenhaus gibt es eine Klinik-Card – das Krankenhaus rechnet direkt mit Ihrem Versicherer ab.

Wie kann ich als Einsteiger sparen?

Viele private Krankenversicherer bieten für junge Selbstständige Basis- oder Einsteigertarife an. Die Leistungen sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Kassen, die Beiträge außerordentlich günstig. Außerdem können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Mit der Versicherungsgesellschaft wird hierbei ein bestimmter Betrag vereinbart (z.B. 300,- €), in deren Höhe Sie einen jährlichen Anteil an Ihren Gesundheitskosten aus eigener Tasche bezahlen. Dafür sinken aber die Beiträge um bis zu 30 Prozent. Und: wer seinen Versicherer ein Jahr lang keinen Pfennig kostet, erhält oft bisnach oben drei Monatsbeiträge zurückerstattet.

Welche Fristen muss ich beim Wechsel in die Private beachten?

Als freiwillig Versicherter können Sie Ihrer gesetzlichen Kasse mit Wirkung zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen – am 15.07. beispielsweise mit Wirkung zum 31.09. Wenn Ihr Einkommen im laufenden Jahr erstmals die Versicherungspflichtgrenze von 48.150 Euro übersteigt, können Sie der gesetzlichen Kasse zum Jahresende kündigen. Voraussetzung: die Einkommenserhöhung besteht auch im kommenden Jahr weiter.

Wie kann ich im Alter Beiträge sparen?

10 Prozent der Beiträge aller privat Krankenversicherten bis 60 Jahre werden der Altersbeitragssicherung zugeführt – so ist gewährleistet, dass Ihre Beiträge auch später relativ stabil bleiben. Wenn Sie im Ruhestand sparen wollen, können Sie ab 65 in einen preiswerten Standardtarif wechseln, der mindestens die Leistungen einer gesetzlichen Kasse bietet – oder Sie verzichten auf einzelne Leistungen wie etwa die Chefarztbehandlung oder das Klinik-Einzelzimmer und halten Ihren nach obenBeitrag auf diese Weise günstig.

Kann ich auch als gesetzlich Versicherter von den Leistungen der Privaten profitieren?

Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben wollen oder müssen, können Sie Ihre Leistungsansprüche durch eine Zusatzversicherung auf privates Niveau liften. Beispielsweise lassen sich Eigenbeteiligungen, die Sie als gesetzlich Versicherter für Medikamenten- und Behandlungskosten übernehmen müssen, vollständig abfedern. Außerdem können Sie das Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus absichern, Zahnarzt- und Zahnersatzleistungen aufstocken oder auch die von der Gesetzlichen nicht bezahlte Heilpraktikerbehandlung einschließen.

Wann kann ich zurück in die gesetzliche Kasse?

Die Rückkehr in die Gesetzliche ist möglich, wenn Ihr Einkommen wieder dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Konkret müssen Sie als Rückkehrwilliger nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 4.012,50 EUR monatlich betragen hat. Arbeitslosigkeit: wer sich arbeitslos meldet, wird vom Arbeitsamt grundsätzlich gesetzlich versichert.

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