PKV: Durch Tarifwechsel bis zu 500 Euro sparen
17.02.2012 von Rene Petzold
Versicherer mauern bei Tarifwechsel
Viele Privatversicherte haben Ende des vergangenen Jahres schockiert
feststellen müssen, dass ihre PKV den Beitrag teilweise drastisch angehoben
hat. Und die Auswege aus dieser Beitragsspirale lassen sich an einer Hand abzählen.
Neben dem Wechsel des Anbieters oder der Rückkehr in die gesetzliche
Krankenkasse – welche alles andere als einfach ist – fassen viele Betroffene
den Tarifwechsel ins Auge.
Wie die Verbraucherorganisation Stiftung Warentest für das Magazin „Finanztest“ herausgefunden hat, stehen viele Versicherer dieser Option verhalten, wenn nicht sogar ablehnend gegenüber. So wurden für die Märzausgabe (3/2011) von „Finanztest“ Leser nach ihren Erfahrungen befragt. In einigen Fällen sollen die Versicherer erklärt haben, dass ein Tarifwechsel in günstigere Optionen für Bestandskunden nicht möglich wäre oder es zu einer Gesundheitsprüfung komme.
VVG stärkt Versicherten den Rücken
Eine Hinhalte-Taktik, die Experten immer wieder an der PKV kritisieren. Die
Beweggründe lassen sich zwar nur mutmaßen – allerdings dürfte dahinter Kalkül
stecken. Denn bleiben Versicherte in alten Tarifen, hat der Versicherer einen
Vorteil. Dabei ist die rechtliche Sachlage klar, das
Versicherungsvertragsgesetz steht in puncto Tarifwechsel hinter den
Versicherten.
Nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) kann der Versicherte von seinem Versicherungsunternehmen den Tarifwechsel verlangen – und zwar ohne Verlust der Rückstellungen und ohne eine neuerliche Gesundheitsprüfung. Entscheidend ist die Bedingung, dass es sich dabei um zwei Tarife mit gleichartigen Leistungen handelt. Versicherer geben laut Medienberichten oft erst dann nach, wenn hartnäckige Privatversicherte mit diesem Paragrafen drohen.
Hartnäckig bleiben und Hilfe suchen
Versicherte, die ihren Tarif unbedingt wechseln wollen, sollten hartnäckig
bleiben. Allerdings ist es damit nicht getan. Da für den nachteilsfreien
Tarifwechsel (Mitnahme der Altersrückstellungen usw.) gleichartige Leistungen
zur Bedingung gemacht werden, raten Experten dazu, nach professioneller Hilfe
zu suchen, wenn es um die Auswahl eines geeigneten Tarifs für den Wechsel geht.
Denn unterscheiden sich die Leistungen zum Nachteil der Versicherung, kann sie sehr
wohl nach § 204 VVG eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen bzw. mit dem
Versicherten einen Leistungsausschluss vereinbaren.
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