Vorgaben - Welche Leistungen sollten Sie absichern? |
Die gewünschten Leistungen vor der Angebotserstellung
festlegen |
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Mit der Wahl des Tarifs
können Sie selbst über das Leistungsniveau,
aber auch über die Höhe des monatlichen
Beitrags zu Ihrer privaten Krankenversicherung
entscheiden. Vor dem Vertragsabschluss sollten
Sie sich im klaren sein, was Sie von Ihrem Versicherungsschutz
erwarten – und welchen Beitrag Sie dafür
zahlen wollen. |
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Wer selten krank ist, kann mit einer Selbstbeteiligung
und Beitragsrückerstattung sparen |
Sie sollten überlegen, welche Leistungen Sie
bei einem Klinikaufenthalt erwarten: wer jung und gesund
ist, muss selten ins Krankenhaus, oft reicht deshalb
das Zwei- oder Mehrbettzimmer in der Klinik –
ohne Chefarztbehandlung. Ähnliches gilt für
den Zahntarif – wer gute und gepflegte Zähne
hat, braucht in aller Regel nicht mehr als 50 Prozent
Erstattung für den Zahnersatz. Anhänger alternativer
Heilverfahren sollten die Behandlung durch den Heilpraktiker
absichern. Wer Vorzugsservice beim Arzt will, kann die
Erstattung von Arztrechnungen auch oberhalb der Höchstsätze
der ärztlichen Gebührenordnung vereinbaren.
Außerdem sollten Sie entscheiden, ob Sie eine
Selbstbeteiligung übernehmen wollen, um so Ihre
Beiträge zu senken. Und: Tarife mit Beitragsrückerstattung
lohnen sich für alle, die nur selten krank sind
und medizinische Leistungen in Anspruch nehmen müssen.
Besonders wichtig für Selbstständige: überschlagen
Sie Ihre monatlichen Lebenshaltungskosten – denn
die laufen weiter, auch wenn Sie arbeitsunfähig
erkrankt sind. In dieser Höhe sollten Sie ein Krankentagegeld
vereinbaren, das im Ernstfall Ihr Einkommen sichert. |
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A-K, L-Z
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