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Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung für 2010

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung und die Versicherungspflichtgrenze sind Termini, die gerne einmal miteinander verwechselt werden. Dabei haben sie inhaltlich nichts miteinander zu tun.

Da die Beitragsbemessungsgrenze nur für gesetzlich Versicherte relevant ist, müssen sich Wechselwillige und Privatversicherte nur an der Versicherungspflichtgrenze orientieren.

Was versteht man unter der Beitragsbemessungsgrenze?

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommensschwelle, ab welcher das Einkommen eines gesetzlich Krankenversicherten beitragsfrei bleibt.

Mitglieder der GKV müssen zur Zeit 14,9 Prozent ihres Gehaltes abführen, allerdings nur bis zur Beitragbemessungsgrenze von 3.750 Euro monatlich/ 45.000 Euro im Jahr (Stand 2010).

Menschen, die ein höheres Einkommen haben, müssen nicht 15,5 Prozent ihres Lohnes an den Krankenversicherer zahlen, sie zahlen den Höchstbeitrag der ge-
setzlichen Versicherung, welcher ab der Beitragbemessungsgrenze konstant bleibt.

Gutverdiener haben jedoch meist auch die Möglichkeit, eine private Versicherung abzuschließen, welche in diesem Fall wesentlich bessere Konditionen bietet. Die Preise liegen oft unter denen der GKV und das Leistungsangebot ist trotzdem größer. Arbeitnehmer und Angestellte dürfen einer Privaten beitreten, wenn sie mit ihrem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze regelmäßig überschreiten, welche aktuell bei brutto 4.162,50 Euro/ Monat und 49.950 Euro/Jahr (Stand 2010) liegt.

Eine Beitragsbemessungsgrenze private Krankenversicherung gibt es nicht.

Warum gibt es in der PKV keine Beitragbemessungsgrenze?

Der Begriff der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung entstammt der GKV und hat für Mitglieder der PKV keine Wichtigkeit. Denn in der privaten Krankenversicherung werden – anders als in der GKV, wo Beitrag und Gehalt unmittelbar miteinander verknüpft sind- die Krankenversicherungsbeiträge nicht vom Einkommen des Versicherungsnehmers abhängig gemacht.

Die Tarife der PKV werden auf den Einzelnen maßgeschneidert und Beiträge werden daher individuell berechnet. In die Beitragskalkulation fließen persönliche Faktoren wie das Eintrittsalter des Versicherten, sein Gesundheitszustand, Geschlecht sowie seine Leistungsforderungen mit ein. Je nachdem, welchen Tarif der Versicherte wählt und welche Leistungen darin enthalten sein sollen, gestalten sich auch die Beiträge. Im Endeffekt zahlt der Versicherte also nur das, was er in Anspruch nehmen möchte- das kann ein günstiger Basisschutz, aber auch ein Rundumschutz mit besten medizinischen Leistungen sein.

 

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