Unisex-Tarif: Umfrage legt Informationslücken offen

10.02.2012 von Rene Petzold

Nicht jeder Versicherte weiß über die Unisex-Tarife Bescheid

Auswirkungen der Unisex-Tarife unklar
Zum Jahresende müssen deutsche Versicherer umdenken. Denn ab 21. Dezember 2012 dürfen Tarife nicht mehr geschlechterspezifischen Unterschieden in der Beitragsberechnung unterworfen werden. Grundlage ist ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Verbraucher wissen zwar, dass die Unisex-Tarife dieses Jahr kommen werden. Welche Auswirkung sie aber für den einzelnen Versicherten haben, ist einer Forsa-Umfrage nach aber unklar.

So ist laut dem Ergebnis der Befragung zwar durchaus 48 Prozent der Umfragteilnehmer bewusst, dass die Unisex-Tarife kommen, aber nur 41 Prozent vertreten die Ansicht, von deren Einführung unterm Strich auch betroffen zu sein. Ganze 36 Prozent der Befragten vertreten sogar die Haltung, an den Tarifen, die keinen Unterschied mehr zwischen den Geschlechtern machen, kein Interesse zu haben. Mehr als die Hälfte der Umfragteilnehmer hat dagegen selbst von deren Einführung keine Ahnung.

Verständnis für Unisex-Tarife altersabhängig
Die Anfang Februar dieses Jahres durchgeführte Umfrage legt übrigens einen weiteren überraschenden Trend offen. Das Interesse an den Unisex-Tarifen ist vom Alter der Befragten abhängig. So liegt die Quote derer, die sich unter den 18- bis 29-Jährigen näher mit dem Thema befassen wollen, bei noch 46 Prozent. In der Gruppe der mehr als 60-Jährigen hat sich dieser Anteil allerdings mehr als halbiert – auf 22 Prozent.

Verwirrung über Tarifausgestaltung
Experten dürften die Ergebnisse der Umfrage allerdings nicht wirklich überraschen. Ein Grund: Bisher herrscht selbst im Bereich der Versicherer eine gewisse Verwirrung in Bezug auf deren Ausgestaltung. Schuld daran wird unter anderem der Politik gegeben, die bisher keine klaren Aussagen diesbezüglich macht und damit den Versicherern die Zeit davonläuft. Gerade im Bereich der PKV wird dieser Fakt bemängelt, da es nach Ansicht der Versicherer zu spät ist, die Bestandstarife auf die Unisex-Tarife umzustellen.

Hinzu kommen weitere Schwierigkeiten, welche die privaten Krankenversicherer vor Probleme stellen. Versicherte können sich auf Grundlage des Versicherungsvertragsgesetzes um einen Tarifwechsel bei ihrer Versicherung bemühen. Wenn die Leistungen übereinstimmen, ist sogar die Mitnahme aller Rechte möglich. Da bisher vor allem Frauen unter der Trennung zwischen den Geschlechtern im Versicherungswesen litten, wird befürchtet, dass viele weibliche Privatversicherte die Gunst der Stunde zu nutzen versuchen.

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