PKV: Unisex-Tarife für Bestandskunden verfassungswidrig

27.01.2012 von Rene Petzold

Unisex-Tarife: Eingliederung der Bestandskunden gestaltet sich schwierig

Gutachten entlässt Bestandskunden aus der Pflicht
Die private Krankenversicherung hat in den letzten Monaten in erheblichem Umfang Kritik einstecken müssen. Besonders unter dem Hinblick auf die Beitragsanpassungen zum Jahreswechsel ist die gesamte Branche unter Druck geraten. Für Uwe Laue von der Debeka ein falsches Signal, da in dessen Augen „das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung“ nach wie vor funktioniert. Allerdings sind aktuellen Probleme nicht die einzigen Herausforderungen, denen sich die Branche stellen muss.

Zum 21. Dezember müssen die privaten Krankenversicherer sogenannte Unisex-Tarife einführen, welche die Geschlechter in Bezug auf die Krankenversicherung gleichstellen. Für die Versicherer ist die „Gretchenfrage“ wie mit den Bestandskunden umzugehen ist. Es wird befürchtet, dass einige Versicherte die Chance zu nutzen versuchen, um sich durch einen Tarifwechsel auf Grundlage des VVG (Versicherungsvertragsgesetzes) in Bezug auf die Beitragslast besser zu stellen. Das Bestreben, die Bestandskunden in die Unisex-Tarife einzubinden, ist also nachvollziehbar. Allerdings geht aus einer Pressemeldung der Continentale Krankenversicherung hervor, dass ein Gutachten hier verfassungsrechtliche Probleme sieht.

Unisex-Tarife in der PKV
Hintergrund der Unisex-Tarife ist eine Entscheidung auf EU-Ebene zur Gleichstellung der Geschlechter, welcher sich auch die privaten Versicherer fügen müssen. Gerade in der PKV wird nach wie vor zwischen Männern und Frauen eine Trennlinie gezogen. Mit dem Entschluss vom 01. März 2011 hat der EuGH hierzu eindeutig festgelegt, dass ab 21. Dezember 2012 die Versicherer diese Praxis aufgeben müssen. Laut Continentale Krankenversicherung wurde im PKV-Verband diskutiert, inwiefern die Bestandskunden zwangsweise mit in diese Unisex-Tarife einbezogen werden können.

Eingriff in die Grundrechte
Wie aus dem von der Continentale Krankenversicherung zitierten Gutachten hervorgeht, wäre dieser Schritt verfassungswidrig. Prof. Dr. Dr. Josef Isensee kommt zu dem Ergebnis, dass damit verfassungsrechtlich unzulässig gehandelt würde, Kunden müssten Eingriffe in Handlungsfreiheit und Eigentumsgarantie hinnehmen, die Versicherer Einschnitte in dem Grundrecht auf Berufsfreiheit. Aufgrund dieses Gutachtens lehnt die Continentale Krankenversicherung eine partikuläre Einbeziehung der Bestandskunden in die Unisex-Tarife ab. Was letztendlich trotzdem bleibt, ist die Frage vieler Versicherungsnehmer, welche Konsequenzen sich aus den Unisex-Tarife ergeben werden?

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