Änderungen bei der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung
2010 wurde mit der Gesundheitsreform eine Erhöhung der Beiträge für gesetzlich Krankenversicherte festgelegt. Der Beitragssatz soll 2011 auf 15,5 Prozent des Brutto-einkommens steigen, von denen der Arbeitgeber 7,3 Prozent übernehmen soll. Auch sollen nächstes Jahr die Zusatzbeiträge deutlich angehoben werden.
Gesetzliche Krankenversicherungen können ihren Mitgliedern weiterhin monatliche Zusatzbeiträge berechnen.
Anhebung Zusatzbeitrag bei der GKV
Aktuell darf dieser Mehrbeitrag nicht höher sein als ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens.
Zusatzbeiträge von bis zu 8 Euro dürfen aber einkommensunabhängig erhoben werden. Maximal darf der Zusatzbeitrag 37,50 Euro betragen. Ab Jahr 2011 sollen die Obergrenze jedoch auf zwei Prozent des Einkommens steigen und die Maximalsumme wegfallen.
Erhebt oder erhöht ein gesetzlicher Krankenversicherer einen Zusatzbeitrag, so ist eine fristlose Kündigung möglich.
Bei einer Beitragserhöhung müssen die Krankenkassen ihre Kunden auf die Wechselmöglichkeit hinweisen.
Vergünstigungen in der GKV
Die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen ihren Versicherten seit 2009 Beitragsrückerstattungen und andere finanzielle Vergünstigungen gewähren. So sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Mitgliedern auf Wunsch vergünstigte Hausarzttarife, Selbstbeteiligung und Kostenerstattung anzubieten.
Vergünstigungen beim PKV-Basistarif
Seit 2009 können alle, die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, innerhalb von sechs Monaten
nach Vertragsablauf in den Basistarif
einer privaten Krankenversicherung wechseln. Dieser ist der
preiswerteste Versicherungsschutz der PKV und orientiert sich an den
Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.
Die Kosten des Basistarifs dürfen den Höchstbeitrag der gesetzlichen
Krankenversicherung nicht überschreiten. Bei finanzieller
Hilfebedürftigkeit kann der Beitrag für den Basistarif auf die Hälfte
reduziert werden.
Bereits privat Versicherte, die in einen günstigeren Tarif wechseln
möchten, müssen nun keine Zuschläge mehr zahlen. Maßgebend für die
Beiträge im neuen Tarif sind ausschließlich die gesundheitliche
Verfassung des Versicherten, die bei der ersten Antragstellung ermittelt
wurde. Dieser ursprüngliche Gesundheitszustand entscheidet über die
Beiträge beim neuen Tarif. Auch Rückkehrer in die private
Krankenversicherung können den Basistarif wählen, ohne Risikozuschläge
oder Leistungsausschlüsse hinnehmen zu müssen.
Verbesserungen für ältere PKV-Versicherte
Das
System der Altersrückstellungen in der PKV wurde im Interesse älterer
Versicherungsnehmer verändert. Für jüngere Versicherungskunden sind im
Beitrag Altersrückstellungen in Form eines 10-prozentigen Zuschlags
enthalten.
Diese Zulage finanziert die erhöhten Kosten, die durch
die medizinische Versorgung von älteren PKV-Mitgliedern entstehen. Ab
dem 61. Lebensjahr entfällt der Zuschlag, und der Beitrag wird somit um
10 Prozent verringert.
Durch die Bildung der Altersrückstellung müssen ältere Versicherungsnehmer dadurch geringere Kosten tragen.
Die Übertragbarkeit der Altersrückstellungen beim Wechsel der privaten Krankenversicherung wurde 2009 erleichtert. Wenn privat Krankenversicherte innerhalb eines Versicherungsunternehmens in den Basistarif wechseln, werden ihre Altersrückstellungen in voller Höhe auf den neuen Vertrag übertragen. Wechselt man in den Basistarif eines anderen Anbieters, werden die Altersrückstellungen nur im Umfang des Basistarifs zum neuen Versicherer mitgenommen. Wechselt man von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenkasse, verfallen die Altersrückstellungen aber auch weiterhin.
