Vergleich gesetzliche und private Krankenversicherung

Vergleich

 

Sie haben die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und einer

privaten Krankenversicherung? Die Entscheidung fällt oft nicht leicht.

 

  • Die folgende Übersicht stellt die Leistungen der GKV und PKV gegenüber.

 

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Private Krankenversicherung (PKV)
Wer darf sich versichern?
Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen bis 4.162,50 Euro im Monat sind pflichtversichert (entspricht 49.950 Euro im Jahr, Stand 2010).


Besser verdienende Arbeitnehmer, Freiberufler und Beamte können freiwillig beitreten.
Wer darf sich versichern?
Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen ab 4.162,50 Euro im Monat können in die PKV beitreten (entspricht 49.950 Euro im Jahr, Stand 2010).


Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.
Familie
Ehepartner und Kinder bis 25 Jahre (plus Wehr- oder Zivildienstzeit) ohne bzw. mit geringem Einkommen (bis max. 400 Euro) sind kostenlos mitversichert.
Familie
Ehepartner und Kinder müssen selbständig krankenversichert werden.
Leistungen
Die Leistungen entsprechen der gesetzlich vorgeschriebenen Grundversorgung (z.B. eingeschränkte Arzt- und Krankenhauswahl, Mehrbettzimmer im Krankenhaus, Behandlung durch diensthabenden Arzt).


Je nach Kasse gibt es Zusatzleistungen wie Bonusprogramme, Gesundheitskurse, Kurzuschüsse, Naturheilbehandlung und mehr.
Leistungen
Die Leistungen sind abhängig vom gewählten Tarif – vom Basistarif bis zum Topschutz.
Der Basisschutz ist mit den Leistungen der gesetzlichen Kassen vergleichbar.


Top-Tarife bieten deutlich bessere Leistungen wie freie Arzt- und Krankenhauswahl, Einzel- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung, Erstattung von Zahnersatz, Sehhilfen und mehr.
Kosten und Abrechnung
Alle Kassen berechnen den gleichen Beitragssatz vom Bruttoeinkommen. Je nach wirtschaftlichem Erfolg können sie Beiträge zurückerstatten oder Zusatzbeiträge erheben.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Krankenkassenbeitrag, Arbeitnehmer zahlen zusätzlich einen Betrag von 0,9 Prozent vom Bruttolohn.


Die Abrechung erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip. Der Leistungserbringer rechnet nach der Behandlung eines gesetzlich Versicherten die Kosten direkt mit der Krankenkasse ab, der Versicherte muss nicht vorleisten
Kosten und Abrechnung
Der Beitrag zu Normaltarifen richtet sich nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand, unabhängig vom Einkommen. Bei Arbeitnehmern trägt der Arbeitgeber knapp die Hälfte, maximal bis zum halben GKV-Höchstbeitrag.
Der Beitrag zum Basistarif ist unabhängig vom Gesundheitszustand, er darf den Höchstbeitrag zur GKV nicht überschreiten.


Die Abrechnung erfolgt bei ambulanten Behandlungen mit dem Versicherten. Er erhält eine Rechnung, welche er kontrolliert, bezahlt und bei der PKV einreichen muss, um die Kosten erstattet zu bekommen. Bei stationären Behandlungen rechnet das Krankenhaus meist direkt mit der PKV ab.
Beitragsrückerstattung
Bei guter Finanzlage können die Kassen Prämien anteilig zurückerstatten. Das ist jedoch selten der Fall.


Einige Kassen bieten besondere Wahltarife mit Beitragsrückerstattung an, falls keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
Beitragsrückerstattung
Je nach Versicherung und Tarif werden bei Nichtinanspruchnahme bis zu 6 Monatsbeiträge pro Jahr erstattet.
Perspektive im Alter
Durch die Erhöhung des Lebensalters der Bevölkerung sind steigende Beiträge bzw. Leistungskürzungen zu erwarten.


Altersrückstellungen gibt es nicht, da nach dem Umlageprinzip gewirtschaftet wird.
Perspektive im Alter
Die PKV bildet Rückstellungen für das Alter, d.h. Leistungskürzungen sind nicht zu befürchten, Beitragserhöhungen sind aber dennoch nicht ausgeschlossen.


Ab dem 55. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, in einen preisgünstigen Tarif mit gesetzlichen Regelleistungen zu wechseln.
Budgetierung
Die Leistungen der Ärzte sind vom Gesetzgeber budgetiert. Ist das Budget am Jahresende erschöpft, müssen die Mediziner kostenlos arbeiten.


Es besteht das Risiko, dass aus Kostengründen Leistungen ins Folgejahr verschoben werden müssen und bestimmte Medikamente nicht verschrieben werden können.
Budgetierung
Es gibt keine Budgetierung. Es existiert im Rahmen des Tarifes eine Leistungsgarantie, d.h. es besteht keine Gefahr, dass Behandlungen und Medikamente verweigert oder auf einen späteren Termin verschoben werden.
Aufnahme
Für die GKV besteht ein Aufnahmezwang, die Kasse muss jeden Kunden aufnehmen und versichern.


Ausnahme: Über 55 Jährigen, die vorher nicht versicherungspflichtig waren, kann die Aufnahme verweigert werden.
Aufnahme
In Normaltarifen besteht keine Aufnahmepflicht. Die privaten Krankenversicherungen nehmen ihre Mitglieder entsprechend den Aufnahmebedingungen auf.


Kündigen darf die Versicherung einem Mitglied normal nicht (Ausnahme: vorvertragliche Anzeigenverletzung oder Nichtbezahlung der Beiträge).
Im Basistarif besteht ein Aufnahmezwang
Geltungsbereich
Die GKV hat in der EU und Ländern mit entsprechendem Sozialversicherungs-
abkommen Gültigkeit.
Geltungsbereich
Die PKV gilt automatisch europaweit und mindestens 1 Monat auch außerhalb Europas. Bei geringer Zuzahlung auch weltweit.
Kündigung/Wechsel
Die Kündigung oder der Wechsel in eine andere gesetzliche Kasse bzw. in die private Krankenversicherung ist zum Ende des übernächsten Monats möglich, gerechnet von dem Monat an, in dem das Mitglied den Austritt erklärt.
Kündigung/Wechsel
Die Kündigung durch den Versicherten muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen. Zuvor gilt es zu klären, in welchem Umfang die Altersrückstellungen mitgenommen werden können und zu welchen Konditionen eine Neuversicherung möglich ist.


Die Rückkehr in die Gesetzliche ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

 

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