Zusatzversicherung für Kinder

Kind beim spielen mit Teddy

Kinder werden häufiger krank als Erwachsene. Allerdings handelt es sich bei den meisten Fällen nicht um ernste Erkrankungen. Vielmehr ist das Immunsystem von Kindern noch nicht vollständig entwickelt und der enge Kontakt zu Spielkameraden, etwa in der Kindestagesstätte oder in der Schule, fördert Ansteckungen. Damit jedes Kind die Möglichkeit einer optimalen Gesundheitsversorgung hat, entfallen Praxisgebühr, sowie Zuzahlungen bei Medikamenten.

Es gibt viele Anbieter die private Zusatzversicherungen speziell für Kinder anbieten, aber für gewöhnliche eignet sich auch eine „normale“ Zusatzversicherung um den Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung zu erweitern. Vor allem sollte vor einem Vertragsabschluss die Überlegung stehen, auf welche Leistungen Sie für Ihr Kind besonders Wert legen. Dementsprechend bieten sich Pakete an, die ambulante, stationäre, Zahnzusatz- und weitere Zusatzversicherungen kombinieren; oder aber eine Einzelversicherung, wenn es Ihnen zum Beispiel vorrangig darum geht, dass Heilpraktikerbehandlungen erstattet werden. 

Zahnzusatzversicherung Kinder

Kieferorthopädische Behandlungen, etwa in Form einer Zahnspange werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur dann vollständig erstattet, wenn der Zahnarzt oder Kieferorthopäde Zahnfehlstellungen feststellt, die den kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG 3-5 entspricht. Das bedeutet, die Behandlung leichter Fehlstellungen, die aus kosmetischer Sicht ein Problem darstellen, aus medizinischer Sicht aber nicht unbedingt eine Korrektur erfordern, werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht finanziert.

Hier kann eine Zahnzusatzversicherung helfen. Einige Versicherer haben sogar spezielle Angebote für die kieferorthopädische Behandlung von Kindern; auf jeden Fall sollte man darauf achten, dass der Tarif kieferorthopädische Maßnahmen mit einschließt. Der Vorteil bei Kindern ist, dass die Beiträge für sie meist noch sehr gering sind, da das Einstiegsalter eine entscheidende Rolle bei der Kostenberechnung spielt.

Auch im Ausland geschützt

Wenn Ihr Kind längere Zeit im Ausland verbringt, etwa im Rahmen eines Schüleraustauschs, möchten Sie natürlich, dass es auch im Ausland eine optimale Gesundheitsversorgung genießt. Allerdings greift die gesetzliche Krankenversicherung nur in EU-Ländern und Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialhilfeabkommen geschlossen hat. Und auch da gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Landes, die zuweilen nicht deutschen Standards entspricht. Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung ist Ihr Kind weltweit geschützt. Erkundigen Sie sich jedoch bereits vor der Reise des Kindes, ob die Versicherung nur Reisen bis zu einer bestimmten Länge abdeckt. Gerade bei Auslandssemestern kann es sonst sein, dass der Versicherungsschutz nicht ausreicht.

Heilpraktikerbehandlung Kinder

Immer mehr Menschen vertrauen auf naturheilkundlichen Behandlungsverfahren und auch Eltern möchten sanfte Therapien für ihre Kinder. Die Kosten hierfür werden aber meist von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen für Kinder können Sie Ihre finanzielle Belastung verringern. Solch eine Versicherung lohnt sich als Einzelversicherung aber meist nur, wenn Sie regelmäßig mit Ihrem Kind zum Heilpraktiker gehen.

Angebote vergleichen

Ob Paket oder Einzelversicherung, die einzelnen Tarife unterscheiden zum Teil sich erheblich. Einige Versicherer bieten viele verschiedene Leistungen, erstatten die jeweiligen Kosten aber nur teilweise; andere Tarife sind sehr speziell, bieten aber eine hundertprozentige Kostenübernahme. Da auch die Kosten für die einzelnen Versicherungen sehr weit auseinander gehen können, empfiehlt sich ein genauer Vergleich der Angebote. Lassen Sie sich dabei ruhig von einem unabhängigen Experten beraten. Oft lohnt es sich aber die Zusatzversicherungen bereits im Kindesalter abzuschließen, da hier die Beiträge noch sehr niedrig sind. Auch hierzu kann Sie ein Experte beraten. 

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