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Kostenerstattung - Wie werden die Kosten erstattet?

Das Krankenhaus rechnet direkt mit der Versicherung ab

Für´s Krankenhaus haben Sie eine Klinik-Card, auf der vermerkt ist, welche Leistungen Ihr Vertrag umfasst – so bekommen Sie sofort das gewünschte Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt. Die Kosten rechnet das Krankenhaus direkt mit Ihrer Versicherung ab.

Die Krankenversicherung zahlt nach Rechnungsvorlage

Lassen Sie sich ambulant vom Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker behandeln, erhalten Sie eine Rechnung. In der Regel haben Sie eine Zahlungsfrist von 4 Wochen. Diese Zeit reicht aus, um die Rechnung an den Versicherer weiter zu schicken. Der Versicherer überweist die Behandlungskosten dann umgehend auf Ihr Konto. Sie bezahlen erst jetzt den Arzt und brauchen nicht in Vorleistung zu treten.

Bei besonders hohen Rechnungen die Krankenversicherung vorher kontaktieren

Medikamente bezahlen Sie gleich in der Apotheke. Die Quittung darüber reichen Sie einfach bei der Versicherung ein, der Betrag wird auf Ihr Konto erstattet. Sind die Kosten – etwa für spezielle Medikamente – einmal sehr hoch, sollten Sie dies mit Ihrem Versicherer rechtzeitig klären. In aller Regel findet sich auch in diesem Fall eine einvernehmliche Lösung.

 

Sind Sie nicht sicher, was im Einzelfall erstattet wird oder versucht ein Arzt, eine spezielle Zusatzvereinbarung mit Ihnen zu treffen, sollten Sie auf jeden Fall mit Ihrer Versicherung Rücksprache halten. Hierzu bieten alle Privatversicherer eigene Service-Hotlines an.

 

 

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