PKV: Unisex-Tarife für Bestandskunden verfassungswidrig
27.01.2012 von Rene Petzold
Gutachten entlässt Bestandskunden aus der Pflicht
Die private Krankenversicherung hat in den letzten Monaten in erheblichem
Umfang Kritik einstecken müssen. Besonders unter dem Hinblick auf die
Beitragsanpassungen zum Jahreswechsel ist die gesamte Branche unter Druck
geraten. Für Uwe Laue von der Debeka ein falsches Signal, da in dessen Augen „das
Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung“ nach wie vor funktioniert.
Allerdings sind aktuellen Probleme nicht die einzigen Herausforderungen, denen
sich die Branche stellen muss.
Zum 21. Dezember müssen die privaten Krankenversicherer sogenannte Unisex-Tarife einführen, welche die Geschlechter in Bezug auf die Krankenversicherung gleichstellen. Für die Versicherer ist die „Gretchenfrage“ wie mit den Bestandskunden umzugehen ist. Es wird befürchtet, dass einige Versicherte die Chance zu nutzen versuchen, um sich durch einen Tarifwechsel auf Grundlage des VVG (Versicherungsvertragsgesetzes) in Bezug auf die Beitragslast besser zu stellen. Das Bestreben, die Bestandskunden in die Unisex-Tarife einzubinden, ist also nachvollziehbar. Allerdings geht aus einer Pressemeldung der Continentale Krankenversicherung hervor, dass ein Gutachten hier verfassungsrechtliche Probleme sieht.
Unisex-Tarife in der PKV
Hintergrund der Unisex-Tarife ist eine Entscheidung auf EU-Ebene zur
Gleichstellung der Geschlechter, welcher sich auch die privaten Versicherer
fügen müssen. Gerade in der PKV wird nach wie vor zwischen Männern und Frauen
eine Trennlinie gezogen. Mit dem Entschluss vom 01. März 2011 hat der EuGH
hierzu eindeutig festgelegt, dass ab 21. Dezember 2012 die Versicherer diese
Praxis aufgeben müssen. Laut Continentale Krankenversicherung wurde im
PKV-Verband diskutiert, inwiefern die Bestandskunden zwangsweise mit in diese
Unisex-Tarife einbezogen werden können.
Eingriff in die Grundrechte
Wie aus dem von der Continentale Krankenversicherung zitierten Gutachten
hervorgeht, wäre dieser Schritt verfassungswidrig. Prof. Dr. Dr. Josef Isensee
kommt zu dem Ergebnis, dass damit verfassungsrechtlich unzulässig gehandelt
würde, Kunden müssten Eingriffe in Handlungsfreiheit und Eigentumsgarantie
hinnehmen, die Versicherer Einschnitte in dem Grundrecht auf Berufsfreiheit.
Aufgrund dieses Gutachtens lehnt die Continentale Krankenversicherung eine
partikuläre Einbeziehung der Bestandskunden in die Unisex-Tarife ab. Was
letztendlich trotzdem bleibt, ist die Frage vieler Versicherungsnehmer, welche
Konsequenzen sich aus den Unisex-Tarife ergeben werden?