Baby Krankenversicherung
Bei der gesetzlichen Krankenkasse ist ein Baby automatisch kostenlos über die Eltern versichert. Bei der privaten Krankenversicherung muss Ihr Baby separat versichert werden. Dazu berechtigt sind nur Babys und Kleinkinder, bei denen mindestens ein Elternteil eine PKV besitzt. Zudem müssen weitere Dinge beachtet werden.
Private Krankenversicherung für Babys
Privat versicherte Frauen sind dazu verpflichtet, den Anbieter darüber zu informieren, wenn eine Schwangerschaft vorliegt. Dies beruht auf der Meldungspflicht bei einem veränderten Familienstatus.
Vor der Geburt werden die ärztliche Betreuung und die medizinische Versorgung von der PKV übernommen.
Nach der Geburt wird das Baby automatisch privat versichert. Geschieht dies nicht, so müssen Sie Ihr Neugeborenes bei dem Anbieter anmelden. Ihr Kind wird dann ab dem Tag der Geburt nachversichert.
Voraussetzungen
Bei der Bedingung, dass mindestens ein Elternteil privat versichert sein muss, ist unerheblich, ob es sich dabei um den Vater oder die Mutter handelt. Besitzt nur der Vater eine PKV, so ist es ihm ab dem Tag der Geburt möglich, das Baby nachzuversichern. Eine Einschränkung ist, dass Familienangehörige und minderjährige Kinder keinen höheren Tarif erhalten dürfen als der versicherte Elternteil. Hat dieser den preiswertesten Basistarif abgeschlossen, darf er für sein Kind keinen höheren Tarif wählen.
Für Babys kann, sofern sie nicht kostenlos über die Eltern gesetzlich versichert sind, in Verbindung mit einer geringen monatlichen Prämie eine private oder gesetzliche Krankenkasse gewählt werden. Aufgrund der allgemein besseren Leistungen ist die Privatversicherung oft die bessere Option.
