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Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse

Rückkehr nicht ohne weiteres möglich

Wenn Sie einmal aus der gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück – der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und im Alter wieder in die Gesetzliche zurückwechseln. Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihr Einkommen wieder dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt: als Rückkehrwilliger müssen Sie nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als

3900 Euro monatlich betragen hat.

Arbeitslose werden vom Arbeitsamt automatisch gesetzlich versichert

Achtung: wenn Sie sich von der Versicherungspflicht ganz befreien lassen, führt kein Weg mehr zurück in die Gesetzliche – eine solche Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungsgrenze gesunken sind. Einzige Ausnahme: Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird vom Arbeitsamt automatisch gesetzlich versichert. Nachteil für ältere Arbeitnehmer: wer über 55 ist, kann trotz Arbeitslosigkeit oder gesunkenem Einkommen nicht in den Schoß der gesetzlichen Kassen zurück. Bei einigen privaten Versicherern können Sie Ihre Police allerdings bis zu zwei Jahre ruhen lassen, damit Sie sich nach Wiederaufnahme der Arbeit ohne neue Gesundheitsprüfung weiter privat versichern können.

 

Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse immer gut überlegt sein, denn mit diesem Wechsel gehen die Altersrückstellungen, die Ihre private Versicherung für Sie gebildet hat, in jedem Fall verloren.

 

 

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