PKV für Selbstständige - Zahlen und Fakten

10.02.2012 Krankenversicherung.net Team

BesucherfrageKarl-Heinz S. (49) aus Karlsruhe hat folgende Frage:

Ich war lange Zeit selbstständig und (leider!) privat Versichert, bin 49 Jahre. Voraussichtlich werde ich ab dem 1.3.2012 eine Arbeit als festangestellter Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt unter 50850,00 Euro annehmen. Nun habe ich folgende Fragen

a)      Von wann bis wann berechnet sich das Jahr in dem man unter 50850,00 Euro verdienen muss (ab Januar 2012 oder März 2012) ?

b)      Ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse auch möglich falls man noch nebenberuflich selbstständig arbeitet (leider brauchen mittlerweile auch in Deutschland viele Leute mehrere Jobs) ?

c)      Wie ist dabei Arbeitslosigkeit zu berechnen?

d)      Wie viele Stunden in der Woche muss man mindestens als Festangestellter arbeiten?

e)      Gibt es Stellen die einem exakte Auskünfte geben können (z.B. Verbraucherschutz, PKV, GKK, Arbeitsamt,….)
Aufgrund der zahlreichen Nachteile als privat Versicherter möchte ich, falls die Möglichkeit besteht, unbedingt in die gesetzliche Krankenkasse zurück.

 

ExpertenantwortVersicherungsexperte Nurullah Katilar:

Antwort a)       ab Januar 2012

Antwort b)       Ja, eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist unter Ihren besonderen Umständen Pflicht.
                     
Antwort c)       Falls ein Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1) besteht, werden die Kosten der PKV in Höhe der Basisabsicherung durch die jeweilige Arbeitsagentur bezuschusst.

Antwort d)       Entscheidend ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze in Höhe von 50.850,00 € ab 2012 und das die ausgeübte Tätigkeit als Angestellter Hauptberuflich ausgeübt wird.

Antwort e)       Hier empfiehlt es sich unter anderem einen kostenpflichtigen Rat eines unabhängigen „Versicherungsberaters“ einzuholen (BEACHTE: Nicht zu verwechseln mit einem Versicherungsmakler!)
Diese werden u.a. auch von der Verbraucherzentrale zur Verfügung gestellt. 

Ergänzung Krankenversicherung.net Redaktion: Durch einen Wechsel von der PKV in die GKV verliert der Betroffene womöglich seine Altersrückstellungen. Ein kostenloser Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft könnte eine weitere Alternative sein.

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