Wechsel - So funktioniert der Wechsel in die Pkv
(private Krankenversicherung) |
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Nachdem Sie sich für ein geeignetes und preisgünstiges Angebot entschieden haben, fordern Sie die Vertragsunterlagen beim Versicherer an, lassen den evtl. geforderten Gesundheits-Check durchführen und senden die vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten Aufnahmeunterlagen an den Versicherer zurück. |
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Die gesetzliche Kasse erst nach Erhalt der Police der privaten Krankenversicheurng kündigen |
Sobald Sie vom Privatversicherer die verbindliche Aufnahmebestätigung
bzw. die Versicherungspolice erhalten haben, kündigen Sie Ihre
gesetzlichen Kasse schriftlich unter Vorlage der neuen
Versicherungsbescheinigung. Als freiwillig Versicherter können Sie
Ihrer alten Kasse mit Wirkung zum Ende des übernächsten Kalendermonats
kündigen - am 15.07. beispielsweise mit Wirkung zum 31.09. Wenn Ihr
Einkommen in 3 aufeinanderfolgenden Jahren die
Versicherungspflichtgrenze von 48,150 Euro überstíegen hat, können Sie
der gesetzlichen Kasse zum Jahresende kündigen. Voraussetzung: die
Einkommenserhöhung besteht auch im kommenden Jahr weiter. |
Nachhaken, wenn die Kündigungsbestätigung ausbleibt |
Der Versicherungswechsel kann zum geplanten Termin in Kraft treten, wenn Ihre bisherige Kasse die Kündigung bestätigt hat. Die schriftliche Kündigungsbestätigung sollten Sie innerhalb von 14 Tagen erreichen. Ansonsten: anrufen und nachhaken. Als Angestellter informieren Sie außerdem Ihren Arbeitgeber über den Versicherungswechsel. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Beiträge zu Ihrer privaten Krankenversicherung - bis zur Höchstgrenze der gesetzlichen Kassen.
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