FAQ - Häufige Fragen zum Thema Krankenversicherung |
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Ihre Krankheitskosten privat absichern
können: |
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Arbeitnehmer, deren Brutto-Monatseinkommen das 3. Jahr in Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat (2008 - 4.012,50 Euro, entspricht jährlich 48.150 Euro).
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Selbstständige, Freiberufler und Künstler
unabhängig von der Höhe ihres Einkommens
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Beihilfeberechtigte wie Beamte, Richter, Landtags-
und Bundestagsabgeordnete
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Welche Vorteile bietet die private
Krankenversicherung? |
Die Leistungen der Privaten sind erheblich umfangreicher
als die der gesetzlichen Kassen – durch Wahl des
passenden Tarifs können Sie selbst über den
Leistungsumfang Ihres Vertrags entscheiden. Ein wichtiges
Plus der privaten Krankenversicherung ist schon die
bevorzugte Behandlung in der Arztpraxis. Je nach gewähltem
Tarif genießen Sie außerdem bessere Krankenhausbehandlung,
höhere Erstattungen bei Brillen und Zahnersatz,
Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten, Absicherung der
Arztkosten im Ausland und vieles mehr. Für viele
ist die private Krankenversicherung außerdem kostengünstiger
als die Gesetzliche. |
Lohnt sich für mich der Wechsel
in eine private Krankenversicherung? |
Eine private Krankenversicherung kann schon für
Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Einkommen
günstiger sein als die gesetzliche – ein
klarer finanzieller Vorteil ergibt sich für gut
verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, wenn beide
berufstätig sind. Selbstständige Unternehmer
und Freiberufler müssen ohnehin selber für
ihre Absicherung sorgen. |
Was leistet die private Krankenversicherung? |
Das Leistungsspektrum der privaten Versicherungen
ist erheblich umfangreicher als das der gesetzlichen
Krankenkassen. Es reicht vom günstigen Einsteigertarif
mit Basisleistungen nach gesetzlichem Mindeststandard
bis hin zum exklusiven Luxus-Schutz mit Chefarztbehandlung
und Einzelzimmer in der Klinik. Durch Wahl des passenden
Tarifs können Sie selbst über den Leistungsumfang
Ihres Vertrags entscheiden. |
Welche Leistungen sollte mein Versicherungstarif
umfassen? |
Vor dem Vertragsabschluss sollten Sie sich im Klaren
sein, was Sie von Ihrem Versicherungsschutz erwarten
– und welchen Beitrag Sie dafür zahlen wollen.
Klären Sie beispielsweise, welche Leistungen Sie
bei einem Klinikaufenthalt erwarten, welcher Anteil
am Zahnersatz erstattet werden soll, ob Sie ein Krankentagegeld
brauchen, ob Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren
wollen oder ob Sie eine Beitragsrückerstattung
bei Nichtinanspruchnahme der Versicherung erwarten.
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Wie berechnet sich der Beitrag
zur privaten Krankenversicherung? |
Die Höhe Ihrer Beiträge zur privaten Krankenversicherung
ist abhängig vom gewählten Tarif bzw. dem
gewünschten Leistungspaket. Die Beitragshöhe
richtet sich außerdem nach Alter, Geschlecht und
möglichen
Vorerkrankungen sowie der gewünschten Selbstbeteiligung.
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Wie werden die Kosten erstattet? |
Arztrechnungen reichen Sie an Ihren Versicherer weiter.
Der erstattet auf Ihr Konto, anschließend zahlen
Sie die Rechnung. Medikamente bezahlen Sie gleich in
der Apotheke. Die Quittung reichen Sie bei der Versicherung
ein, der Betrag wird umgehend erstattet. Für´s
Krankenhaus gibt es eine Klinik-Card – das Krankenhaus
rechnet direkt mit Ihrem Versicherer ab. |
Wie kann ich als Einsteiger sparen? |
Viele private Krankenversicherer bieten für
junge Selbstständige Elementar- oder Einsteigertarife
an. Die Leistungen sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen
Kassen, die Tarife außerordentlich günstig.
Außerdem können Sie eine Selbstbeteiligung
vereinbaren. Als Versicherter zahlen Sie dann einen
jährlichen Anteil an Ihren Gesundheitskosten aus
eigener Tasche. Dafür sinken die Beiträge
um bis zu 30 Prozent. Und: wer seinen Versicherer ein
Jahr lang keinen Pfennig kostet, erhält oft einen
bis
drei Monatsbeiträge zurück. |
Welche Fristen muss ich beim Wechsel
in die Private beachten? |
Als freiwillig Versicherter können Sie Ihrer gesetzlichen Kasse mit
Wirkung zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen - am 15.07.
beispielsweise mit Wirkung zum 31.09. Wenn Ihr Einkommen in 3
aufeinanderfolgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze von 48,150
Euro überstiegen hat, können Sie der gesetzlichen Kasse zum Jahresende
kündigen. Voraussetzung: die Einkommenserhöhung besteht auch im
kommenden Jahr weiter. |
Wie kann ich im Alter Beiträge
sparen? |
10 Prozent der Beiträge aller privat Krankenversicherten
bis 60 Jahre werden der Altersbeitragssicherung zugeführt
– so ist gewährleistet, dass Ihre Beiträge
auch später relativ stabil bleiben. Wenn Sie im
Ruhestand sparen wollen, können Sie ab 65 in einen
preiswerten Standardtarif wechseln, der mindestens die
Leistungen einer gesetzlichen Kasse bietet – oder
Sie verzichten auf einzelne Leistungen wie etwa die
Chefarztbehandlung oder das Klinik-Einzelzimmer und
halten Ihren Beitrag
auf diese Weise günstig. |
Kann ich auch als gesetzlich Versicherter
von den Leistungen der Privaten profitieren? |
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung
bleiben wollen oder müssen, können Sie Ihre
Leistungsansprüche durch eine Zusatzversicherung
auf privates Niveau liften. Beispielsweise lassen sich
Eigenbeteiligungen, die Sie als gesetzlich Versicherter
für Medikamenten- und Behandlungskosten übernehmen
müssen, vollständig abfedern. Außerdem
können Sie das Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung
im Krankenhaus absichern, Zahnarzt- und Zahnersatzleistungen
aufstocken oder auch die von der Gesetzlichen nicht
bezahlte Heilpraktikerbehandlung einschließen.
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Wann kann ich zurück in die
gesetzliche Kasse? |
Die Rückkehr in die Gesetzliche ist möglich,
wenn Ihr Einkommen wieder dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze
sinkt. Konkret müssen Sie als Rückkehrwilliger
nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang
weniger als 4.012,50 Euro monatlich betragen hat. Arbeitslosigkeit:
wer sich arbeitslos meldet, wird vom Arbeitsamt grundsätzlich
gesetzlich versichert. |
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A-K,
L-Z
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