KRANKENHAUSTAGEGELD

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Das Krankenhaustagegeld: Was ist das eigentlich?

Die Krankenhaustagegeldversicherung (KHT) gehört zu den sogenannten Krankenhauszusatzversicherungen. Die Besonderheit dieser Police ist: An jedem Tag (auch samstags und sonntags) eines vollstationären Krankenhausaufenthaltes leistet sie eine fest vereinbarte Summe an den Versicherten - das Krankenhaustagegeld.

Damit schützt sie Sie vor einer finanziellen Mehrbelastung, die bei einem langen Krankenhausaufenthalt entstehen. Generell kann jeder die sinnvolle Krankenhauszusatzversicherung abschließen.

Themen dieser Seite im Überblick
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    Wie sinnvoll ist sie?

    Lohnt sich der Abschluss einer Krankenhaus­tagegeld­versicherung?

    Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung können Sie sich getrost auf Ihre Genesung konzentrieren. Denn für jeden Tag, den Sie im Krankenhaus verbringen, einschließlich des Aufnahme- und Entlassungstags, zahlt Ihnen die Krankenhaustagegeldversicherung einen vorher vereinbarten Betrag. Dieses zusätzliche finanzielle Polster kann im Ernstfall beispielsweise für:

    • Haushaltshilfe,
    • Tagesmutter,
    • Hundesitter oder
    • Rooming-In (wenn das eigene Kind erkrankt)
    Wer benötigt welche Krankenversicherung?

    eingesetzt werden. Diese notwendigen Ausgaben summieren sich gerne und werden häufig unterschätzt. Entscheidend ist, in welchem Umfang Sie sich absichern möchten.

    Berufsabhängig

    Für welche Berufsgruppen ist die Krankenhaus­tagegeld besonders sinnvoll?

    Ob Angestellter, Beamter, Freiberufler, Selbstständiger oder Student, eine Krankenhaustagegeldversicherung ist grundsätzlich sinnvoll. Denn für jeden Patienten entstehen im Krankenhaus Mehrkosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Hier setzt das Krankenhaustagegeld an.

    Auch für Familien lohnt sich unter Umständen eine Krankenhaustagegeldversicherung. Fällt ein Elternteil aufgrund eines langen Krankenhausaufenthaltes aus, kann die zusätzliche Einnahme unterstützend für die Kinderbetreuung eingesetzt werden.

    Selbstständige und Freiberufler sollten sich vor der Krankenhaustagegeldversicherung jedoch zunächst um eine Krankentagegeldversicherung kümmern. Denn der Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld besteht nur für gesetzlich Krankenversicherte. Wer privat versichert ist oder die Leistung mit seiner Krankenkasse nicht vereinbart hat, muss bei langer Erkrankung mit einem enormen Einkommensausfall rechnen. Beziehen Sie in solch einem Fall hingegen privates Krankentagegeld, sorgt dieses für einen finanziellen Ausgleich.

    Unterschiede

    Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld oder Krankenhauszusatzversicherung?

    Nicht verwechselt werden darf die Krankenhaustagegeldversicherung mit einer Krankenhauszusatzversicherung. Die Krankenhausversicherung bietet einen erweiterten Leistungsumfang hinsichtlich der Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer und freie Krankenhaus- und Arztwahl, bzw. Chefarztbehandlung. Einige Tarife der Zusatzversicherung für das Krankenhaus bieten zwar ein Krankenhaustagegeld an, dies ist jedoch nicht selbstverständlich. 

    Auch mit dem Krankentagegeld wird das Krankenhaustagegeld zuweilen verwechselt. Hierbei handelt es sich zwar ebenfalls um eine Zusatzversicherung. Diese zahlt jedoch nicht für den Krankenhausaufenthalt, sondern springt bei privat Krankenversicherten ab dem 43. Krankheitstag ein, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung nicht mehr greift. 

    Das Krankengeld für gesetzlich Krankenversicherte muss hingegen nicht durch eine Zusatzversicherung gesichert werden, sondern gehört zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch kann es sinnvoll sein, diese Leistungen mit einem privaten Krankentagegeld aufzustocken, um den Einkommensverlust auszugleichen.

    Wichtiger Aspekt zur Privaten Krankenversicherung

    Was kostet das Krankenhaustagegeld?

    Beim Krankenhaustagegeld einigen Sie sich mit dem Versicherer bei Vertragsabschluss auf einen individuellen Betrag, der Ihnen während eines Krankenhausaufenthaltes ab Tag eins ausbezahlt wird. Eine wichtige Überlegung dabei ist, was mit dem Betrag im Falle des Krankenhausaufenthalts finanziert werden soll. Die einzige Bedingung, die an das Krankenhaustagegeld geknöpft ist, ist, dass Sie sich mindestens für eine Nacht lang stationär im Krankenhaus aufhalten müssen. Der Auszahlungsbetrag reicht dabei von einer einfachen Grundabsicherung - beispielsweise 10 Euro - bis hin zu einer täglichen Zuzahlung von etwa 20 Euro, für kleinere Extras oder Sonderwünsche. Bei größeren Wünschen, etwa um ein Einbettzimmer oder eine Chefarztbehandlung zu bezahlen, empfiehlt sich eine höhere Summe von bis zu 100 Euro. Die exakte Höhe hängt in erster Linie von Ihren eigenen Wünschen, Bedürfnissen und selbstverständlich auch von Ihrem Portemonnaie ab.

    Beispiel

    Kostenbeispiel zur Krankenhaustagegeldversicherung

    Grob gesagt kann man sagen, dass der monatliche Beitrag für eine Krankenhaustagegeldversicherung etwa ein Fünftel des vereinbarten Auszahlungsbetrags entspricht.

    Wollen Sie ein Tagegeld in Höhe von 30 Euro mit Ihrem Versicherer vereinbaren, ist mit einem monatlichen Beitrag von 6 Euro zu rechnen.

    Die Kosten sind allerdings vom Alter abhängig. Je später Sie sich für die Versicherung entscheiden, desto mehr zahlen Sie.

    Vorteil: Ganz unabhängig vom Grund des Krankenhausaufenthalts - die Krankenhaustagegeldversicherung springt immer ein! Die einzige Ausnahme betreffen sogenannte Anschlussmaßnahmen wie Reha- oder Kuraufenthalte. Diese finden meistens in einem Sanatorium statt und gehen mit einem größeren Betreuungs- und Versorgungsumfang einher.

    Zeitraum

    Wann und für wie lange wird das Krankenhaustagegeld gezahlt?

    Nach Abschluss der Versicherung gilt bei den meisten Versicherer eine Wartezeit von drei Monaten. Danach wird das Krankenhaustagegeld ab dem ersten Tag eines Krankenhausaufenthaltes bezogen. Für stationäre Krankenhausaufenthalte aufgrund eines Unfalls gilt keine Wartefrist.

    Gezahlt wird das Krankenhaustagegeld für jeden Tag eines vollstationären Krankenhausaufenthalts.

    Fragen und Antworten zum Krankenhaustagegeld

    Ein Aufenthalt im Krankenhaus kann zu Mehrausgaben führen, die nicht eingeplant sind. So muss vielleicht eine Tagesmutter oder ein Babysitter auf die Kinder aufpassen oder das Haustier muss versorgt werden. Eine Krankenhaustagegeldversicherung fängt diese unerwarteten Kosten auf, indem sie für jeden Tag in der Klinik einen Tagessatz zahlt.

    Krankenhauszusatzversicherungen ergänzen den Versicherungsschutz, den die gesetzliche Krankenkasse bietet. So genießen gesetzlich Versicherte den Komfort eines Privatpatienten. Jeder, der in der GKV versichert ist, kann also eine solche Police abschließen. Privatversicherte können ebenfalls Zusatzversicherungen abschließen. Bei ihnen sind die Leistungen jedoch normalerweise schon Teil der Krankenversicherung.

    Eine private Zusatzversicherung für das Krankenhaus ergänzt den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse. Je nach Police erhalten Versicherte den Komfort eines Privatpatienten, etwa durch Leistungen wie Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Einzelbettzimmer. Eine Krankenhaustagegeldversicherung zahlt ihnen hingegen eine vereinbarte Summe, um Mehrausgaben wegen des Klinikaufenthaltes zu begleichen.

    Die Leistungen aus der Zusatzversicherung für das Krankenhaus können Sie in Anspruch nehmen, wenn die Wartezeit abgelaufen ist. Die meisten Anbieter vereinbaren eine Wartezeit von drei Monaten. Danach greift der Versicherungsschutz und der Versicherte kann Krankenhaustagegeld beziehen. Bei einem Klinikaufenthalt wird das Geld ab dem ersten Tag gezahlt.

    Eine Krankenhauszusatzversicherung umfasst hauptsächlich Leistungen wie die freie Arztwahl und die Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer. Wichtig ist hierbei, dass die Versicherung auch Kosten erstattet, die über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte liegen.

    Die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt dem Versicherten Geld aus, wenn aus medizinisch notwendigen Gründen ein stationärer Klinikaufenthalt erforderlich ist. Die Summe wird als Tagessatz berechnet. Der Versicherte legt die Höhe bei Vertragsabschluss fest. Die Summe ist nicht an das Einkommen gebunden.

    Krankentagegeld erhalten Versicherte im Krankheitsfall. So können etwa Selbstständige, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, ihren Verdienstausfall bei Krankheit absichern.

    Krankenhaustagegeld wird gezahlt, wenn der Versicherte in der Klinik behandelt werden muss. Für jeden Tag im Krankenhaus zahlt der Anbieter eine vereinbarte Summe aus.

    Eine Krankenhaustagegeldversicherung kann nach einem Leistungsfall nicht vom Anbieter gekündigt werden. Meist haben Versicherer in den ersten drei Jahren ein ordentliches Kündigungsrecht, wonach sie den Vertrag zum Ende des Versicherungsjahres kündigen können.

    Eine sofortige Kündigung durch den Anbieter ist nur zulässig, wenn der Versicherungsnehmer gegen den Vertrag verstoßen hat.

    Die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt für medizinisch notwendige stationäre Aufenthalte im Krankenhaus. Das heißt, es sollte mindestens eine Übernachtung stattfinden. Für teilstationäre Behandlungen gibt es kein Geld.

    Zudem ist meist eine Wartezeit von drei Monaten festgelegt. Nach Ablauf dieser Frist zahlt die Versicherung für den Krankenhausaufenthalt bis zum vereinbarten Tagessatz.

    Ist eine Krankenhaustagegeldversicherung sinnvoll?
    Ja, die Krankenhaustagegeldversicherung ist sinnvoll, etwa für chronisch Kranke. Sie zahlt bei einem Krankenhausaufenthalt eine vereinbarte Summe aus. Dadurch können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren. Sollten Haustiere zu versorgen sein oder eine Betreuung für Haushalt und die Kinder nötig sein, können Sie diese Ausgaben von dem Versicherungsgeld bezahlen.

    Eine Krankenhauszusatzversicherung ergänzt das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie übernimmt die Kosten, die die GKV nicht zahlt. Die gesetzliche Krankenkasse kommt für die Grundversorgung im Krankenhaus auf, die Mehrkosten für die Zusatzleistungen übernimmt die Zusatzversicherung.

    Ja, ganz gleich, ob Krankenhaustagegeldversicherung oder Krankenhauszusatzversicherung – üblich ist jeweils eine Wartezeit von drei Monaten. Bei Schwangerschaft und Psychotherapie kann es abweichende Fristen geben. Bei Krankenhauszusatzversicherungen, die für eine Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Einzelzimmer zahlen, gibt es Tarife ohne Wartezeit.

    Ja, denn eine Krankenhauszusatzversicherung leistet, wenn ein stationärer Aufenthalt in einer Klinik medizinisch notwendig ist. Das gilt auch für stationäre Behandlungen der Psychotherapie.

    In der Regel ja. Gesundheitsfragen, also die Risikoprüfung durch den Versicherer, ist bei vielen Tarifen ein Teil des Vertragsabschlusses.

    Es gibt jedoch auch einzelne Tarife ohne Gesundheitsfragen. Dies können Sonderangebote sein sowie reguläre Tarife. Interessierte sollten vor Abschluss prüfen, wie die Konditionen hinsichtlich Leistungsumfang und Kosten aussehen.

    Um Geld aus der Krankenhaustagegeldversicherung zu erhalten, stellen Sie einen Leistungsantrag. Dazu ist eine Bescheinigung des Krankenhauses nötig, aus der hervorgeht, wann Sie im Krankenhaus aufgenommen und wann Sie wieder entlassen werden.

    Das kommt darauf an, wie Ihre Krankenhauszusatzversicherung die Leistungsmeldung handhabt. Um sicher zu gehen, dass Ihr Versicherer alle anfallenden Kosten übernimmt, sollten Sie vorher Kontakt aufnehmen und diese Fragen klären.

    Einige Versicherer händigen ihren Kunden eine Mitgliedskarte aus, über die das Krankenhaus die Leistungen bequem abrechnen kann.

    Die ambulante Zusatzversicherung kommt nur dann für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Krankenhaus auf, wenn keine Übernachtung erfolgt und Sie danach sofort wieder nach Hause können.
    Bei einer stationären Behandlung, die einen längeren Aufenthalt in der Klinik nach sich zieht, greift eine Krankenhauszusatzversicherung für ambulante Leistungen nicht mehr.

    Wenn Sie sich für ein Zweibettzimmer entscheiden, erhalten Sie von der Krankenhauszusatzversicherung den Aufschlag für diese Unterbringung ausgezahlt, wie im Vertrag vereinbart.

    Mögliche Zusatzleistungen wie separates WC und Dusche für das Zimmer oder eigenes Telefon hängen davon ab, welche Ausstattung die Klinik zur Auswahl stellt.

    Nein, selbst bei Krankenhauszusatzversicherungen ohne Wartezeit werden bereits geplante Klinikaufenthalte vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sind Sie bereits im Krankenhaus, dann müsste der Schutz rückwirkend gelten. Diese Option ist bei Krankenhauszusatzversicherungen nicht bekannt.

    Ja, wenn Sie eine Krankenhauszusatzversicherung abgeschlossen haben, können Sie selbst das Krankenhaus wählen und müssen nicht in der nächstgelegenen Klinik behandelt werden. Doch Achtung: Einen Aufenthalt in Privatkliniken bezahlen nicht alle Versicherer. Diese Kostenübernahme müssen Versicherungsnehmer zuvor mit der Versicherung absprechen.

    Einige Versicherer bieten diese Leistung an, oft als wählbarer Zusatzbaustein. Demnach können Sie
    – auch ohne Aufenthalt in der Klinik – die Behandlung als Privatpatient für sich in Anspruch nehmen.

    In gewissem Sinne ja, die gibt es. Einige Versicherer bieten für die Krankenhauszusatzversicherung gesonderte Einbettzimmer-Tarife an. Dies sind meist ein wenig teurer als Tarife, die „nur“ den Vorteil eines Zweibettzimmers bieten.

    Ja, die Krankenhauszusatzversicherung erstattet auch die Mehrkosten, die wegen der freien Krankenhauswahl anfallen.

    Die Regelung zu den Mehrkosten stammt jedoch noch aus einer Zeit, als sich die Kosten in den Krankenhäusern stark voneinander unterschieden. Mittlerweile gibt es kaum noch Kostenunterschiede.

    Eine Krankenhaustagegeldversicherung zahlt für stationäre Reha- und Anschlussheilbehandlungen nur dann, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Im Leistungskatalog sollte ein sogenanntes Kurtagegeld enthalten sein. Dieser Zuschuss ist für Reha-Maßnahmen und Anschlussrehabilitation gedacht.

    Der Versicherungsschutz läuft ohne Abstriche und ohne Unterbrechung weiter, wenn Sie während der Vertragslaufzeit die Krankenversicherung wechseln und sich Ihr Versicherungsstatus ändert.

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