FAQ - Häufige Fragen zum Thema Krankenversicherung |
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Ihre Krankheitskosten privat absichern
können: |
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Arbeitnehmer mit einem Jahresbrutto von mindestens
48.150 Euro (entspricht 4.012,50 Euro monatlich)
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Selbstständige, Freiberufler und Künstler
unabhängig von der Höhe ihres Einkommens
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Beihilfeberechtigte wie Beamte, Richter, Landtags-
und Bundestagsabgeordnete
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Welche Vorteile bietet die private
Krankenversicherung? |
Die Leistungen der Privaten sind erheblich umfangreicher
als die der gesetzlichen Kassen – durch Wahl des
passenden Tarifs können Sie selbst über den
Leistungsumfang Ihres Vertrags entscheiden. Ein wichtiges
Plus der privaten Krankenversicherung ist schon die
bevorzugte Behandlung in der Arztpraxis. Je nach gewähltem
Tarif genießen Sie außerdem bessere Krankenhausbehandlung,
höhere Erstattungen bei Brillen und Zahnersatz,
Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten, Absicherung der
Arztkosten im Ausland und vieles mehr. Für viele
ist die private Krankenversicherung außerdem kostengünstiger
als die Gesetzliche. |
Lohnt sich für mich der Wechsel
in eine private Krankenversicherung? |
Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, dann lohnt sich ein
Wechsel schon allein aus der Sicht des qualitativ höherwertigen Leistungsspektrums,
denn nichts ist kostbarer als die Erhaltung der Gesundheit.
Eine private Krankenversicherung kann für Arbeitnehmer mit einem Einkommen
oberhalb der Versicherungspflichtgrenze ( Einkommen monatlich über 4.012,50 € )
aber auch finanziell günstiger sein.
Ein klarer finanzieller Vorteil ergibt sich für sehr gut verdienende
Singles und kinderlose Ehepaare, wenn beide berufstätig sind.
Selbstständige Unternehmer und Freiberufler müssen selber für ihre Absicherung
sorgen und bevorzugen ohnehin die private Krankenversicherung. |
Was leistet die private Krankenversicherung? |
Das Leistungsspektrum der privaten Versicherungen
ist erheblich umfangreicher als das der gesetzlichen
Krankenkassen. Es reicht vom günstigen Einsteigertarif
mit Basisleistungen nach gesetzlichem Mindeststandard
bis hin zum exklusiven Luxus-Schutz mit Chefarztbehandlung
und Einzelzimmer in der Klinik. Durch Wahl des passenden
Tarifs können Sie selbst über den Leistungsumfang
Ihres Vertrags entscheiden. |
Welche Leistungen sollte mein Versicherungstarif
umfassen? |
Vor dem Vertragsabschluss sollten Sie sich im klaren
sein, was Sie von Ihrem Versicherungsschutz erwarten
– und welchen Beitrag Sie dafür zahlen wollen.
Klären Sie beispielsweise, welche Leistungen Sie
bei einem Klinikaufenthalt erwarten, welcher Anteil
am Zahnersatz erstattet werden soll, ob Sie ein Krankentagegeld
brauchen, ob Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren
wollen oder ob Sie eine Beitragsrückerstattung
bei Nichtinanspruchnahme der Versicherung erwarten.
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Wie berechnet sich der Beitrag
zur privaten Krankenversicherung? |
Die Höhe Ihrer Beiträge zur privaten Krankenversicherung
ist abhängig vom gewählten Tarif bzw. dem
gewünschten Leistungspaket. Die Beitragshöhe
richtet sich außerdem nach Alter, Geschlecht und
möglichen
Vorerkrankungen sowie der gewünschten Selbstbeteiligung.
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Wie werden die Kosten erstattet? |
Arztrechnungen reichen Sie an Ihren Versicherer weiter.
Der erstattet auf Ihr Konto, anschließend zahlen
Sie die Rechnung. Medikamente bezahlen Sie gleich in
der Apotheke. Die Quittung reichen Sie bei der Versicherung
ein, der Betrag wird umgehend erstattet. Für´s
Krankenhaus gibt es eine Klinik-Card – das Krankenhaus
rechnet direkt mit Ihrem Versicherer ab. |
Wie kann ich als Einsteiger sparen? |
Viele private Krankenversicherer bieten für junge Selbstständige
Basis- oder Einsteigertarife an. Die Leistungen sind vergleichbar mit
denen der gesetzlichen Kassen, die Beiträge außerordentlich günstig.
Außerdem können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren.
Mit der Versicherungsgesellschaft wird hierbei ein bestimmter Betrag
vereinbart (z.B. 300,- €), in deren Höhe Sie einen jährlichen Anteil
an Ihren Gesundheitskosten aus eigener Tasche bezahlen.
Dafür sinken aber die Beiträge um bis zu 30 Prozent.
Und: wer seinen Versicherer ein Jahr lang keinen Pfennig kostet,
erhält oft bis
drei Monatsbeiträge zurückerstattet. |
Welche Fristen muss ich beim Wechsel
in die Private beachten? |
Als freiwillig Versicherter können Sie Ihrer gesetzlichen Kasse
mit Wirkung zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen –
am 15.07. beispielsweise mit Wirkung zum 31.09. Wenn Ihr Einkommen im
laufenden Jahr erstmals die Versicherungspflichtgrenze von 48.150 Euro
übersteigt, können Sie der gesetzlichen Kasse zum Jahresende kündigen.
Voraussetzung: die Einkommenserhöhung besteht auch im kommenden Jahr weiter. |
Wie kann ich im Alter Beiträge
sparen? |
10 Prozent der Beiträge aller privat Krankenversicherten
bis 60 Jahre werden der Altersbeitragssicherung zugeführt
– so ist gewährleistet, dass Ihre Beiträge
auch später relativ stabil bleiben. Wenn Sie im
Ruhestand sparen wollen, können Sie ab 65 in einen
preiswerten Standardtarif wechseln, der mindestens die
Leistungen einer gesetzlichen Kasse bietet – oder
Sie verzichten auf einzelne Leistungen wie etwa die
Chefarztbehandlung oder das Klinik-Einzelzimmer und
halten Ihren Beitrag
auf diese Weise günstig. |
Kann ich auch als gesetzlich Versicherter
von den Leistungen der Privaten profitieren? |
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung
bleiben wollen oder müssen, können Sie Ihre
Leistungsansprüche durch eine Zusatzversicherung
auf privates Niveau liften. Beispielsweise lassen sich
Eigenbeteiligungen, die Sie als gesetzlich Versicherter
für Medikamenten- und Behandlungskosten übernehmen
müssen, vollständig abfedern. Außerdem
können Sie das Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung
im Krankenhaus absichern, Zahnarzt- und Zahnersatzleistungen
aufstocken oder auch die von der Gesetzlichen nicht
bezahlte Heilpraktikerbehandlung einschließen.
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Wann kann ich zurück in die
gesetzliche Kasse? |
Die Rückkehr in die Gesetzliche ist möglich, wenn Ihr Einkommen
wieder dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt.
Konkret müssen Sie als Rückkehrwilliger nachweisen,
dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 4.012,50 EUR monatlich betragen hat.
Arbeitslosigkeit: wer sich arbeitslos meldet, wird vom Arbeitsamt grundsätzlich
gesetzlich versichert. |
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A-K,
L-Z
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