Krankenversicherung für Kinder in der PKV und der GKV
- Kinder können nur dann Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden, wenn ein Elternteil ebenfalls bei einer privaten Gesellschaft versichert ist.
- Das Kind muss jedoch nicht notwendigerweise beim selben Versicherer wie die Mutter oder der Vater versichert werden.
- Ein Wechsel ist innerhalb der PKV für Kinder oft einfacher möglich, da der Versicherer für Kinder keine Altersrückstellungen bildet und diese damit auch nicht verloren gehen können.
Die Versicherung für Kinder
Bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern sind Kinder automatisch beitragfrei mitversichert und erhalten innerhalb der gesetzlichen Versicherung einen Grundschutz.
In der privaten Krankenversicherung wird für jedes Kind ein eigener Beitrag erhoben, dessen Höhe je nach Leistung variiert.
Damit ein Kind privat versichert werden kann, muss mindestens ein Elternteil ebenfalls in der Privaten sein.
Sind Mutter und Vater gesetzlich versichert, kann das Kind also nicht alleine privat versichert werden. Ist das Elternteil mit dem höheren Verdienst privat versichert, muss das Kind entweder auch Mitglied einer privaten Gesellschaft werden, oder aber einzeln in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden. Eine beitragfreie Familienversicherung ist in diesem Falle nicht möglich.
- Da der Beitrag für ein Kind in der gesetzlichen Krankenkasse relativ hoch ausfällt, ist es ratsam, den Sprössling in einer privaten Krankenversicherung zu versichern, wo er nebenbei noch bessere Leistungen erhält.
Wichtig zu wissen ist auch, dass das Kind nie in einem höherwertigen privaten Tarif als das Elternteil versichert werden kann. Erwünschte Mehrleistungen können in solch einem Fall in Form einer Zusatzversicherung dazugekauft werden.
Für Adoptivkinder gelten im Übrigen die gleichen Bestimmungen wie für den leiblichen Nachwuchs. Alle Kinder bis auf Säuglinge (bis zu einem Alter von 2 Monaten) müssen vor dem Abschluss einer Police einen Gesundheitstest machen.
Die Versicherung von Studenten
- In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder bis zum 25. Lebensjahr bei ihren Eltern beitragsfrei mitversichert, solange sie kein eigenes Einkommen über 400 Euro im Monat haben.
- Da Kinder in der privaten Krankenversicherung ohnehin separat versichert werden müssen, sind auch Studenten nicht bei ihren Eltern versichert.
- Privatversicherte Studenten können eine günstige private Krankenversicherung zum Studententarif abschließen.
- Mehr zu diesem Thema finden Sie auch unter private Kranken-
versicherung Studenten.
