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Freiwillige Krankenversicherung - nutzen Sie Ihre Wahlmöglichkeiten

freiwillige Krankenversicherung
  • In Deutschland besteht grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht, die meisten Versicherten hierzulande sind automatisch in der GKV versichert.
  • Personen die nicht versicherungspflichtig sind, können sich entweder freiwillig in der GKV versichern oder aber eine private Krankenversicherung abschließen.
  • Die PKV bietet viele Vorteile und wird deshalb häufig der gesetzlichen Versicherung vorgezogen.

Wer kann sich freiwillig krankenversichern?

Während es vor ein paar Jahren die Krankenversicherung noch freiwillig war, muss sich heute jeder Bürger krankenversichern. Personen, welche nicht versicherungspflichtig sind oder deren Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, müssen sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern.

Sie können sich dabei entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder aber einer privaten Krankenkasse beitreten.

 

Folgende Berufsgruppen gehören zu den Glücklichen, die in die PKV wechseln dürfen:

  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze oder
  • Auch Studenten oder Beamte können der privaten Krankenversicherung beitreten.

Für viele dieser Personengruppen bieten Privatversicherungen spezielle, günstige Tarife an, welche sich durch ein umfassenderes Leistungsspektrum auszeichnen. Der Abschluss einer privaten Police ist deshalb - gerade in Zeiten der Zwei-Klassen-Medizin - sehr empfehlenswert.

Wer nicht in die Private Krankenversicherung wechseln darf, kann eine Krankenzusatzversicherung abschließen, um das Leistungsspektrum seiner gesetzlichen Krankenversicherung zu erweitern.

Basistarif als Möglichkeit für Menschen, die länger nicht versichert waren

Vor der Gesundheitsreform 2007 war ein Leben ohne Krankenversicherungsschutz möglich. Mit der Reform kam jedoch die Versicherungspflicht für Personen die der GKV zuzuordnen sind.

Und auch Privatversicherte die in der Vergangenheit unversichert waren, müssen sich seitdem wieder schützen.
Sie wurden in den letzten Jahren im Standardtarif versichert.

 
Zum 01.01.2009 wurde innerhalb einer weiteren Gesundheitsreform dann der Basistarif eingeführt.
Er muss von jeder privaten Krankenversicherungsgesellschaft angeboten werden.
Weiterhin besteht ein Aufnahmezwang und Zuschläge sind ausgeschlossen.

 

  • Mehr zum Thema finden Sie unter Basistarif private Krankenversicherung.

 

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