Gesundheitsfragen bei der privaten Krankenversicherung
Private Versicherer kalkulieren ihre Beiträge unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes der Versicherten.
Sie legen wert darauf möglichst gesunde Menschen in ihre Gesellschaft aufzunehmen, damit die Kosten niedrig gehalten und der Versichertengemeinschaft stabile Beiträge garantiert werden können.
Die Gesundheitsfragen bilden die Grundlage für den Versicherungsvertrag sowie die Beitragsbemessung und sollten von Anwärtern wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Gesundheitsprüfung für die private Krankenversicherung
Bevor ein Versicherungsinteressierter in eine private Krankenversicherung aufgenommen wird, untersucht die neue Gesellschaft den Gesundheitszustand der zu versichernden Person innerhalb einer Gesundheitsprüfung. Anhand der Aussagen, welche der zukünftige Versicherungsnehmer macht, bestimmt der private Versicherer dann, ob dem Antrag stattgegeben wird und ob Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge nötig sind.
Die Gesundheitsfragen der privaten Krankenversicherung müssen unbedingt ehrlich beantwortet werden. Findet die Versicherung nämlich im Nachhinein heraus, dass falsche Angaben gemacht wurden, kann sie im Krankheitsfall Zahlungen verweigern oder dem Versicherten kündigen.
Im ambulanten Bereich wird meist nach der Krankheitsgeschichte der letzten 3-5 Jahre gefragt, während für den Bereich Krankenhaus auch längere Zeiträume von etwa 5-10 Jahren untersucht werden. Daneben muss bei der Gesundheitsprüfung auch mit Fragen zu dem Zustand der Zähne, zu Operationen, Allergien oder psychotherapeutischen Behandlungen gerechnet werden.
Sind die Versicherungsrichtlinien der Versicherungsgesellschaft erfüllt, steht dem Abschluss einer Police nichts mehr im Wege.
Wann hat man mit Risikozuschlägen zu rechnen?
Versicherte sollten innerhalb der Gesundheitsprüfung immer die Wahrheit sagen, Fragebögen nach bestem Gewissen ausfüllen so wie alle Fragen ehrlich beantworten.
Ansonsten besteht das Risiko, dass der Versicherer im Krankheitsfall nicht zahlt. Liegen Vorerkrankungen vor, besteht für die private Krankenversicherung die Gefahr, dass auch in Zukunft höhere Kosten abgedeckt werden müssen, als bei einem kerngesunden Menschen.
Deshalb verlangen Privatversicherer in solchen Fällen Risikozuschläge.
Wird der Versicherte tatsächlich krank, sind solche Zuschläge natürlich gerecht-
fertigt. Bleibt er jedoch innerhalb der nächsten 3 Jahre gesund und kann ein Arzt bestätigen, dass die ehemalige Erkrankung auskuriert ist bzw. keine Gefahr besteht, dass die Krankheit in absehbarer Zukunft wieder auftreten wird, kann der Versicherungsnehmer bei seiner Gesellschaft einen Antrag stellen und damit erwirken, dass der Risikozuschlag in der Zukunft wegfällt.
