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Einkommensgrenze bei der Krankenversicherung für 2010

Der Begriff Einkommensgrenze ist nicht eindeutig und kann innerhalb der Krankenversicherung sowohl mit der Versicherungspflichtgrenze als auch mit der Beitragsbemessungsgrenze in Zusammenhang gebracht werden.

Diese unterscheiden sich jedoch deutlich, nur die Versicherungspflichtgrenze hat für Privatversicherte Relevanz.

Informationen zur Versicherungspflichtgrenze

Versicherungspflicht

Die Versicherungspflichtgrenze oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bestimmt, ab wann ein Arbeitnehmer nicht mehr versicherungspflichtig in der GKV ist und zu einem privaten Krankenversicherer wechseln darf.

  • Die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2010 liegt bei 4.162,5 Euro im Monat und
    49.950 Euro im Jahr
    .
  • Allerdings muss der Wechselinteressierte wissen, dass er mit seinem Brutto-
    einkommen
    nach der aktuellen Regelung 3 Kalenderjahre in Folge über dieser Einkommensgrenze liegen muss und erst im vierten Jahr in eine private Krankenversicherung wechseln darf.
  • Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld können jedoch angerechnet werden.

Oftmals wird die Versicherungspflichtgrenze mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt, welche im Anschluss erläutert wird.

Unterschied Versicherungspflichtgrenze/ Beitragsbemessungsgrenze

Gerne werden die Jahresarbeitsentgeltgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze durcheinander gebracht, obwohl sie eigentlich inhaltlich nichts miteinander zu tun haben.

Für Menschen, welche sich für die Mitgliedschaft in der PKV interessieren oder dieser bereits beigetreten sind, ist nur die Versicherungspflichtgrenze relevant. Diese besagt nämlich, wie viel ein Arbeitnehmer brutto verdienen muss, um eine private Krankenversicherung abschließen zu dürfen.

 

Die Beitragsbemessungsgrenze wiederum gibt an, ab welchem Einkommen der Versicherungsbetrag in der GKV für Vielverdiener konstant bleibt, also ein höheres Einkommen keine Auswirkungen mehr auf die Beitragsgestaltung hat.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze 2010 liegt bei 3.750 Euro im Monat.

Wer mehr verdient, ist bei einer privaten Krankenversicherung meist besser aufgehoben. Hier sind die Beiträge einkommensunabhängig und werden aufgrund des Alters, des Geschlechts und Gesundheitszustands des Versicherten bemessen.

 

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