Rente: Wieviel Zuschuss zahlt die Krankenversicherung?
21.02.2012 Krankenversicherung.net Team
Jörg W. (58) aus Berlin hat folgende Frage:
Ist es korrekt, dass es einen Krankenkassenzuschuss in Höhe von 50% des Krankenkassenbeitrages gibt, wenn ich einen gesetzlichen Rentenanspruch habe? Ich bin Angestellter im Öffentlichen Dienst und habe damit einen Rentenanspruch.
Mfg
Jörg W.
Versicherungsexperte Christian Achillius:
Grunsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Angestellten im öffentl. Dienst und Beamten. Beamte die sich 1x für die PKV entschieden haben bleiben ihr Leben lang in der PKV. Sie erhalten bei Renteneintritt einen Zuschuss von 70% über die Beihilfekasse und tragen 30% des Beitrages selbst.
Wenn Sie nur "Angestellter im ÖD" sind, so werden Sie bei Renteneintritt wie ein normaler Angestellter behandelt, das heißt der volle Beitragssatz für die GKV von 14,90% (ermäßigter Satz) bzw. 15,5% muss vom Renter selbst gezahlt werden.
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