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Private Krankenversicherung - Basistarif

Der Basistarif wurde im Jahr 2009 innerhalb der Gesundheitsreform eingeführt und muss seit dem von jeder privaten
Krankenkasse angeboten werden.

Der Leistungskatalog in diesem Tarif entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Es besteht auch dann
eine Aufnahmepflicht, wenn der Gesundheitszustand der zu versichernden Person nicht den Aufnahmerichtlinien
des privaten Versicherers entspricht.

Informationen zum Basistarif der privaten Krankenversicherung

Basistarif

Der Basistarif wurde zum 01.01.09 von der Bundesregierung im Zuge der Gesundheitsreform eingeführt und muss von jeder privaten Krankenkasse angeboten werden. Der Gesetzgeber möchte damit gewährleisten, dass alle Bürger einen Versicherungsschutz erhalten.

Die Beiträge zum Basistarif dürfen dabei nicht höher als der Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, der Leistungskatalog muss mit dem Leistungsumfang der GKV vergleichbar sein. Auch Interessierte mit einem bedenklichen Gesundheitszustand müssen von allen privaten Gesellschaften in den Basistarif aufgenommen werden und zwar ohne Zuschläge.

Verringerungen des Beitrages sind möglich, wenn die versicherte Person finanzieller Hilfe bedarf. Der Basistarif eignet sich insbesondere für Menschen, welchen aufgrund persönlicher Merkmale die Aufnahme in die PKV zu normalen Konditionen verwährt würde oder für die, welche sich aus finanziellen Gründen keinen höherwertigen Versicherungs-
schutz leisten können.

Alle anderen sollten einen günstigen Einsteigertarif, Komfort- oder Premiumschutz dem Basistarif vorziehen.

Der Wechsel in den Basistarif der PKV

Mit dem in Kraft treten der Gesundheitsreform 2009 und der Einführung des Basistarifs ist zum Teil auch der Wechsel in eine andere PKV vereinfacht worden. Zwar entspricht der Basistarif in seinen Konditionen der GKV und der Versicherte muss sich auf eine Verweildauer von mindestens 18 Monaten einstellen. Immerhin erhalten Versicherte die erst im Jahr 2009 einer PKV beigetreten sind aber ein uneingeschränktes Wechselrecht und auch die angesammelten Altersrückstellungen können komplett zu einem neuen Versicherer mitgenommen werden.

Bestandskunden, die bereits vor 2009 Mitglieder einer privaten Krankenkasse waren, hatten die Möglichkeit bis zum 30.Juni 2009 zu wechseln, ohne ihre Altersrückstellungen zu verlieren. Jetzt  können nur noch Versicherte in den Basistarif ihres Versicherungsunternehmens wechseln, welche das Alter von 55 Jahren überschritten haben, als Beamte eine Pension erhalten oder nachweisen können, dass sie sich keinen höheren Tarif mehr leisten können.

Wer einen Wechsel in den Basistarif plant, sollte sich vorher ausreichend informieren, alle Fragen mit einem Versicherungsexperten oder seinem Krankenversicherer klären und mögliche Alternativen ausloten. Denn mit dem Basistarif sinken nicht nur die Beiträge, sondern auch die Leistungen.

 

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