PKV oder GKV nach Auslandssemester?
24.01.2012 Krankenversicherung.net Team
Frau Veronika M. (24) aus Ingolstadt hat folgende Frage:
Hallo,
ich studiere im Moment in den USA im Vollstudium. Ich schliesse im Juni mit einem Bachelor ab und moechte danach wieder nach Deutschland zurueckkehren um dort einen Master zu machen. Da ich hier Vollzeitstudent bin, bin ich mit einer deutschen privaten Auslandsversicherung versichert.
Meine Frage ist, ob ich als Studentin problemlos zurueck in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann, wenn ich zurueckkomme. Ein zusaetzliches Problem ist, dass die Universitaeten generell eine Bestaetigung der Krankenversicherung fordern um zugelassen zu werden. Kann ich ohne offiziell als Studentin in Deutschland angemeldet zu sein, zurueck in die gesetzliche? Meine Eltern sind privatversichert.
Vielen Dank im Voraus fuer Ihre Hilfe!
Versicherungsexperte Christian Achillius:
Sehr geehrte Frau M.,
bei Aufnahme eines Studiums in Deutschland wird man automatisch versicherungspflichtig gemäß SGB 5 §5 Abs. 1 Nr. 9 (siehe nachfolgender Link)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
Sie haben bei Aufnahme des Studiums an einer staatlich oder staatlich anerkannten Hochschule einmalig die Wahl ob sie sich gesetzlich oder lieber privat versichern möchten. Die Befreiung gilt dann aber für die Dauer des kompletten Studiums. Wenn sie nach dem Studium eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit über 400 Euro bzw. unter der Versicherungspflichtgrenze aufnehmen (50.850 Euro in 2012), werden sie wieder pflichtig für die gesetzliche Krankenversicherung und könnten erst dann erneut wechseln.
Insofern müssen sie also offiziell an einer Hochschule eingeschrieben sein - ein privater Masterstudiengang der nicht an einer zumindest staatlich anerkannte Hochschule stattfindet berechtigt sie nicht dazu sich in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied zu werden, hier bleibt ihnen nur die private Krankenversicherung.