GKV: 1,2 Milliarden Euro fehlen durch säumige Beitragszahler
03.02.2012 von Rene Petzold
Nicht nur PKV klagt über Rückstände
Zum September 2011 fehlten in den Kassen der privaten Krankenversicherung rund
500 Millionen Euro durch ausstehende Beiträge von 144.000 Versicherten.
Parallel wurde bekannt, dass die PKV gemeinsam mit der Politik an einem eigenen
Nichtzahler-Tarif arbeitet. Für die gesetzlichen Krankenkassen unverständlich,
denn wie aus einem Bericht der „Ruhr Nachrichten“ hervorgeht, sind die
Außenstände in der GKV wesentlich höher.
Laut dem Bericht sind es in der gesetzlichen Krankenversicherung sogar 1,2 Milliarden Euro, die fehlen. Eine Summe, die mehr als doppelt so hoch ausfällt als der Beitragsrückstand in der PKV. Entstanden ist der Fehlbetrag durch 638.000 Versicherte, die ihren Beitrag nicht zahlen. Die Gründe für die Außenstände sind übrigens ähnlich denen in der PKV – auch hier sorgte die Einführung der Versicherungspflicht dafür, dass einige Bürger in die gesetzlichen Kassen zurückkehrten, die ihre Prämie nicht zahlten.
Rückstände durch freiwillig
Versicherte
Die Zahlen, welche die „Ruhr Nachrichten“ zitieren, stammen vom Spitzenverband
der gesetzlichen Krankenkassen. Demnach entfallen 108.000 Beitragskonten auf
Versicherte, welche zum 1. April 2007 wieder in die GKV aufgenommen wurden. Der
überwiegende Anteil - 530.000 Beitragskonten - geht allerdings auf freiwillig
Versicherte zurück, unter denen in der Hauptsache Selbständige zu finden sein
sollen.
Deren Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sich an der geltenden Beitragsbemessungsgrenze bzw. kann auf Antrag – etwa wenn das Einkommen deutlich darunter liegt – reduziert werden. Allerdings liegt die Untergrenze bei 1.968,75 Euro (ohne Gründungszuschuss), was einem Beitrag von rund 300 Euro pro Monat entspricht.
Kassen kritisieren
Nichtzahler-Tarif
Vor dem Hintergrund mehr als doppelt so hoher Außenstände zum August 2011 kritisieren
die Krankenkassen die angestrebte Entwicklung eines Nichtzahler-Tarifs, der die
privaten Krankenversicherer entlasten soll. Denn auch die GKV muss – im Fall
einer Notfall-, Schmerz- oder Schwangerenbehandlung – gewisse Grundleistungen
übernehmen. Eine Tatsache, welche „besonders befremdlich und unsozial“ wirkt.
Kommt es zu einer Entlastung der PKV, müssen die Beitragszahler der GKV doppelt
zahlen – einmal für die Ausfälle, welche durch freiwillige Mitglieder der GKV
entstehen, und auf der anderen Seite für die Entlastung privater
Versicherungsunternehmen.
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