Krankenversicherungsschutz für behinderte Menschen
Wer selbst behindert ist oder Elternteil eines körperlich oder geistig behinderten Kindes, weiß, dass behinderte Menschen häufig einen höheren medizinischen Grundbedarf haben. Neben Hilfsmitteln werden auch verstärkt Behandlungen aus dem Bereich der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sowie der häuslichen Pflege in Anspruch genommen. Dahingehend ist es besonders wichtig, dass die Krankenversicherung hier problemlos Kosten erstattet.
PKV oder GKV: Was ist sinnvoller bei einer Behinderung?
Im Allgemeinen bietet die private Krankenversicherung zahlreiche Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings sind die privaten Krankenversicherer wirtschaftliche Unternehmen, die die Versicherungsbeiträge auch anhand einer Risikokalkulation festmachen. Dies bedeutet, dass bei jedem Versicherten erhoben wird, mit welchen durchschnittlichen Behandlungskosten zu rechnen ist. Dabei ist nicht nur das Alter und Geschlecht des Versicherten erheblich. Auch der allgemeine Gesundheitszustand wird bei der Berechnung herangezogen. Daher findet vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung statt, die nicht nur den aktuellen Gesundheitszustand festhalten soll, sondern auch Vorerkrankungen erfragt, um etwa das Risiko von Folgeerkrankungen abzuwägen.
Auch für behinderte Menschen steht vor Eintritt in die private Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung. Allerdings kommt es nicht selten vor, dass Menschen, die geistig oder körperlich behindert sind, von der PKV abgelehnt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Behinderung durch Vorerkrankungen entstanden ist. Zwar dürfen laut dem Gleichbehandlungsgesetz Behinderungen bei dem Abschluss eines Vertrags keine Rolle spielen, bei der Gesundheitsprüfung dürfen aber sehr wohl Vorerkrankungen, die zu der Behinderung geführt haben, als Risikofaktor und damit Ablehnungsgrund angeführt werden. Dies stellt dabei keine Diskriminierung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes dar, da gesunde Antragssteller die gleiche Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.
Selbst wenn es nicht zu einer Ablehnung kommt, muss mit einer Behinderung bei der PKV mit teilweise sehr hohen Risikozuschlägen gerechnet werden. Häufig besteht auch nur die Möglichkeit den sogenannten Basistarif abzuschließen, der allerdings nur geringe Leistungen im Vergleich zu den Top-Tarifen bietet. Oft ist es daher vorteilhafter mit einer Behinderung eine gesetzliche Krankenkasse zu wählen. Da die gesetzlichen Krankenversicherer an den gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungskatalog gebunden sind, unterscheiden sich bei einer Behinderung die Krankenkassen hinsichtlich ihrer Leistungen nur wenig. Dennoch lohnt es sich, bei einem angestrebten Krankenkassenwechsel auch Informationen zu etwaigen Zusatzleistungen einzuholen.
Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse?
In der gesetzlichen Krankenversicherung können Kinder beitragsfrei mitversichert werden. Dabei gelten bestimmte Alters- und Einkommensgrenze. Behinderte Kinder können jedoch unabhängig von ihrem Alter in der Familienmitversicherung bleiben, vorausgesetzt die Behinderung lag bereits vor als die Ansprüche aus der Familienversicherung gegeben waren. Das bedeutet, entsteht die Behinderung des Kindes erst, wenn es bereits keinen Anspruch auf Familienversicherung mehr hatte, entsteht durch die Behinderung kein neuerlicher Anspruch.
Je nach Art und Schwere der Behinderung, sowie der persönlichen Lebenssituation ist es häufig sehr schwer den Anforderungen an die Betreuung eines behinderten Kindes ohne fremde Hilfe gerecht zu werden. Daher können Eltern eines behinderten Kindes finanzielle Unterstützung bei der Krankenkasse beantragen, die für verschiedene Hilfsangebote eingesetzt werden kann. Dazu gehören zum Beispiel die häusliche Krankenpflege und die Haushaltshilfe, wobei längerfristige häusliche Pflegeleistungen bei der Pflegeversicherung beantragt werden müssen.
Auch Hilfsmittel wie Rollstühle, Hör- und Sehhilfen können bei der Krankenkasse beantragt werden. Hier liegt am besten ein Rezept des behandelnden Arztes vor, um den Anspruch des Versicherten zu unterstützten. Denn auch wenn es ein anerkanntes Hilfsmittelverzeichnis gibt, ist dieses nicht verbindlich und Leistungen können im Einzelfall auch abgelehnt werden. Zudem gilt für diese Leistungen ein Festbetrag. Entscheidet man sich für ein Hilfsmittel, das preislich über diesem Festbetrag liegt, müssen die Mehrkosten vom Versicherten bzw. den Eltern getragen werden.
Konkretes Beispiel für Unterstützung durch die Kasse
Die Eltern eines hörgeschädigten Kindes beantragen bei ihrer Krankenkasse die Erstattung eines Hörgerätes. Laut Hilfsmittelverzeichnis werden die Kosten für bestimmte Hörgeräte übernommen, die Eltern haben sich allerdings für ein besseres und teureres Modell entschieden. Die Krankenkasse übernimmt nun im Regelfall nur die Kosten des günstigeren im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführten Modells. Den Rest müssen die Eltern selbst bezahlen. Ähnlich verhält es sich auch mit anderen Hilfsmitteln. Die Verschreibung durch den behandelnden Arzt garantiert keine vollständige Kostenübernahme.
GKV-Hilfsmittelverzeichnis
- Badehilfen, wie Sicherheitsgriffe und Aufrichthilfen
- Blindenhilfsmittel, wie Taststöcke und PC-Hard- und Software
- Hörgeräte und Sehhilfen
- Rollstühle, Toiletten-, Dusch- und Elektrorollstühle und Treppenlifte
- Behindertengerechte Betten-Pflegehilfsmittel
- …
Eine umfassende Aufzählung finden Sie hier.
Kosten für Umbaumaßnahmen
Sind Sie aufgrund Ihrer Behinderung darauf angewiesen, dass Ihre Wohnung/Haus umgebaut wird, müssen Sie sich damit an die gesetzliche Pflegeversicherung wenden. Diese zahlt einen einmaligen Umbau bis zu einem Wert von maximal 2.557 Euro.
Da man hier nur für eine einzelne Maßnahme aufkommt, sollten Sie Um- und Ausbaumaßnahmen für Küche, Bad etc. unbedingt unter „Behindertengerechter Ausbau des Wohnraumes“ zusammenfassen. Beachtet werden mussauch, dass ein Eigenanteil von 10 % am Umbau getragen werden muss, allerdings nie mehr als 50 % des monatlichen Bruttoeinkommens.
Bei umfassenderen Umbaumaßnahmen besteht zudem die Möglichkeit ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu beantragen. Damit lassen sich auch große Veränderungen an den eigenen vier Wänden finanzieren.
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