PKV mit Kindern zu teuer - Wechsel GKV

02.01.2012 Krankenversicherung.net Team

BesucherfrageFrau Andrea N. (40) aus Duisburg hat folgende Frage:

Mein Mann ist in der PKV, ich bin in Elternzeit und in der GKV. Wir haben eine 2jährige Tochter und jetzt bin ich mit Zwillingen schwanger. Unsere Tochter ist über meinen Mann in der PKV. Wenn unsere Zwillinge da sind, dann müssen die auch in die PKV. Da das aber unseren finanziellen Rahmen sprengen würde nun meine Frage:

Mein Mann würde gerne in die GKV zurück gehen. Wir wissen bereits, dass man dafür unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen muß, dies würden wir über Gehaltsverzicht erreichen. Wie lange muß mein Mann unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen? Wenn er jetzt in 2012 unter der Grenze liegt, wann kann er in die GKV zurück kehren?

ExpertenantwortVersicherungsexperte Hamun Djobel:

Durch den Gehaltsverzicht erreichen Sie, dass Ihr Mann unter der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdient. Das Gehalt muss somit unter die Grenze rutschen, die zum Jahr des Wechsels in die PKV vorausgesetzt wurde. (Diese Grenze verändert sich von Jahr zu Jahr, daher ist das Jahr, indem Ihr Mann in die PKV gewechselt hat, ausschlaggebend.)

Sobald voraussichtlich Ihr Mann im Jahr 2012 unter der besagten Grenze verdient, kann und sollte die Personalabteilung der Firma, in der Ihr Mann tätig ist, der gesetzlichen Krankenkasse melden, dass er wieder "pflichtversichert" aufgrund von Unterschreitung der JAEG im Jahr 2012 ist. Diese Meldung übergeben Sie samt einer Kündigung der PKV. Diese wird dann den Privatschutz Ihres Mannes und den Ihrer Tochter, in der Regel per sofort oder zum 01. des Folgemonats, kündigen.

ACHTUNG: Bitte bedenken Sie, dass Ihr Mann bei einer Kündigung seine Anwartschaften bei der PKV verliert. Darunter gehören die Altersrückstellungen und somit das damalige Eintrittsalter und der Gesundheitszustand, wie zu Beginn des Vertrages angegeben. Wenn die Gesellschaft, bei der Ihr Mann und Ihre Tochter den Privatschutz genießen, die Möglichkeit anbietet die Krankheitskostenvollversicherung in eine Anwartschafts-Versicherung umzuwandeln, dann empfehle ich Ihnen diese Vorgehensweise, um dann einmal, sofern dies gewollt und finanziell möglich ist, auch wieder in die PKV zu den "alten Bedingungen" wechseln zu können.

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