PKV: Gesetzesentwurf stärkt Rechte der Privatversicherten
06.02.2012 von Rene Petzold
Sonderkündigungsrecht wird ausgebaut
Wer sich als Angestellter oder Unternehmer vor Jahren für die PKV entschieden
hat, steht heute vor einem Dilemma. Die privaten Krankenversicherer machen
immer mehr negative Schlagzeilen, drehen an der Beitragsschraube und leisten
schon längst nicht mehr für alle Behandlungen. Im Bundesjustizministerium hat
man jetzt einen Gesetzesentwurf erarbeitet, welcher den Privatversicherten mehr
Rechte einräumen soll.
Dazu gehört unter anderm die Tatsache, dass die Versicherten in der PKV ein verlängertes Sonderkündigungsrecht erhalten sollen, mehr Auskunftsrechte gegenüber den Versicherungen erhalten und am Ende auch einen Selbstbehalt im Basistarif unter Umständen kündigen können. Die Änderungen würden allerdings nicht mehr dieses Jahr wirksam, sondern erst im kommenden Jahr.
Mehr Rechte in der PKV
Medienberichten zufolge plant das Ministerium von Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger weitreichende Änderungen, welche im
Referentenentwurf auch die private Krankenversicherung treffen. So würde das Sonderkündigungsrecht
nicht mehr nur vier Wochen betragen, sondern Privatversicherte könnten sich
doppelt so lange Zeit lassen – nämlich 2 Monate. Darüber hinaus sieht der
Gesetzesentwurf auch ein deutlich strengeres Auskunftsrecht vor.
Liegen die Behandlungskosten bei mindestens 3.000 Euro und weist der Versicherte einen Heil- und Kostenplan nach, so sollen die Privatpatienten vom Versicherer binnen 14 Tagen erfahren, ob er die Behandlungskosten übernimmt oder nicht. Fehlt allerdings eine dieser Bedingungen, gilt dieser Anspruch nicht. Grund für die Änderungen soll ein stärkerer Schutz der Verbraucher sein, die zuletzt in verschiedenen Bereichen über die privaten Versicherer geklagt hatten.
So sind die Beitragsanpassungen immer wieder ein Problem. Wer sich für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts entscheidet, muss in der Regel umgehend handeln, da für eine wirksame Kündigung der Versicherung ein Nachversicherungsnachweis vorliegen muss.
Änderungen im Basistarif
Allerdings sind nicht nur Privatversicherte in „klassischen“ Tarifen der PKV
betroffen. Das Justizministerium will Medienberichten zufolge auch im
Basistarif einige Änderungen vornehmen. So sollen Versicherte, die sich bereit
erklären, in Erwartung niedrigerer Beiträge einen Teil der Behandlungskosten selbst
zu übernehmen, diese Reduzierung auch bekommen. Ansonsten soll es möglich werden,
den Selbstbehalt mit einer dreimonatigen Frist zu kündigen.
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