Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2011

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung und die Versicherungspflichtgrenze sind Termini, die gerne einmal miteinander verwechselt werden. Da die Beitragsbemessungsgrenze nur für gesetzlich Versicherte relevant ist, müssen sich Wechselwillige und Privatversicherte nur an der Versicherungspflichtgrenze orientieren. Es gibt keine private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze.

Beitragsvergleich GKV und PKV

Versicherungsnehmer GKV Beitrag PKV Beitrag monatliche Ersparnis in PKV
Selbstständig (w,30),
2000,- Brutto/Monat
Ca. 310,- Euro ab 268,- Euro Bis zu 42,- Euro
Selbstständig (m,30),
3000,- Brutto/Monat
Ca. 465,- Euro ab 150,- Euro Bis zu 315 Euro
Arbeitnehmer (m,35),
4500,- Brutto/Monat
575,44 Euro ab 203,- Euro Bis zu 372,44 Euro
Arbeitnehmer (w, 35),
4500,- Brutto/Monat
575,44 Euro ab 297,- Euro Bis zu 278,44 Euro

Beitragsbemessungsgrenze 2011 und 2012

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommensschwelle, ab welcher das Einkommen eines gesetzlich Krankenversicherten beitragsfrei bleibt.

Mitglieder der GKV müssen zur Zeit 15,5 Prozent ihres Gehalts abführen, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung von 3.712,50 Euro monatlich bzw. 44.550 Euro im Jahr (Stand 2011) bzw. 3.825 Euro monatlich und 45.900 Euro jährlich (Stand 2012).

Personen, die ein höheres Einkommen haben, müssen nicht 15,5 Prozent ihres Lohns an den Krankenversicherer zahlen. Sie leisten den Höchstbeitrag der gesetzlichen Versicherung, welcher ab der Beitragbemessungsgrenze konstant bleibt. Aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung zahlen Personen mit einem Einkommen oberhalb dieser Schwelle einen geringeren prozentualen Anteil ihrer Einkünfte.

Gutverdiener haben jedoch meist auch die Möglichkeit, eine private Versicherung abzuschließen, welche in diesem Fall wesentlich bessere Konditionen bietet. Die Preise liegen oft unter denen der GKV und das Leistungsangebot ist trotzdem größer. Arbeitnehmer und Angestellte dürfen einer privaten Krankenversicherung beitreten, wenn sie mit ihrem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze regelmäßig überschreiten, welche aktuell bei brutto 4.237,50 Euro/Monat und 50.850 Euro/Jahr (Stand 2012) liegt. Es muss also nur bei der GKV eine Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden. Eine private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze existiert nicht.

Keine private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze
Der Begriff der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung entstammt der GKV und hat für Mitglieder der PKV keine Wichtigkeit. Denn in der privaten Krankenversicherung werden – anders als in der GKV, wo Beitrag und Gehalt unmittelbar miteinander verknüpft sind – die Beiträge nicht vom Einkommen des Versicherungsnehmers abhängig gemacht.

Die Tarife der privaten Krankenversicherung werden auf den Einzelnen maßgeschneidert und Beiträge daher individuell berechnet. In die Beitragskalkulation fließen persönliche Faktoren wie das Eintrittsalter des Versicherten, sein Gesundheitszustand, Geschlecht sowie seine Leistungsforderungen mit ein. Je nachdem, welchen Tarif der Versicherte wählt und welche Leistungen darin enthalten sein sollen, gestalten sich auch die Beiträge. Im Endeffekt zahlt der Versicherte also nur das, was er in Anspruch nehmen möchte – das kann ein günstiger Basisschutz, aber auch ein Rundumschutz mit besten medizinischen Leistungen sein. Als Privatpatient bleibt die Entscheidung Ihnen überlassen.

Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Jährlich wird im Herbst die neue Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung festgelegt. Bis 2003 entsprach die Beitragsbemessungsgrenze der Versicherungspflichtgrenze. Seitdem ist die Versicherungspflichtgrenze jedoch höher.

Die Veränderung der Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung richtet sich nach der Entwicklung der Bruttolohnsumme der Angestellten im vergangenen Kalenderjahr im Vergleich zur entsprechenden Gehaltssumme im vorangegangenen Kalenderjahr. Da sich die Beiträge bei der PKV nicht am Einkommen orientieren, gibt es keine private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze.

So ist es nur für einen Kassenpatienten von Bedeutung, ob er 3.000 oder 30.000 Euro verdient, denn er muss bis zur Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 15,5 Prozent seiner Einkünfte als monatlichen Beitrag zahlen. Dies bedeutet bei einem Gehalt von 3.000 Euro eine monatliche Prämie von 465 Euro. Eine Einkunft von 30.000 Euro würde zu einem Beitrag von 4.650 Euro führen. Da man in letzterem Fall trotz gleicher Leistungen eine enorm hohe Prämie leisten müsste, wurde zur Deckelung die Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung eingeführt.

Da der fällige Höchstbeitrag nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3.712,50 Euro monatlich berechnet wird, liegt der Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung bei rund 575 Euro. Da es keine private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze gibt, hat dies für Privatversicherte nur insofern Relevanz, als dass einige von ihnen bei der GKV mehr zahlen müssten.

Mehr zur Beitragsbemessungsgrenze erfahren Sie auch direkt beim Bundesministerium der Finanzen.