Reicht Minijob für Wechsel in GKV?
09.02.2012 Krankenversicherung.net Team
Reicht Minijob für Wechsel in GKV?
Frau Isabel W. (39) aus Rhede hat folgende Frage:
Guten Tag, ich bin schon 10 Jahre Privat versichert und arbeite als
Selbstständige. Mir ist soweit klar, dass ich nur in die GKV wechseln
kann, wenn ich mich anstellen lasse. Würde dies auch gelten, wenn es nur
ein Minijob ist und ich mit meiner Selbständigkeit weiterhin mehr
verdiene? Im übrigen liege ich weit unter der Bemessungsgrenze, die die
für Freiwillige Privatversicherte angeben. Warum gilt diese
Bemessungsgrenze nicht auch für Selbständige? Gruß und freu mich auf
eine Anwort.
Versicherungsexperte Christian Achillius:
Sehr geehrte Frau W.,
unter der Annahme dass sie unter 55 Jahre alt sind gilt folgendes:
Grundvoraussetzung
für einen Wechsel von der PKV in die GKV ist, dass sie in ein
sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis wechseln bei dem
sie über 400 Euro verdienen. Versicherungspflichtig gem. SGB 5 §5 werden
sie aber nur dann, wenn ihr Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
niedriger ist, als das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit.
Ansonsten gelten sie weiter als versicherungsfrei gemäß SGB 5 §6 und
müssen in der Privaten Krankenversicherung bleiben.
Die Bemessensgrenze spielt für Selbständige nur eine Rolle in Hinblick auf die Versicherung von Kindern und Ehepartnern.