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Private Krankenversicherung - Komfort-Tarif

Der Komfort-Tarif der privaten Krankenversicherung beinhaltet die hochwertigsten Leistungen, die eine Krankenversicherung bieten kann. Der Versicherungsschutz ist somit deutlich umfangreicher als bei Basis- oder Standardtarifen.

Bevor Sie sich für einen Tarif entscheiden, sollten Sie sich über die einzelnen Angebote gut informieren, da es hier bei den Leistungen und den Beiträgen sehr große Unterschiede gibt.

Informationen zum Komfort-Tarif der privaten Krankenversicherung

Komfort-Tarif

Der Komfort-Tarif leistet einen besonders hohen Versicherungsschutz, beispielsweise durch die Kostenübernahme bei Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlung und Psychotherapie. Bei nahezu allen Anbietern ist im Komfort-Tarif die Chefarztbehandlung enthalten. Die meisten Komfort-Tarife gewährleisten auch die Unterbringung im Einzelbettzimmer.

Zusätzlich können Sie ein Krankentagegeld vereinbaren, sodass im Fall einer Arbeitsunfähigkeit ein Ausgleich zum Einkommen erbracht wird. Je nach Vertrag kann auch das Krankenhaustagegeld bei einem Aufenthalt im Krankenhaus eine zeitlich unbegrenzte Zahlung leisten.

Der Komfort-Tarif kann unter anderem auch durch einen Zahntarif oder einen Kurtarif erweitert werden. Die übliche Kostenübernahme bei Zahnersatz beträgt circa 80 Prozent. Inlays und Zahnbehandlungen sind in der Regel zu 100 Prozent gedeckt.

Außerdem ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung möglich. Diese bietet unter anderem weltweiten Schutz, die Übernahme von möglichen Rücktransportkosten, Überführungskosten im Todesfall und Bestattungskosten im Ausland.

Deutliche Leistungsunterschiede gibt es vor allem bei den Hilfs- und Heilmitteln. Über diese Bereiche sollten Sie mit einem Experten sprechen, bevor Sie einen Tarif wählen.

Was muss beachtet werden?

Zunächst müssen Sie ermitteln, ob Sie zu den Personengruppen gehören, die eine private Krankenversicherung abschließen dürfen. Zu den berechtigten Kundengruppen gehören unter anderem Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Studenten und Arbeitnehmer. Bei Letzteren besteht die Bedingung, dass sie in den letzten drei Jahren ein Jahresbruttogehalt von über 49.950 Euro hatten.

Sollten Sie abschlussberechtigt sein, so sollten Sie bei der Tarifsuche nicht nur auf die Leistungen und die monatlichen Beiträge achten. Entscheidend ist auch die Höhe der Eigenbeteiligung. Je höher die Eigenbeteiligung, umso geringer ist der monatliche Beitrag. Hier sollten Sie sich gut überlegen, inwieweit Sie diesen Eigenanteil selbst erbringen können.

Weiterhin sollten Sie bedenken, dass bei einer Nichteinreichung von Rechnungen in einem Kalenderjahr die private Krankenversicherung Beträge in Höhe von bis zu drei Monatsbeiträgen auszahlt. Hier sollten Sie berechnen, ob es sich lohnen kann, die Rechnungen selbst zu begleichen und somit die Prämie der Versicherung zu bekommen oder ob die Rechnungsbeträge die Rückzahlungen übersteigen.

 

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