Freiwillige Krankenversicherung - nutzen Sie Ihre Wahlmöglichkeiten

freiwillige Krankenversicherung

In Deutschland besteht grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht, die meisten Versicherten hierzulande sind automatisch in der GKV versichert. Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich entweder freiwillig in der GKV versichern oder aber eine private Krankenversicherung abschließen. Die PKV bietet sowohl bei den Leistungen als auch bei den Kosten viele Vorteile und wird deshalb häufig der gesetzlichen Versicherung vorgezogen.

Freiwillige Krankenversicherung – wer kann sie nutzen?

Vor wenigen Jahren gab es noch eine allgemeine freiwillige Krankenversicherung. Das bedeutet, dass eine Krankenversicherung generell freiwillig war. Heute muss sich jeder Bürger krankenversichern. Personen, die nicht versicherungspflichtig sind oder deren Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, müssen sich selbst um eine Versicherung kümmern.

Sie können dabei entweder freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden oder aber einer privaten Krankenkasse beitreten.

Folgende Berufsgruppen gehören zu den Glücklichen, die sich versichern dürfen:
Freiberufler
Selbstständige
Ärzte
Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze dürfen in die PKV wechseln
Auch Studenten oder Beamte können der privaten Krankenversicherung beitreten

Für viele dieser Personengruppen bieten die Privatversicherungen spezielle günstige Tarife an, die sich durch ein umfassenderes Leistungsspektrum auszeichnen. Der Abschluss einer privaten Police ist deshalb – gerade in Zeiten der Zwei-Klassen-Medizin – sehr empfehlenswert und der freiwilligen Krankenversicherung bei einem gesetzlichen Anbieter meist vorzuziehen.

Wer nicht in die private Krankenversicherung wechseln darf, kann eine Krankenzusatzversicherung abschließen, um das Leistungsspektrum seiner gesetzlichen Krankenversicherung zu erweitern.

Basistarif der privaten Krankenversicherung

Vor der Gesundheitsreform 2007 war ein Leben ohne Krankenversicherungsschutz möglich. Mit der Reform kam jedoch die generelle Versicherungspflicht, womit die allgemeine freiwillige Krankenversicherung Geschichte wurde. Auch Privatversicherte, die in der Vergangenheit unversichert waren, müssen sich seitdem wieder schützen.

Am 01.01.2009 wurde innerhalb einer weiteren Gesundheitsreform der Basistarif eingeführt. Mit seinen GKV-ähnlichen Leistungen und Beiträgen ist er oft vorteilhafter als die freiwillige Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Basistarif muss von jeder privaten Gesellschaft angeboten werden. Er bietet in etwa den Versicherungsschutz eines gesetzlichen Tarifs und darf den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten. Gerade wenn Sie ein gut verdienender Angestellter sind, kann sich der Basistarif lohnen. Die Beitragskalkulation ist unabhängig von Ihrem Einkommen und beruht auf Ihrem Alter, Ihrem Geschlecht und Ihrer Risikogruppe. Wer die freiwillige Krankenversicherung als Option hat und einen Basistarif beantragt, muss von jeder privaten Krankenversicherung aufgenommen werden. Hierfür gibt es entsprechende gesetzliche Bestimmungen.

Mehr zum Thema finden Sie unter » Basistarif private Krankenversicherung.

Gesetzliche Bestimmungen
Der Begriff „freiwillige Krankenversicherung“ ist dem SGB V entnommen. Dieser Begriff ist relevant, wenn entweder ein Versicherungsverhältnis bei einer Krankenkasse endet oder jemand, der nicht gesetzlich versicherungspflichtig ist, sich bei der GKV versichern darf. Im SGB V ist hier auch die Rede von einer sogenannten „Versicherungsberechtigung“.

Jeder, der als Mitglied aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist und eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt hat, kann der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten. Dabei spielt es keine Rolle, wieso die Person bei der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert war. Auch Personen, die die Möglichkeit einer Familienversicherung verlieren, können die freiwillige Krankenversicherung bei einer GKV nutzen.

Unterschied freiwillige Krankenversicherung und Pflichtversicherung
Die freiwillige Krankenversicherung ist das Gegenteil zur Pflichtversicherung. Für viele Personen besteht nur die Möglichkeit, sich bei der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern, manche wiederum müssen PKV-Mitglied werden. Ein Sonderfall sind hierbei Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2012: 50.850 Euro brutto jährlich). Wenn sie nach Mitteilung seitens der Krankenkasse nicht ihren Austritt innerhalb von zwei Wochen bekannt geben, wird die zuvor bestandene Versicherung als freiwillige Versicherung fortgesetzt.

Die freiwillige Versicherung beginnt, sobald das Ende der Pflichtversicherung oder Familienversicherung erfolgt ist, ansonsten mit dem Datum des Beitritts. Die freiwillige Krankenversicherung endet durch schriftliche Kündigung, den Abschluss einer Pflichtversicherung oder Tod. Die freiwillige Krankenversicherung kann nur aufgelöst werden bei Nachweis einer anderen, anschließenden Versicherung.