Arbeitslosigkeit - Gesetzliche Krankenversicherung über Partner möglich?
16.01.2012 Krankenversicherung.net Team
Rudolf B. (57) aus Augsburg hat folgende Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 2006 arbeitslos und ohne eigenes Einkommen - aufgrund einer Abfindungszahlung in 2006. Ich habe bis Ende 2010 Beiträge für eine abgespeckte PKV bezahlt und aufgrund eines längeren Auslandsaufenthaltes eine Auslandskrankenversichertung abgeschlossen. Seit Dezember 2011 bin ich nun wieder in Deutschland zurück. Meine Frau ist berufstätig und Mitglied in der GKV. Meine Frage wäre jetzt folgende: Kann ich mich bei meiner Frau mitversichern lassen bzw. wenn ich einen Antrag auf Hartz 4 stelle, kann ich dann von der PKV in die GKV wechseln?Vielen Dank für Ihre Mühe.
Versicherungsexperte Christian Achillius:
Sehr geehrter Herr B,
auf Grund ihres Alters von über 55 Jahren ist es grundsätzlich nicht
mehr möglich in die Gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Die
einzige Ausnahme bildet die Familienversicherung gemäß
Sozialgesetzbuch 5 §10. Hierfür müssen sie eine Ehe- oder
Lebenspartnerin haben, die in der gesetzlichen Krankenversicherung
versichert ist. Sollte ihr Einkommen unter 365 Euro monatlich liegen
können Sie in die Familienversicherung der GKV ihrer Partnerin
zurück.
Hierfür sollten sie sich direkt mit der Kasse ihrer Partnerin in
Verbindung setzen um das weitere Vorgehen zu besprechen.