PKV: Gesetzesentwurf stärkt Rechte der Privatversicherten

06.02.2012 von Rene Petzold

Verbessertes Sonderkündigungsrecht für PKV-Mitglieder

Sonderkündigungsrecht wird ausgebaut
Wer sich als Angestellter oder Unternehmer vor Jahren für die PKV entschieden hat, steht heute vor einem Dilemma. Die privaten Krankenversicherer machen immer mehr negative Schlagzeilen, drehen an der Beitragsschraube und leisten schon längst nicht mehr für alle Behandlungen. Im Bundesjustizministerium hat man jetzt einen Gesetzesentwurf erarbeitet, welcher den Privatversicherten mehr Rechte einräumen soll.

Dazu gehört unter anderm die Tatsache, dass die Versicherten in der PKV ein verlängertes Sonderkündigungsrecht erhalten sollen, mehr Auskunftsrechte gegenüber den Versicherungen erhalten und am Ende auch einen Selbstbehalt im Basistarif unter Umständen kündigen können. Die Änderungen würden allerdings nicht mehr dieses Jahr wirksam, sondern erst im kommenden Jahr.

Mehr Rechte in der PKV
Medienberichten zufolge plant das Ministerium von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger weitreichende Änderungen, welche im Referentenentwurf auch die private Krankenversicherung treffen. So würde das Sonderkündigungsrecht nicht mehr nur vier Wochen betragen, sondern Privatversicherte könnten sich doppelt so lange Zeit lassen – nämlich 2 Monate. Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf auch ein deutlich strengeres Auskunftsrecht vor.

Liegen die Behandlungskosten bei mindestens 3.000 Euro und weist der Versicherte einen Heil- und Kostenplan nach, so sollen die Privatpatienten vom Versicherer binnen 14 Tagen erfahren, ob er die Behandlungskosten übernimmt oder nicht. Fehlt allerdings eine dieser Bedingungen, gilt dieser Anspruch nicht. Grund für die Änderungen soll ein stärkerer Schutz der Verbraucher sein, die zuletzt in verschiedenen Bereichen über die privaten Versicherer geklagt hatten.

So sind die Beitragsanpassungen immer wieder ein Problem. Wer sich für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts entscheidet, muss in der Regel umgehend handeln, da für eine wirksame Kündigung der Versicherung ein Nachversicherungsnachweis vorliegen muss.

Änderungen im Basistarif
Allerdings sind nicht nur Privatversicherte in „klassischen“ Tarifen der PKV betroffen. Das Justizministerium will Medienberichten zufolge auch im Basistarif einige Änderungen vornehmen. So sollen Versicherte, die sich bereit erklären, in Erwartung niedrigerer Beiträge einen Teil der Behandlungskosten selbst zu übernehmen, diese Reduzierung auch bekommen. Ansonsten soll es möglich werden, den Selbstbehalt mit einer dreimonatigen Frist zu kündigen.

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