Zusatzbeitrag bei der GKV

10 Euro Geldscheine liegend

Anfang 2011 wurde der allgemeine Beitragssatz der GKV auf 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens erhöht. Als Arbeitnehmer zahlen Sie davon 8,2 Prozent. Der Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent wurde eingefroren. Arbeitnehmer finanzieren steigende Kosten der GKV künftig über Zusatzbeiträge. Immer mehr Krankenkassen fordern einen Zusatzbeitrag. Viele Kunden nutzen das dadurch entstehende Sonderkündigungsrecht und wechseln in eine andere GKV oder aber in die private Krankenversicherung.

Höhere Zusatzbeiträge, geringere Leistungen

2010 durfte der Zusatzbeitrag einer GKV nicht höher sein als ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Zudem galt die Höchstgrenze von 37,50 Euro pro Monat. Seit 2011 gibt es diese Einschränkung nicht mehr.

Seit einigen Jahren kommen zu den höheren Beiträgen und Zusatzbeiträgen immer geringere Leistungen. Dies hat sich unter anderem durch den Wegfall vieler Zahnarztleistungen bemerkbar gemacht. Als gesetzlich Versicherter erhalten Sie immer niedrigere Zuschüsse, wenn Sie Zahnersatz benötigen.

Die Zusatzbeiträge werden diese und weitere Leistungskürzungen nicht rückgängig machen. Sie sollen lediglich den zunehmenden Finanzlücken der gesetzlichen Krankenkassen Einhalt gebieten.

Fatale Folgen für die Krankenkassen

Zweck der Zusatzbeiträge ist also der Ausgleich von steigenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Tatsächlich aber bewegt die Erhebung eines Zusatzbeitrags viele Kunden zum Wechsel in eine andere GKV oder in die PKV. Hierbei handelt es sich meist um jüngere Versicherte. Anbieter, die einen Zusatzbeitrag verlangen, bleiben somit auf einer Vielzahl an älteren Kunden sitzen, die gesundheitsbedingt höhere Kosten verursachen. Aus eben diesem Grund wird sich die City BKK am 1. Juli 2011 auflösen. Seit April 2010 erhob die City BKK einen Zusatzbeitrag von acht Euro und erhöhte ihn im Januar 2011 auf 15 Euro.

Auch die DAK und die KKH-Allianz müssen enorme Einbußen hinnehmen. Beide Anbieter hatten 2010 einen Zusatzbeitrag von acht Euro eingeführt. Folge war, dass im Jahr 2010 460.000 Versicherte die DAK und 190.000 Kunden die KKH-Allianz verließen.

Pfändung bei säumigen GKV-Kunden

Viele Kassenpatienten versäumen die Zahlung von Zusatzbeiträgen. Einige verweigern sich diesen, andere sind nicht über den Mehrbeitrag informiert. Häufig kommt dadurch rückwirkend eine Summe von mehreren hundert Euro zusammen. Die DAK und die KKH Allianz haben angekündigt, bei zahlungsunwilligen Kunden Pfändungen vorzunehmen.

In den kommenden Jahren ist nach Ansicht von Experten mit immer mehr säumigen Zahlern zu rechnen. Aktuell beläuft sich die Zahl auf rund 200.000 Kunden. Bei der KKH Allianz allein sind es derzeit etwa 70.000. Die Experten gehen davon aus, dass die Zahl der ausstehenden Beitragszahlungen auf rund drei Millionen pro Jahr steigen wird. Behalten die Experten Recht, ist eine enorme Belastung für die betroffenen Krankenkassen die Folge.

Wechsel der Krankenversicherung

Kündigt Ihre GKV die Einführung oder die Erhöhung eines Zusatzbeitrags an, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann sofort zu einer anderen Krankenversicherung wechseln. Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, Sie über Veränderungen bezüglich eines Zusatzbeitrags zu informieren. Beachten müssen Sie lediglich die Frist von vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie zu einem anderen Anbieter wechseln.

Freiwillig Versicherte sollten den Abschluss einer privaten Krankenversicherung in Betracht ziehen. Nicht selten sind die Leistungen hier weitaus besser und die Kosten – auch angesichts der Zusatzbeiträge – niedriger.

Eine weitere Option ist der Wechsel zu einer GKV, die keinen Zusatzbeitrag fordert sowie der Abschluss von privaten Krankenzusatzversicherungen. Diese ermöglichen zu oft sehr niedrigen Kosten Leistungen, die sonst nur Privatpatienten nutzen können.

Kunden interessieren sich außerdem für die private Krankenversicherung