Versicherungspflicht: Aufforderung des Arbeitgebers in die GKV zu wechseln
17.01.2012 Krankenversicherung.net Team
Frau Patricia N. (39) aus Mönchengladbach hat folgende Frage:
Guten Tag.
Ich bin seit 2003 in der PKV. Ich arbeite als Ärztin angestellt in einem kommunalen Krankenhaus. Da ich im Jahr 2011 krankheitsbedingt weniger Bereitschaftsdienste ableisten konnte, liege ich jetzt nach Angabe des Arbeitgebers unter der Beitragsbemessungsgrenze, die etwas über 50.000 Euro liege. Ich werde daher aufgefordert in die gesetzliche zu wechseln, bzw eine gesetzliche zu nennen, in der ich angemeldet werden soll.
Hat das seine Richtigkeit? Ist es empfehlenswert?
Versicherungsexperte Nurullah Katilar:
Die Beitragsbemessungsgrenze, welche das höchste Bruttoentgelt für die Berechnung des Beitrages zur Sozialversicherung wiederspiegelt, bitte nicht mit der „Jahresarbeitsentgeltgrenze“ verwechseln. Die „Jahresarbeitsentgeltgrenze“ (auch „Versicherungspflichtgrenze“ genannt) hingegen bestimmt das jährliche Bruttoeinkommen von Arbeitnehmern, bis zu dem Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Die aktuelle gültige Grenze 2012 liegt bei 50.850,00 € (Grenze 2011 = 49.500,00 €). Liegen Sie in Ihrem Fall unter dieser aktuell gültigen Grenze, werden sie automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtig. Aus diesem Grund werden Sie regelkonform von Ihrem Arbeitgeber aufgefordert künftig eine gesetzliche Krankversicherung nachzuweisen.